Steuererklärung bei Einzelunternehmen, die keine Einnahmen und Ausgaben erzielt haben.

5 Antworten

Da geht es schon los. Mache Dir das mal bewusst: Du hast versucht dem Finanzamt zu sagen, dass mit dem Gewerbe in 2013 nichts war. Funktioniert hat es nicht.

Kevin hat ja den selben Verdacht. Selbständige Arbeit ist nicht für Gewerbetreibende, sondern für FreiberuflerInnen.

Unsauberer Sprachgebrauch trifft Definition. Das Finanzamt nimmt die freiberufliche Tätigkeit mit Null an und wartet auf die Erklärung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb.

Der Kollege wfwbinder hat es Dir mitgeteilt, es waren Betriebsausgaben. Es gibt keine Verpflichtung Betriebsausgaben zu erklären. Doch wer dieses nicht tut, der lässt auch sofort erste Zweifel an der Ernsthaftigkeit aufkommen.

Wer im Steuerrecht sich auskennt, der entdeckt sofort die Tragweite bzw. wohin das alles führen kann.

Solche Kurzgeschichten sind ja für mich spannender als die meisten TV-Krimis. Was würde passieren, wenn Du Dich hinstellst und denen mitteilst, ich habe doch alles gesagt. Da würden richtig die Fetzen fliegen.

Kann nur empfehlen, dass Du Dich von einem Steuerberater vertreten lässt. Dann ist die Sache vermutlich in fünf Minuten vom Tisch. Doch wie lange hast Du für die Frage hier gebraucht? Also Formulierung usw.? Ist jetzt klar, was Du denen eigentlich mitteilen kannst und was Du davon sinnvoller Weise mitteilen willst? Wie lange wird die Formulierung für ein entsprechendes Anschreiben dauern? Anlage ggf. noch einmal übermitteln?

Mit Risiken behaftet, dem Zwangsgeld inklusive sparst Du vor Dich hin. Also ich sehe es positiv, wenn Du dem Sachverhalt - also Deinem Erlebnis - einfach mal entnimmst, dass das Finanzamt kein Baumarkt ist, wo jeder der sich berufen fühlt mal ein Meister zu sein austoben darf. Gehe zum Steuerberater. Es wird Dich noch mehr Zeit kosten. Und die Nerven auch, da ist die Sache zum Steuerberater bringen und sagen machen, viel günstiger. Und in der Regel reicht der Steuerberater von der Ecke. Man braucht also nicht den renommierten Rechtsexperten. Es ist alles noch im beschaulichen Bereich.

Hefti15  11.11.2014, 11:47

Also, ich würde deinem Rat nie folgen bzw. aussprechen.

Eine Mitteilung, dass es sich um einen ruhenden Gewerbebetrieb handelt, reicht vollkommen aus. Ich kann nur den Kopf schütteln, wenn ich von dir die Aussage "Wer im Steuerrecht sich auskennt, der entdeckt sofort die Tragweite bzw. wohin das alles führen kann." Ja, wer sich auskennt, der weiß, da hat er gar nichts zu befürchten. Es kommt verhältnismäßig häufig vor, dass Leute ein Gewerbe anmelden und dann den "Start" verschieben. Von Seiten des Finanzamts gibt es da überhaupt keine Probleme. Auch deine Aussage mit der "Ernsthaftigkeit und dem Zweifle" kann ich nicht nachvollziehen. Es ist ja genau anderherum. Hier geht es um einen absoluten geringen Verlust. Wenn man sich dann überlegt, wie der sich steuerlich auswirkt, dann ist das überhaupt nicht die Mühe wert. Und kein Finanzamt würde so was hinterfragen. Andersherum wird ein "Schuh" daraus. Erklärt man den "ruhenden Gewerbebetrieb", dann verzichtet man auf ein paar Euro Erstattung, muss aber keine Steuererklärung und keine Voranmeldungen abgeben.... Wie kannst du nur jemanden raten sich in so einem Fall steuerlich Beraten zu lassen? Er muss ca. 2 Euro investieren und dem Finanzamt mitteileilen, dass er im entsprechenden Jahr keine Umsätze hatte, dass er es sich um einen ruhenden Gewerbebetrieb handelt und er sich umgehend meldet, wenn er "betrieblich" aktiv wird. Dafür soll er zum Berater gehen und einen Haufen Geld zahlen? Auch geht er überhaupt kein Risiko ein. Zwangsgeld? Und der Rest den du schreibst? Hat wohl nicht viel mit "Hintergrundwissen zum Thema Steuern" aus sich bei dir, oder?!?

Dirk-D. Hansmann  12.11.2014, 06:06
@Hefti15

Wer einem Rat folgt oder nicht, der wird die Entscheidung immer selber fällen.

