Bei Wehrpflicht Ja Kriegsfall Ja

Disbetis ist idr kein Grund als wehruntauglich ausgemustert zu werden. Ein bekannter hat diabetis und war bei der Bundeswehr bevor die unsinnige Wehrpflicht ausgesetzt wurde. Wegen der Diabetes konnte er aber nicht zu den Fallschirmjägern zu denen er eigentlich am liebsten wollte

Bei der Musterung findet ja eine medizinische Untersuchung statt. Da würden dann auch entsprechende Krankheiten besprochen und im Einzelfall wird geprüft ob /wie die einschränken.

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Wir würden ärmer werden

Vermutlich würden sehr viele Importe massiv teurer werden. Zwar würde auch die Nachfrage im Ausland nach deutsche produkten wohl steigen wovon Deutschland als starke Exportnation auch profitieren würde wodurch mutmaßlich auch die Löhne steigen aber ich denke nicht das sich dies Ausgleicht

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Das ist wahrscheinlich die steuer die insgesamt zu zahlen ist. Vorausgesetzt du hast die richtigen daten, also insbesondere das korrekte zu versteuernde Einkommen (nicht etwa den Bruttolohn) angegeben. Oder was für einen online Rechner hast du benutzt?

Wenn du Vorauszahlungen geleistet hast oder zb Lohnsteuer vom Arbeitgeber einbehalten wurde wird die angerechnet und die die Differenz muss nicht gezahlt werden bzw wird erstattet falls die hoher als die festzusetzende steuer war,

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Entgelt bedeutet Preis. Also höher Gebühren/kosten für die Überweisung die man bezahlen muss

Während eine normale Überweisung, wenn man sie per online banking macht, bei den meisten Banken kostenlos ist fallen für eine sofortüberweisung oft Kosten in Höhe von rund 1€ an. Details wie es bei deiner Bank ist findest du im Prei/Leistungsverzeichnis deiner bank

In aller Regel ist eine sofort Überweisung daher nicht nötig. Bei einer normalen Überweisung ist das Geld, wenn sie morgend per online banking beauftragt wird, auch spätestens am nächsten Tag auf dem konto des Empfängers

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Da wirst du wohl keine finden. Vor einigen Jahren warben einige Banken noch mit einer dispo freigrenze, die aber nur weniger hundert Euro betrug. Aber ich glaube das hat auch seit dem sich das Zinsniveau halbwegs normalisiert hat erledigt.

Warum sollte dir eine Bank auch gratis Geld leihen? das verursacht bei denen Arbeit, die müssen für dieses Geld selbst Zinsen bezahlen und Verwaltungsaufwand macht das neben dem Risiko das du das nicht zurück bezahlen kannst auch noch

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Jain, du bist zumindest zum Schadenersatz verpflichtet.
Wenn der Schaden tatsächlich so hoch ist, und ein Austausch der Schließanlage notwendig wäre, musst du dies bezahlen.

Aber die sehr abstrakte Gefahr das der Schlüssel gefunden und damit dann missbrauch betrieben werden kann reicht idr nicht. Der Vermieter muss schon deteiliert erklären warum der Austausch notwendig ist.

Ggf trifft den Vermieter auch eine Mitschuld, wenn er nicht vorher darauf hingewiesen hat das ggf die ganze Anlage getauscht werden muss und das keine Erweiterbare Anlage angeschafft wurde so das ein Austausch der Schlösser an der haus und der eigenen Wohnungstür ausreichend wären

Hast du eine Haftpflichtversicherung? Auch in einigen Hausratsversicherungen ist das teilweise enthalten. Schaue mal ob das da abgedeckt ist. Die würde auch im eigenen Interesse prüfen ob der Schaden tatsächlich so hoch ist. Falls das nirgendwo mit versichert ist, und du eine Rechtsschutzversicherung hast kannst du das auch selbst von einem Anwalt prüfen lassen.
ohne irgendwelche Versicherungen würde trotzdem mal mit einem Anwalt sprechen. Eine erstberatung kostet kein Vermögen.

weitere Informationen inkl. Rechtsprechung findest du hier:

https://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/schliessanlage-wer-muss-bei-schluesselverlust-zahlen_258_522626.html

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Da besteht das Risiko, das der Bauträger während der Bauphase insolvent geht. Um das Risiko zu minimieren sollte man sich den möglichst genau ansehen. Wie lange ist der schon am Markt tätig, arbeitet der seriös, wie stehe die im Unternehmensregister veröffentlichten Bilanzen aus. am wichtigsten ist aber nicht zu viel und zu früh zu bezahlen. Immer ist Abschläge entsprechend des baufortschritts und einen Rest bist zur entgüligen Abnahme zurück behalten. Die deteils werden aber idr auch entsprechend vertraglich geregelt. Eure Bank, die ja sicherlich einen großen Teil davon finanziert wird euch da ein Wenig beraten.

