Barzahlung bei Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG. ?
Ich bin Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG. Jetzt hat heute zum ersten Mal ein Kunde bar bezahlt, es handelt sich dabei um einen Betrag über 150,- wie muss ich das behandeln?
Reicht die herrkömmliche Rechnung für das Finanzamt, oder muss ich ein Kassenbuch führen für Barzahlungen meiner Kunden? Bekommen diese dann neben der Rechnung auch eine Quittung, oder reicht ein Vermerk auf der Rechnung "Betrag erhalten"?
1 Antwort
jeder anständige kaufmann macht buchführung , allein um eine geschäftsübersicht zu haben.
egal ob millionen oder zwanziger die kasse oder das konto berühren . also machen auch sie ein Vokabelheft zur buchhaltung : bar ein -bar aus .