Augenscheinlich hast Du ein paar Dinge mitbekommen. Allerdings bist Du ebenso augenscheinlich über den Stand des interessierten Laien nicht hinaus gekommen.

Erstens werde ich den Teufel tun, hier im Einzelfall einen konkreten Rat zu erteilen. Verbotene Rechtsberatung. Bereits der Hinweis, wie Du ihn gebracht hast ist ohne eine Würdigung des Einzelfalls nicht machbar.

Zweitens: Es ist so nicht zu erkennen, wie das Finanzamt den Fall gerade in Bearbeitung hat. Benötigt man dort den Eingang der Erklärung - mit Anlage G oder nicht.

Drittens: Die Abgabe der Anlage S. Was ist damit? Das kann noch in Jahren dazu führen, dass es Nachfragen gibt. Die Nachfrage wird nach 'selbständiger Arbeit' gestellt. Die Steuerpflichtige wird weiterhin (das sagt die Praxis) vom allgemeinen Sprachgebrauch ausgehen.

Viertens: Die Frage der Ernsthaftigkeit ist eine Frage der Liebhaberei. An keiner Stelle darf man sich so verhalten, dass man Betriebsausgaben aus eigener Tasche tragen möchte. Auch nach dem Urteil, dass Anlaufverluste hingenommen werden müssen, dass dürfte aus den 80´er Jahren Stammen, hat sich daran nichts verändert. In jeder der Diskussionen, bei denen ich dabei war oder die ich geführt habe ging es um die Gesamtdarstellung des professionellen Verhaltens. Der wirtschaftliche Grund - Gewinnermittlung teurer als die Steuererstattung hoch ist, diese Überlegung hat dabei nichts zu suchen.

Fünftens: Das Finanzamt kann durchaus - das kann hier weder bestätigt noch dem widersprochen werden - weiterhin die Erklärung anfordern. Im Gegenteil scheint eine gewisse Wahrscheinlichkeit zu bestehen. Dann führt das Spiel bis zur Zwangsgeldfestsetzung und Beitreibung. Dazu kommt der Hinweis es mit einer säumigen Steuerzahlerin zu tun zu haben. Verspätung bei der Abgabe der Erklärung wird für die Versagung des Erlasses von Zuschlägen genutzt werden.

Sechstens: Der ruhende Geschäftsbetrieb ist gekennzeichnet dadurch, dass sämtliche nach außen gerichteten Tätigkeiten eingestellt sind. Würdest Du hierfür die Verantwortung übernehmen, dass das tatsächlich der Fall ist? Was ist mit Einträgen in irgend einem Branchenverzeichnis? Bei lange bestehenden Betrieben ist man da großzügig. Weil der Abbau von Infrastruktur ist deutlich genug.

Siebtens: Was bedeutet das Ruhen für neue Vorbereitungen und entsprechende Vorkosten? Was ist mit Betriebsausgabenabzug und Vorsteuer? Ich brauche nicht viel Phantasie um mir den Beamten, der nichts anderes findet vorzustellen, der in der Außenprüfung sagt: Uns haben sie gesagt, dass ihr Unternehmen ruht. Drei Tage danach schaffen sie sich diese Maschine an....

Achtens: Mit der Zeit anderer Leute gehst Du ziemlich sorglos um. Es sind nicht nur Portokosten die entstehen. Sondern auch investierte Zeit ist Geld. Ob man sich hätte erholen wollen oder arbeiten. In jedem Fall hat sie einen Wert. Wenn ich die Qualität der Frage lese, dann hat sich die Fragestellerin damit bereits länger beschäftigt. Da ist nämlich Struktur erkennbar. Hier die Antworten lesen. Immer wieder rechtliche Hinweise, wie bei mir, aber ums Verrecken keine Aussage was richtig ist. Das kostet noch einmal Zeit.

Neun: Wirtschaftlichkeit von Beratungsrechnungen. Wenn ich hier die Probleme sehe, die ich ohne Prüfung des Einzelfalles in Betracht gezogen habe, dann geht es hier um eine qualifizierte Tätigkeit, die allerdings hier wohl nach einer Zeitgebühr abgerechnet werden könnte. Nach Vorstellung des Sachverhaltes würde ich mit dem Berater eine Zeitgebühr vereinbaren zzgl. Schreibauslagen. Da bleibt die Rechnung überschaubar.

