Hausdurchsuchung in Vermieteten Objekten?

8 Antworten

dürften Sie dann auch ohne Handfeste Beweise die Wohnungen meiner Oma/Mieter durchsuchen?

Was sie durchsuchen dürfen, steht im Durchsuchungsbeschluss. Steht da, dass das ganze Haus zu durchsuchen ist, werden auch die anderen Räumlichkeiten, die nicht zu deiner Wohnung gehören, durchsucht. Es nutzt also wahrscheinlich nichts, dein Diebesgut bei deinem Opa (aus-) zu lagern.

Nein. Dazu bedarf es eines extra Beschlusses.

Es muss dann einen Durchsuchungsbeschluß auch für die anderen Wohnungen geben - den zu bekommen ist bei entsprechender Beweislage kein Problem

Nein das dürften sie ohne daß dies explizit vom Richter angeordnet ist nicht.

Im Normalfall steht in so einem Beschluss etwas von Wohnräumen und evtl Nebengelasssen.

Das heißt räumen die du mit bewohntst. Nebengelasse wären Räume die du mit benutzt und wo Sachen von dir lagern. Wenn du zum Beispiel in einem großen Gemeinsamen Keller etwas lagerst darf dieser dann mit Durchsucht werden.

Die Wohnungen deiner Mieter sind da aber tabu. Du bewohntst sie nicht. Du hast ja auch wie bei einem fremden keinen Zugang außer der Mieter lässt dich herein. Es ist Fremder Wohnraum.


ThisIsJustMeHH  18.12.2019, 13:01

Falls das nicht deutlich wird (weil der Hans es explizit falsch geschrieben hat) ist es natürlich möglich dass für die Wohnung deiner Oma auch ein Durchsuchungsbeschluss von einem Richter ergeht falls es Indizien gibt dass du dort Dinge lagerst.

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In dem Durchsuchungsbeschluss steht drinne welche Räumlichkeiten durchsucht werden dürfen. Ohne einen triftigen verdacht wird kein Richter anordnen das etwas anderes als deine Wohnung und Gemeinschaftsräume durchsucht werden dürfen, liegt dieser allerdings vor dann können auch andere Räumlichkeiten dort drinne stehen.