Gibt es eine 2te musterung bei dienstantritt?

4 Antworten

Hinsichtlich des Dienstantritts wird das Ergebnis der wehrmedizinischen Begutachtung im Rahmen der Einstellung nicht ein weiteres mal überprüft. Eine Einstellungsuntersuchung wird nur dann durchgeführt, wenn die Soldatin oder der Soldat im Zuge der Befragung durch die Disziplinarvorgesetze bzw. den Disziplinarvorgesetzten eine Veränderung des Gesundheitszustandes angibt (z. B. durch Erkrankung, Unfall etc.) oder die letzte Grunduntersuchung mehr als 36 Monate zurückliegt. Bei Veränderungen wird der ärztliche Dienst den Tauglichkeitsgrad gegebenenfalls anpassen. Des Weiteren wird im Verlauf des Dienstantritts eine Begutachtung durch eine Zahnärztin bzw. einen Zahnarzt der Bundeswehr durchgeführt.

Um welchen Staat geht es? Du fügtest als Themen sowohl das Bundesheer (Österreich) als auch die Bundeswehr (Deutschland) hinzu.

In Österreich wird man am ersten Tag des Grundwehrdienst nochmal kurz begutachtet, allerdings längst nicht mehr so umfangreich sondern nur ein grober Überblickscheck ob sich was geändert hat.

Ja, wenn du den Dienst antrittst, gibt es eine weitere Untersuchung, die allerdings nicht so umfassend ist, wie die Tauglichkeitsuntersuchung.

Es gibt dann eine Eingangsuntersuchung, aber keine komplett neue Musterung.