Steuererklärung als Kleinunternehmer im Elster, welche Angaben notwendig?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hm, nimm es mir nicht übel, aber wenn man das so liest wundert es mich nicht, dass so viele Kleinunternehmer keine zwei Jahre überstehen. Hast Du nicht mal mit einem Steuerberater über Deine Firma gesprochen? Wäre gut angelegtes Geld gewesen und ich empfehle Dir unbedingt, das nachzuholen, weil man ohne Details hier keinen fundierten Rat geben kann. Es reicht ja erstmal ein allgemeiner Beratungstermin.

Umsatzsteuer bezahlst Du als Kleinunternehmer nur, wenn Deine Einnahmen (Vorsicht, hat nichts mit Gewinn zu tun!!) im laufenden Jahr vorraussichtlich nicht höher als 50 TEur sein werden und im Vorjahr nicht höher als 17,5 TEur waren. Treffen beide Grenzen zu bist Du USt-frei ... aber Du kannst dann auch keine Vorsteuer geltend machen. Aus diesem Grunde wird die Eingabe nicht zugelassen.

Wird eine Grenze überschritten musst Du eine Umsatzsteuererklärung machen, auch dann, wenn Du keinen Gewinn gemacht hast ... denn hier wird der Umsatz besteuert und nicht der Gewinn ... ich kenne es so, dass man monatlich oder vierteljährlich eine Umsatzsteuervoranmeldung macht, und da die Steueranteile von Einnahmen und Ausgaben gegeneinander rechnet und entweder Mehrwertsteuer abführen (USt-Steuer aus Einnahmen größer USt aus Ausgaben) oder ein Vorsteuerguthaben (andersrum) geltend machen kann sofern man dabei ist.

Aus der EÜR ergibt sich grob aus Einnahmen - Betriebsausgaben eine Endsumme = das Betriebsergebnis, dieses kann positiv wie negativ sein. Ist es positiv erhöht das Dein persönliches zu versteuerndes Einkommen ... die Einkommenssteuer daraus das wird vom FA entweder über KÖST-Vorauszahlungen vorbezahlt oder dann über die Steuererklärung nacherhoben. Ist es negativ müsste es Dein persönliches zu versteuerndes Einkommen reduzieren und du musst weniger Einkommenssteuer bezahlen ... wenn das FA das anerkennt. Das könnte der Grund sein, warum Du kein Minusergebnis abbilden kannst.

Ich hoffe, ich habe keinen Mist geschrieben, bin selbst kein Steuerberater und ohne Details zu kennen kann alles was man darüber hinaus schreibt falsch sein. Aber eventuell hilft Dir das trotzdem weiter.

Ach ja, noch zum Programm: ich empfehle Dir den TAXMAN, den nutze ich selber und damit kannst Du alles geführt aufbereiten und dann per Elster hochladen. Funktioniert prima! Gruss

Lol6MARYEN9Lol  05.11.2019, 07:27

Da ich die Antwort gut finde würde ich hier nur noch ein paar Dinge ergänzen. Bzw eine Sache du meinst bestimmt die ESt Vorauszahlungen KÖST ist dann wieder etwas anderes.

Wie mein Vorgänger schon gesagt hat Umsatzsteuer und Einkommensteuer sind zwei paar Schuhe. Wenn du wirklich Kleinunternehmer bist dann gibst du deine Einnahmen und Ausgaben dem entsprechend ja auch mit dem Brutto Betrag an. Also darfst du natürlich keine Angabe bei Ausgaben mit Vorsteuerabzug machen.

Ich würde dir auch echt empfehlen zu einem Steuerberater zu gehen. Ich weiß nicht wie lange du das Unternehmen schon hast aber du musst aufpassen wenn du die nächsten Jahre weiterhin Verlust machst kannst du Probleme mit dem Finanzamt bekommen wegen Liebhaberei. Und wenn du selbst nicht das Wissen und den Durchblick hast ist das besser. Außerdem verändern sich die Gesetze regelmäßig darüber weiß ein Steuerberater ehr Bescheid als ein Laie.