Zum guten Schluss - Zehntens: Wie man sieht, führen die einfachsten Missverständnisse mit dem Finanzamt in Situationen, die später einmal geklärt werden müssen. Nur je mehr Missverständnis-Potential je größer die Wahrscheinlichkeit eines echten Problems. Dazu kommt die Wirtschaftlichkeit. Wer für die Erstellung seiner Steuererklärung von mir aus nur zwei Stunden braucht - Was nicht reicht. Schon gar nicht wenn ein Gewerbe dabei ist. Der hat immer noch vorne weg die Grundaufzeichnungen. Daraus resultiert Buchhaltung oder weitere Aufzeichnungen, die kann man machen lassen. Es folgt die Gewinnermittlung und die Steuerdeklaration. Wer diese Zeiten für betriebliche Zwecke nutzt, der wird in der Regel einen Rohgewinn I herstellen, der das locker deckt. Weil da ist nämlich noch die Verfolgung der Rechtsprechung und der anderen steuerlichen Änderungen. Dafür hat man einen Berater, der darauf achtet.

Um Deinen einleitenden Satz nochmals zum Anlass einer Erwiderung zu nehmen: Es ist nicht Deine Verantwortung, meinen Rat zu vertreten. Wird nicht einmal erwartet. Man kann im Bereich der Abgabenordnung hohe Kenntnisse erwerben, doch gerade die AO zwingt einen in Fehler rein. Da braucht man einfach Erfahrung.

Ich kann nur jedem raten - Geht zu einem Steuerberater - Wer das Geld nicht verdient - Melden.

Dirk-D. Hansmann  12.11.2014, 06:08
@Dirk-D. Hansmann

Achso, bin kein Steuerberater, habe also nichts von dieser "Werbung". Allerdings habe ich es trotzdem gelernt und 10 Jahre locker in dem Bereich gearbeitet. Durch Kooperation immer noch dem Berufsstand verbunden, seit vielen Jahren als Unternehmensberater. Ich kenne mich da aus und darf so einen Rat geben.

Du kannst dem Finanzamt mitteilen, das der Geschäftsbetrieb in 2013 geruht hat.

Dann in die Anlage "G" 0,- eintragen und fertig. Für Deine Angestelltentätigkeit wirst Du ja eine Steuererklärung abgeben.

Außerdem erlaube ich mir Deine Angaben "keine Einnahmen und Ausgaben" zu bezweifeln.

Du wärst der erste, dem man für eine Gewerbeanmeldung keine Gebühren abgenommen hat. Außerdem musste Dein Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zum Finanzamt. Entweder per Post, oder gebracht usw.usw. Wenn Du unter 20,- Euro kosten hattest, gebe ich Dir einen Kaffee aus.

Schreib einfach einen kleinen Brief.

Teile denen mit, dass es sich um einen ruhenden Gewerbebetrieb handelt, Weiterhin schreibe noch extra rein, dass du keine Umsätze getätigt hast. Stelle da, dass du dich umgehend beim Finanzamt meldest, wenn du "aktiv" wirst. Selbstredend kannst du die minimalen Betriebsausgaben geltend machen. Nur denke mal nach. Bei einem Verlust von z.B. 20 Euro, wie wird sich dieser auswirken? Zu verschenken hat sicher niemand was, aber als steuerliche Laie wäre dies mir die Zeit nicht Wert. Da würde ich vorher auf 6 Euro Erstattung verzichten.

Wie ist in diesem Fall eine Steuererklärung abzugeben?

Anlage S oder G - je nachdem - mit dem Eintrag "0" versehen.

Allerdings, wenn du ein Gewerbe angemeldet hast, hast du Geld für die Gewerbeanmeldung ausgegeben, womit du bei -20,- € bzw. -30,- € Gewinn stehst! ;-)

DerHans  10.11.2014, 20:14

Kosten ohne Einnahmen führen aber normalerweise zu einem Verlust

kevin1905  10.11.2014, 21:30
@DerHans
Kosten ohne Einnahmen führen aber normalerweise zu einem Verlust

Eben, sag ich ja. Dieser lässt sich vortragen, wenn keine anderen Einkünfte (außer § 20 EStG) vorhanden sind.

DerHans  10.11.2014, 22:21
@kevin1905

Hast aber Gewinn geschrieben

kevin1905  11.11.2014, 01:39
@DerHans
Hast aber Gewinn geschrieben

Mit dem Minuszeichen davor --> negativer Gewinn = Verlust.

Dass hier kein Missverständnis aufkommt =)

Woher soll das Finanzamt denn wissen, dass du keine Ein- und Ausgaben hattest, wenn du keine Erklärung abgibst?

Wenn du das unterlässt, wirst du eben geschätzt.

Hefti15  11.11.2014, 11:53

Er hat ein Gewerbe angemeldet. Er hat eine Einkommensteuererklärung abgegeben. Er hat nicht die Anlage G, sondern die für Selbstständige abgegeben. Das war der gesamte Fehler. PS: Hätte er einen kleinen "Vierzeiler" dazu geschrieben, hätte er wohl kein Problem gehabt.