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Deine Reue scheint nicht sehr aufrichtig zu sein oder warum begehst du ständig neue Straftaten?

ich vermute mal du bist noch minderjährig?

Kann sein das es noch bei sozialestunden bleibt. Denkbar wäre aber auch zusätzlich ein Jungensarrest, das heist du verbringst ein oder zwei Wochenenden hinter Gitter. Das gilt nicht als Strafe sondern soll dir verdeutlichen wo du landest wenn du so weiter machst, ist also eine Erzieherische Maßnahme

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Bei einem Kredit über 250€, mit einem nominalen Zinssatz von 13,5% p.A., was bei monatlicher Abrechnung einen effektiven Jahreszins von 14,37% ausmacht, und 2 Monaten Laufzeit würde sich eine Rate von 127,11€ ergeben. insgesamt wären damit 254,23€, also 4,23€ Zinsen zurück zu zahlen

Bei dem Beispiel da unten steht Gesamtbetrag 404,18 € ,monatlich. Raten dann 404,18 Euro ?? 

Der Gesamtbetrag ist doch 404,18 Euro. Warum steht bei monatlich Raten dann dasselbe ??

das Beispiel bezieht sich auf ein Darlehen über 400€ und einer Laufzeit von 1 Monat. Daher ist da Rate und Gesamtbetrag identisch.

p.s. Bis du sicher das dies ein seriöser Anbieter ist? Das erscheint mir für den Anbieter nicht wirtschaftlich, da die Verwaltungskosten zu hoch sein werden. Und die Angabe des effektiven Zinssatzes ist m.e. fehlerhaft. Irgendwo gibt es da wahrscheinlich noch einen Haken. Wenn du einen kurzfristigen und so kleinen finanziellen Engpass hast und sich die ausgeben wirklich nicht vermeiden lassen, würde ich dir eher einen dispo bei deiner Hausbank empfehlen.

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Jeder Erwerb (inkl vorerwerbe der selben Person innerhalb von 10 Jahren) ist für sich zu sehen. Erbt die frau 600.000 und das Kind nur 200.000 hat die Frau Steuern zu zahlen und das Kind nicht.

wer welchen Anteil bekommt ist im Testament zu Regeln. Und der Anteil ist dann i.a.r. Auch steuerlich maßgeblich

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Meist nur nach Antrag. Eine Erhöhung des Limits geht immer mit vorheriger Bonitätsprüfung einher. Und die macht Arbeit/ kostet Geld. Wenn es also nicht nötig ist, spart man sich das.

500€ ist natürlich schon relativ wenig. Warst du da noch in der Ausbildung oder ähnliches?

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Vorab, Österreich ist nicht in der Nato.

Ändern wir das Szenario doch mal auf Griechenland und Türkei. Da macht es nicht realistisch aber nicht ganz so absurd da dann zumindest die grundsätzlichen annahmen stimmen die die beiden Länder auch seit Jahrzehnten im Clinch liegen.

Die NATO ist ein Verteidigungsbündnis. Der Bündnissfall nach Art. 5 des Nordatlantikvertrages kann also nur zugunsten des Landes eintreten das angegriffen wird. Das heißt, salopp ausgedrückt, das der Angreifer dann also gleichzeitig alle anderen angreift.

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Wir alle sind zum Sterben verurteilt. Das steht bereits mit der Geburt fest.

Saß einzige was wir in der Hand haben, ist wie wir die Zeit bis dahin, die bei jedem unterschiedlich lang ist, gestalten.

Davon abgesehen sind viele ktebsarten gut behandelbar. Das ist noch kein Todesurteil

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Irgendwelche Preisbremsen halte ich grundsätzlich für kontraproduktiv.

Das frage zur Priorität ist, wenn man derartige markteingriffe für sinnvoll hält, natürlich auch mehr als nur berechtigt und zeigt das nicht nur rechts Populismus können

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Hast du noch einen Wohnsitz in Deutschland der ständig zur Verfügung steht oder wo hast du in dem Monat in Deutschland gelebt?

