Anlage EÜR (Kleinunternehmer/Student)

1 Antwort

Auch für Studenten gilt: Das Finanzamt verlangt eine Gewinnermittlung. Das kann in Form der Anlage EÜR geschehen oder bei Betriebseinnahmen bis 19.000,00 € formlos (Excel-Tabelle o. Ä.). Für Betriebsausgaben gibt es keine Pauschalen; es gelten nur die tatsächlichen Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben.

userblueuserred 
Fragesteller
 04.12.2012, 14:08

Danke, aber das wusste ich schon und beantwortet auch meine Frage nicht. Meine Frage war: Kann ich bei den Ausgaben auch einfach nichts eintragen?