Liebhaberei oder Kleinunternehmen?

4 Antworten

Hobby ist etwas, wenn man keine Gewinne erzielen möchte und erzielt. Wenn also die Aufwendungen grösser sind als die Einnahmen , dann ist es kein gewerbe, was beim Finanzamt und Gewerbeamt angemeldet werden muss.

Gewerberechtlich gibt es noch Bagatellfälle, die nicht angemeldet werden müssen. Da gibt es aber keine genauen Grenzen.

Kleinunternehmerregelung bezieht sich auf das Wahlrecht des Ausweises der Umsatzsteuer. Grenze mittlerweile bei 22.000 Euro.

"Dabei gilt: Liegt der Gewinn, also die Einnahmen abzüglich aller Kosten, unter 410 Euro jährlich, geht das Finanzamt in der Regel von Liebhaberei aus. Bei Umsätzen von bis zu 17.500 Euro jährlich stuft das Finanzamt den Steuerzahler als Kleinunternehmer ein."

Wo soll das stehen ?

Wenn du Dinge herstellst, um sie mit Gewinn zu verkaufen, dann ist das nie Hobby, sondern Gewerbe. Das Gewerberecht kennt auch keine Freibeträge. Ob du dann tatsächlich Gewinn oder Verlust machst, ist unerheblich. Das Gewerbeamt wird dich auch niemals nach deinen Gewinnen fragen.

Also Gewerbe anmelden oder deine Produkte zum Selbstkostenpreis anbieten. Das wäre Hobby.

Ich wäre mit dieser Zahlengrenze vorsichtig. Denn am Ende ist es eine Frage ob eine Gewinn Absicht vorliegt oder eben nicht.

Wenn du es zum selbst kosten Preis verkaufst dann hast du keine Gewinn Absicht. Sobald du quasi ein Euro mehr nehmen willst ist da bereits eines vorhanden.

also wenn man z.B. irgendwas bastelt als Hobby und es dann verkaufen will. 

Dann liegt hier eine Gewinnerzielungsabsicht vor. Somit wäre das kein Hobby mehr, sondern ein Gewerbe.

Bei Umsätzen von bis zu 17.500 Euro jährlich stuft das Finanzamt den Steuerzahler als Kleinunternehmer ein."

Was schon nicht mehr stimmt und veraltet ist, da es 22.000 € im 1. Jahr, sowie 50.000 € im 2. Jahr wäre. Darüber hinaus wäre man kein Kleinunternehmer mehr.

Wenn die Umsätze dieses Hobbys dann unter 410€ sind

Das Thema mit den 410 € wird sehr oft missverstanden.
Diese beziehen sich auf Nebeneinkünfte wenn man Arbeitnehmer ist. Dann darf man bis zu 410 € steuerfrei verdienen (pro Jahr !)

Btw., hier ein kleiner Definitionsbegriff zum Thema Gewerbe:
https://www.juraforum.de/lexikon/gewerbe