Ansonsten, würde ich auch eher nicht von inländischen Einkünften i.s. §49 estg, und damit auch von keiner beschränkten steuerpflicht, ausgehen.

P.S. Umsatzsteuerlich ist das bereits geklärt?

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Wenn ein radweg mit den Zeichen 237, 240 oder 241 (blauer Hintergrund mit weißen Fahrrad) in der jeweiligen Fahrtrichtung oder ggf mit zusatzzeichen 9.1 ausgeschildert ist der grundsätzlich zu benutzen und die reguläre Fahrbahn darf mit dem Fahrrad nicht befahren werden. Das wäre eine Ordnungswidrigkeit für die es ein kleines Bußgeld geben kann. In den knast geht dafür selbstverständlich niemand, sonst wären die Gefängnisse mit Falschparkern und Leuten die zu schnell fahren überfüllt

Von der grundsätzlichen Pflicht die o.g. radwege zu benutzen gilt aber die Ausnahme, wenn die zb durch Hindernisse, bauliche Mängel p.ä. objektiv nicht sicher befahren werden können. Das trifft bei mir in der Gegend auf 90% aller radwege zu. Insbesondere da die viel zu schmal sind so das bei Gegenverkehr immer eine unfall gefahr besteht oder die trotz zahlreicher Einmündungen auf der linken Straßenseite entlang führen. Auch in vielen weiteren Punkten entsprechen die meisten nicht ansatzweise die Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung was die Benutzung am Ende gefährlicher macht als auf der Straße zu fahren. Die schilder die die Nutzung anordnen sind also rechtswidrig und zb der adfc klagt auch regelmäßig erfolgreich dagegen

Diese radwege benutze ich dir auch nicht. Probleme mit der Polizei oder Ordnungsamt hatte ich bisher noch nie. Selbst wenn Polizei direkt hinter mehr war

Ein Gehweg mit dem zusatzschild Fahrrad frei muss nicht benutzt werden. Gibt es gar keine schilder darf der Weg benutzt erden muss aber auch nicht.

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Nein, wenn zum Verkäufer keinerlei Verwandtschaft oder sonst wie private Verbindungen bestehen ist von keiner Schenkung auszugehen. Das das Haus relativ günstig war kann viele Gründe haben. Von finanziellen Problemen des Verkäufers, so das er schnell an Geld kommen musste über gutes Verhandlungsgeschickt von dir bis hin zu eventuellen technischen Problemen mit der Immobilie. Da gibt es erstmal keinen Grund eine freigibige Zuwendung vom Verkäufer anzunehmen.

Das bei der Vermietung diese Unterlagen angefordert werden ist gängige Praxis da diese für die Höhe der Einkommensteuer über viele Jahre von hoher Bedeutung sind

P.s. Die Erwerbsnebenkosten hast du nicht als Werbungskosten angesetzt oder? Das wäre falsch, da die als Anschaffungskosten nur über die AfA berücksichtigt werden können. Auch um dies zu prüfen wird zb Rechnung vom Notar angefordert da es sich da um Anschaffungnebenskosten (für den erwerb) oder für die Bestellung der Grundschuld Nebenkosten der Finanzierung = sofort abziehbar Werbungskosten, handeln kann,

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Wenn das Gewerbe in 2022 schon angemeldet war dann ja. Ggf in in der Anlage g dann eine 0 einzutragen.

Aber auch ohne Einnahmen wirst du doch irgendwelche Kosten gehabt haben? Diese, sind (wie eventuelle Einnahmen) in der Anlage EÜR zu erklären (das ist technisch wie eine eigene Steuererklärung). Der Gewinn, oder in deinem Fall eben Verlust lt. Anlage EÜR ist dann die die Einkommensteuer Erklärung in Anlage G zu übernehmen. Ein Verlust würde dann mit deinen übrigen Einkünften, zb als Arbeitnehmer, verrechnet werden

P.S. auch wenn die Kleinunternehmer Regelung (meinst du wahrscheinlich mit Kleingewerbe?) anwendest vergiss die Umsatzsteuer Erklärung nicht.

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Schaue dir die Umsätze genau an.

Denkbar sind vorallem verzugszinsen (aber nicht so viel) und vor allem mahngebühren.

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