MUSS ein Chronisch Kranker zur Bundeswehr?

Das Ergebnis basiert auf 11 Abstimmungen

Bei Wehrpflicht Nein Kriegsfall Nein 55%
Bei Wehrpflicht Nein Kriegsfall Ja 36%
Bei Wehrpflicht Ja Kriegsfall Ja 9%

4 Antworten

Bei Wehrpflicht Ja Kriegsfall Ja

Disbetis ist idr kein Grund als wehruntauglich ausgemustert zu werden. Ein bekannter hat diabetis und war bei der Bundeswehr bevor die unsinnige Wehrpflicht ausgesetzt wurde. Wegen der Diabetes konnte er aber nicht zu den Fallschirmjägern zu denen er eigentlich am liebsten wollte

Bei der Musterung findet ja eine medizinische Untersuchung statt. Da würden dann auch entsprechende Krankheiten besprochen und im Einzelfall wird geprüft ob /wie die einschränken.

Hrimthur  09.05.2024, 19:51
Disbetis ist idr kein Grund als wehruntauglich ausgemustert zu werden.

Doch, ist es.

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Bei Wehrpflicht Nein Kriegsfall Nein

Ganz genau kann es dann nur der Arzt vor Ort entscheiden kommt aber auf die Erkankung an aber zb., wenn man Diabetiker ist und Medikamente einnehmen oder gar Spritzen muss, ist kaum eine Gefahr das man eingezogen wird. Wenn dann höchstens am Schreibtisch oder andere leichte Sachen aber kein Einsatz. Denn man kann schlecht während eines Einsatzes mal schauen wie der Blutzucker gerade ist und dann ggf. was einnehmen sei es Medikamente oder was essen oder sich eine Spritze setzen oder wenn man unterzuckert und keiner bemerkt es, das man dann ein Ärztlicher Notfall wird. Da wäre man eher ein Hindernis und ggf. sogar eine Gefahr für andere.

Bei der Musterung sind Krankheiten und Allergien anzugeben.

Der musternde Arzt entscheidet dann.

Hrimthur  09.05.2024, 19:52

Der entscheidet gar nichts, der stellt nur fest.

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Hrimthur  09.05.2024, 20:37
@gookies

Es gibt Vorschriften wer wie gemustert wird und Diabetes bedarf ständiger Behandlung und wird daher ausgemustert, vor allem bei Wehrpflicht und im Kriegsfall... Hat nichts mit Erbsenzählen zu tun.

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Bezüglich der Wehrpflicht ist unter den geschilderten Umständen nicht davon auszugehen, dass Militärdienst geleistet werden muss.

In einem etwaigen Verteidigungsfall könnte es dazu kommen, dass die betreffenden Personen ggf. eine Art Ersatzdienst leisten müssten.

WasZum09 
Fragesteller
 09.05.2024, 18:01

Also würde ich ZB für schreibtischarbeit gezwungen werden?🤔 studiere finanzmathematik aber kann nicht geradeaus laufen und hab einen gdb von 50😭

Schreibtischarbeit würde ich hinnehmen

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ponter  09.05.2024, 18:18
@WasZum09

Das lässt sich hier kaum festlegen, da dies von diversen Faktoren abhängig ist.

Dass man im Bedarfsfall auf dich zurückgreifen würde, halte ich unwahrscheinlich, mal ganz davon abgesehen dass ein Verteidigungsfall gar nicht zur Debatte steht, da es keinen potentiellen Feind gibt.

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