Elster Steuererklärung?
Ich habe ein Kleingewerbe angemeldet und muss schnell eine Steuererklärung mit elster für 2022 nachreichen.
Hier steht beim Anlagenassistens die Frage, ob ich 2022 gewerblich tätig war. Ich habe in dem Jahr keine Einnahmen erzielt, zumindest nicht vom Gewerbe. Muss ich ja oder nein ankreuzen?
Selbst frage mit selbstständiger Tätigkeit. Auch hier, ja oder nein?😅😅
4 Antworten
die Frage, ob ich 2022 gewerblich tätig war. Ich habe in dem Jahr keine Einnahmen erzielt, zumindest nicht vom Gewerbe.
Also hast du ein Gewerbe. Und die Höhe der Einnahmen spielt da erstmal keine Rolle.
Er fragt dich das deshalb, weil er versucht dir dabei zu helfen herauszufinden, welche Anlagen zur Steuererklärung du benötigst (Das ist der Anlageassistent von Elster. Alternativ kannst du dir die Anlagen auch manuell selber raussuchen). Und bei Vorliegen eines Gewerbes brauchst du eine Anlage G zur Einkommensteuererklärung (sei es auch, wenn deine Einkünfte draus 0€ betragen) und deswegen dann "ja".
Selbst frage mit selbstständiger Tätigkeit. Auch hier, ja oder nein?
Hast du daneben auch eine freiberufliche Tätigkeit gehabt? Wenn nicht, dann kreuzt du "nein" an.
Definition dessen wäre nach § 18 EStG:
"Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer, Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und ähnlicher Berufe"
PS: Es gibt weder im Steuerrecht noch im Gewerberecht Kleingewerbe (Es ist ein Gewerbe).
Wenn das Gewerbe in 2022 schon angemeldet war dann ja. Ggf in in der Anlage g dann eine 0 einzutragen.
Aber auch ohne Einnahmen wirst du doch irgendwelche Kosten gehabt haben? Diese, sind (wie eventuelle Einnahmen) in der Anlage EÜR zu erklären (das ist technisch wie eine eigene Steuererklärung). Der Gewinn, oder in deinem Fall eben Verlust lt. Anlage EÜR ist dann die die Einkommensteuer Erklärung in Anlage G zu übernehmen. Ein Verlust würde dann mit deinen übrigen Einkünften, zb als Arbeitnehmer, verrechnet werden
P.S. auch wenn die Kleinunternehmer Regelung (meinst du wahrscheinlich mit Kleingewerbe?) anwendest vergiss die Umsatzsteuer Erklärung nicht.
Wann hast du dein Gewerbe (kein Kleingewerbe!) angemeldet? Auch wenn du in 2022 noch keine Umsätze generiert hast, bist du zur Abgabe der Erklärungen verpflichtet. Es ist letztendlich zu deinem Vorteil, da du bereits Ausgaben absetzen kannst.
Ist das Gewerbe in 2023 angemeldet worden musst du aus diesem Grund für 2022 keine Erklärung abgeben, bist du dennoch aufgefordert worden, hat dies eine andere Bewandtnis, die nur du kennst.
Je nach dem, wann du es angemeldet hast, gibst du ja/nein an...
Auch für ein ruhendes Gewerbe - also ein solches mit dem du keine Umsätze erzielt hast, hast du erstmal Angaben zu machen. Du müsstes also eine Anlage G und EÜR abgeben. Wenn du das Gewerbe aber erst 2023 angemeldet hast must du dazu keine Angaben machen (wie auch?).
"Selbstständig" hat im Steuerrrecht eine stringente Definition. Wer ein Gewerbe hat ist nicht selbstständig.
Wer ist denn selbstständig? Also muss ich diese Anlage nicht ausfüllen?