17.500 bei kleinunternehmer - ist einnahme oder gewinn gemeint?

4 Antworten

eigentlich gibt man den Gewinn (Einnahmen - Ausgaben) pro Jahr an, aber es kann durchaus auch die reine Einnahmen oder Ausgabenseite oder ein anderer Zeitbezug (Monat/Quartal) sein, wo steht denn die Summe um die es geht?

(Korrektur) Ahhh, Kleinunternehmer, ja, da ist es der Gewinn/Jahr!!!

DABEY 
Fragesteller
 13.06.2010, 23:54

es geht einfach um die kleinunternehmer-regelung, man bleibt umsatzsteuerfrei bei 17.500 im jahr - aber 17.500 gewinn oder einnahme ist die frage, habe heute gehört es beträfe die reine einnahme ohne abzüge

benutzer27  13.06.2010, 23:58
@DABEY

das sagt dir das Finanzamt schon noch, da du auch als Kleinunternehmer eine GV-Rechnung im Rahmen deiner Steuererklärung abgeben musst. Danach bekommst du vom FA Bescheid, ob du weiter als Kleinunternehmer (ohne USt-Ausweisung) arbeiten darfst oder nicht.

Du meinst sicher den Betrag für die Befreung von der Umsatzsteuer?

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Da mal den ersten Satz aus §19 USTG:

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§ 19 Besteuerung der Kleinunternehmer

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(1) Die für Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 geschuldete Umsatzsteuer wird von Unternehmern, die im Inland oder in den in § 1 Abs. 3 bezeichneten Gebieten ansässig sind, nicht erhoben, wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird.

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Da geht es eindeutig um den UMSATZ und nicht um den Gewinn.

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Wäre je echt lustig, wenn man bei 20 Millionen Umsatz und Null Gewinn keine MwSt abführen müsste!

DABEY 
Fragesteller
 14.06.2010, 00:01

ja ok vielen dank, dann lag ich doch richtig, wenn eben mit umsatz genau die einnahmen gemeint sind. ein freund hat mich etwas durcheinander gebracht, leider kommt ja hier weiter unten auch eine fehlinfo. - also: BESTEN DANK.

psydelis  14.06.2010, 00:09
@DABEY

Jo, kein Problem, bin selbst Kleingewerbetreibender und meine Frau hat ein Vollgewerbe, da lernt man dass mit der Zeit automatisch.

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Wenn's mal größer wird, ist ein Steuerberater immer zu empfehlen!

EnnoBecker  14.06.2010, 21:23

"Da geht es eindeutig um den UMSATZ"
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Nunja, worum soll es bei der Umsatzsteuer auch anderes gehen als um Umsatz?
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Und die Kleinunternehmerschaft ist nun mal ein rein umsatzsteuerlicher Begriff.
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(Die Möglichkeit, hier Texte sinnvoll zu formatieren, wird auch immer grauenvoller.)

Na Umsatz wohl kaum, es ist der Gewinn gemeint!

psydelis  13.06.2010, 23:57

Nö, ist schon der Umsatz!

jimmini  14.06.2010, 00:01
@psydelis

Umsatzsteuer die ich einnehme muss ich dem Finanzamt über die Umsatzsteuererklärung wieder abführen!

psydelis  14.06.2010, 00:04
@jimmini

Wenn Du weniger als 17.500 Umsatz machst, hast Du die Wahl, ob Du Umsatzsteuer abführst oder nicht!

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Allerdings kannst Du, wenn Du keinen Umsatzsteuer abführst, natürlich auch keine Vorsteuer abziehen!

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Und Du kannst nur Nettorechnungen ausstellen, d.h. der Käufer Deiner Waren/Leistung kann keine Vorsteuer aus Deinen Rechnungen von seiner Umsatzsteuerschuld abziehen!

psydelis  14.06.2010, 00:11
@jimmini

Da steht das selbe, was ich oben schon geschrieben habe:

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"wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird."

EnnoBecker  14.06.2010, 21:26
@psydelis

Na, ich hab den Link gleich nicht angeklickt und fühle mich wohl.
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Aber ich stelle immer wieder mit Entsetzen fest, dass viele Leute Umsatz von Gewinn nicht unterscheiden können und Umsatzsteuer nicht von Ertragsteuer.

keine ahnung hängt von der kostenüberschussrechnung ab