Muss ich als Kleinunternehmer eine Umsatzsteuererklärung abgeben?
Hallo, ich habe in 2017 eine Rechnung als Kleinunternehmer (<17.500€) ausgestellt mit dem Vermerk, dass ich keine Umsatzsteuer ausweise.
Als Kleinunternehmer im Sinne des § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
Jetzt möchte das Finanzamt eine Umsatzsteuererklärung von mir haben - ist das nicht eigentlich unnötig?
Lg Tobias
5 Antworten
Nein, damit gibst du deine Einnahmen als Kleinunternehmer an und das FA hat die Möglichkeit diesdes zu überprüfen.
Zusätzliche Anlage S oder G und EÜR
Und du verwechselst das auch bestimmt nicht mit der Einkommensteuererklärung?
Meine Steuererklärung inkl. EÜR habe ich bereits abgegeben. Das Finanzamt braucht also nicht hellsehen - es kennt meine Einnahmen bereits.
Meine Steuererklärung inkl. EÜR habe ich bereits abgegeben.
Hab ein bisschen gegoogelt, neuerdings verlangen manche FA wohl auch ne Umsatzsteuererklärung. Der Amtsschimmel wiehert. Machs einfach. Gib ne Null-Erklärung ab.
Es war schon immer Pflicht, dass auch Kleinunternehmer einer Umsatzsteuerjahreserklärung abgeben mussten - nur haben die Finanzämter oft darauf verzichtet. Seit 2017 ist es aber vorbei mit dieser Billigkeit.
Wie soll das Finanzamt überprüfen können, ob überhaupt noch die Voraussetzungen für die Kleinunternehmerregelung vorliegen, wenn du keine Umsatzsteuererklärung abgibst? Hellsehen können die Sachbearbeiter nicht.
Ich hab lange als als Kleinunternehmer firmmiert und mußte nie eine Umsatzstererklärung abgeben,
Meine Steuererklärung inkl. EÜR habe ich bereits abgegeben. Das Finanzamt braucht also nicht hellsehen - es kennt meine Einnahmen bereits.
Gib ne null-Erklärung ab. D.h.du erklärst, dass du keine Umsatzsteuer erhoben hast. Fertig.
Lies mal: http://www.kleinunternehmer.de/steuerpflichten.htm
Nein, das ist nicht unnötig.
Mein Tipp: gönn dir einen Steuerberater. Zumindest für den Anfang.
Die Einnahmen erklärt man in der Einkommesteuererklärung.