Wenn du mit deinem Programm überhaupt nicht zurande kommst, das ist jetzt etwas schwer dir hier zu sagen du musst das so und so machen ohne es zu sehen, würde ich dir empfehlen ruf doch beim Finanzamt an ich weiß nicht wie gut die das Programm kennen aber in der Regel sind sie dazu verpflichtet dir auch zu helfen und vermutlich wird es wirklich an einer flaschen Eingabe oder ähnlichem hängen. Und da müssten die dir helfen können.

1
Unglaublich, wie kompliziert hier mal wieder die einfachsten Dinge gemacht werden.

Unglaublich, wie man sich so anstellen kann.

Ich soll Umsatzsteuererklärung und Einkommenssteuererklärung für 2018 machen.

Du sollst nicht, sondern Du musst. Und beides ist zwingend elektronisch einzureichen per Elster. Zertifikat ist vorhanden?

Wie gebe ich das nun an? EÜR Anlage lässt es nicht zu, dass Ausgaben größer Einnahmen sind.

Unsinn. Selbstverständlich können die Ausgaben höher sein als die Einnahmen. Bitte kaufe Dir für ca. € 35. -- ein vernünftiges Steuerprogramm, mit dem auch gewerbliche Einkünfte verarbeitet werden können.

In der Einkommenssteuererklärung darf ich keine Angaben bei den Ausgaben für Vorsteuerabzug machen, da Kleinunternehmer?

In der EStE hat die Umsatzsteuer sowieso nichts zu suchen. Bitte nutze entweder das passende Programm, oder gehe zum StB.

969669 
Fragesteller
 04.11.2019, 19:22

Wie man sich so anstellen kann?

Das Finanzamt hat Kenntnis von meinem Kleingewerbe und legt mir 134 Eingabefelder vor, obwohl ich nur 2 benötige. In welchem Universum ist das benutzerfreundlich?

Muss ich mich jetzt ein Steuerprogramm wegen 2 Beträgen kaufen?

Unsinn. Selbstverständlich können die Ausgaben höher sein als die Einnahmen. Bitte kaufe Dir für ca. € 35. -- ein vernünftiges Steuerprogramm, mit dem auch gewerbliche Einkünfte verarbeitet werden können.

Nein, Elster gibt mir eine Fehlermeldung zurück, die besagt, dass Ausgaben nicht höher als die Einnahmen sein dürfen.

0
FordPrefect  04.11.2019, 19:28
@969669
Das Finanzamt hat Kenntnis von meinem Kleingewerbe

Nein. Dem FA ist es völlig egal, ob du §19 UStG anwenden kannst oder nicht. Tatsache ist, dass jeder Unternehmer, der seinen Gewinn mit EÜR ermittelt, verpflichtet ist, die Anlage EÜR ab dem WJ 2017 im Rahmen der EStE elektronisch einzureichen.

Muss ich mich jetzt ein Steuerprogramm wegen 2 Beträgen kaufen?

Sofern es Dir nicht gelingt, die Anlage EÜR per Elster Online korrekt auszufüllen, ja. Oder Du gehst zum StB.

Nein, Elster gibt mir eine Fehlermeldung zurück, die besagt, dass Ausgaben nicht höher als die Einnahmen sein dürfen.

Das liegt nicht am FA oder an Elster, sondern daran, dass Du es falsch ausfüllst.

2

In der EüR lässt sich die Einnahme den Ausgaben gegenüber stellen und es kann sehr wohl ein negativer Betrag dabei heraus kommen

969669 
Fragesteller
 04.11.2019, 19:16

Nein, Elster gibt mir eine Fehlermeldung ähnlich "Die Ausgaben dürfen nicht größer als die Einnahmen sein."

0
wurzlsepp668  04.11.2019, 19:50
@969669

komisch, ich gebe regelmäßiig Anlagen EÜR mit Verlust ab.

somit ist deine Behauptung schon mal Quatsch hoch fünf.

0
Helefant  04.11.2019, 20:59
@969669

Du musst die Fehlermeldung hier wörtlich posten, alles andere heißt Rätselraten!

0
FordPrefect  04.11.2019, 19:30

... Vorausgesetzt, man füllt sie korrekt aus.

1