Steuerliche Behandlung eines auch künftig unbebauten vermieteten Grundstückes (613 qm Gartenland)?
Hallo, ich habe letztes Jahr ein Mehrfamilienhaus gekauft. Dahinter liegt ein eigenständiges Flurstück, das nie bebaut war und auch nie bebaut werden soll. Ich habe es an Nachbarn als Garten vermietet und erziele eine kleine Miete dafür. (Hoffentlich gute) frage: Kann ich von der Steuer auf diese Mieteinnahmen die Abschreibung für Anschaffungskosten (Kaufpreis, Notar usw.) als Werbungskosten absetzen wie bei einer vermieteten Wohnung? Herzlichen Dank für eine Antwort.
5 Antworten
die Abschreibung für Anschaffungskosten (Kaufpreis, Notar usw.) als Werbungskosten absetzen wie bei einer vermieteten Wohnung?
Jain. Im Prinzip ja, es gibt da aber nix abzuschreiben. Denn Abschreiben können Sie die Abnutzung der Sache über die Lebensdauer. Sie müßten dem Finanzamt die Abnutzung des Grundstücks darlegen, was ist der Regel nicht möglich ist, da sich die meisten Grundstücke schlicht nicht abnutzen.
Bei solchen Hauskäufen wird für die Abschreibung der Grundstückswert immer rausgerechnet. Somit fällt der Kaufpreisanteil für das Gartengrundstück nicht unter die Abschreibung. Sonstige Kosten? Zum Beispiel für die Einzäunung, falls geschehen oder solche Sachen. Die Pflege selbst wird wohl der Mieter komplett übernehmen.
bei einem unbebauten Grundstück kann nichts abgeschrieben werden. Der Boden wird ja nicht abgenutzt. An Werbungskosten hast du dann nur die Ausgaben z.b für Grundsteuer etc, eventuell Zinsen. Die Notarkosten (für die Anschaffung), Grunderwerbsteuer, ggf Makler wären wie der Kaufpreis Anschaffungskosten
auch beim vermieteten Mehrfamilienhaus muss der Kaufpreis auf das Gebäude und den Grund und Boden aufgeteilt werden. Nur der gebäudeanteil wird dann abgeschrieben.
p.s. Werbungskosten werden von den Einnahmen abgezogen und der Verbleibende Überschuss wird besteuert. Die werden nicht von der Steuer abgezogen
Der Kaufpreis natürlich nicht. Aber wenn du auch für dieses Grundstück ein Darlehen hast, sind die Zinsen Werbungskosten.
Oder hast du das als Gesamtobjekt gekauft?
Vielen Dank für die Antwort. Das Gartenland ist katasterseitig ein gesondertes Flurstück und so auch im Kaufvertrag sowie Grundbuch gesondert aufgeführt.
Nein!
Im Gegensatz zu einem Gebäude nutzt sich ein Grundstück nicht ab.