Zusammenfassende Meldung beim BZSt vergessen?
Guten Morgen,
ich erhalte seit ca. 2 Jahren jeden Monat ca. 100-500€ über Google Adsense durch Werbung auf meinem Blog. Ich gebe jedes Jahr meine Gewerbesteuererklärung ab und habe auch sonst immer brav meine Umsatzsteuererklärung abgegeben und alles in der Einkommensteuererklärung zusammengetragen.
Erst heute habe ich von der "Zusammenfassenden Meldung" (ZM) gelesen. Recherchiert habe ich, dass man vierteljährlich eine Meldung machen muss, da es bei Google-Adsense-Einnahmen um innergemeinschaftliche, nicht steuerbare Lieferungen im Sinne des USt-Gesetzes handelt.
Ich habe bisher keine abgegeben, da ich davon nichts wusste. Aber auch noch keinen Brief vom Bundeszentralamt für Steuern bekommen, dafür aber bereits meinen Umsatzsteuerbescheid, auf dem festgelegt wurde, dass ich keine Vorauszahlungen leisten muss. Wenn ich das richtig verstehe, entbindet mich das nicht von der Abgabepflicht zur ZM. Ist das richtig so? Oder werde ich erst mal durch das BZSt aufgefordert und muss vorher kein Bußgeld befürchten? (P.S. Ich bin kein Kleinunternehmer mehr seit diesem Kalenderjahr).
Danke schon mal für eure Hilfe :)
Christian
2 Antworten
Lass Di nicht beirren.
Ja, eine Pflicht zur Abgabe der Zusammenfassenden Meldung ergibt sich für Dich aus UStG § 18a Abs. 2 - https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__18a.html
Mit Google Adsense erbringst Du sonstige Leistungen gem. § 3 Abs. 9 UStG für Google (duldest entgeltliche Werbung auf Deiner Webseite). Wenn dies nicht nur einmalig geschieht, sondern nachhaltig und Du damit Einnahmen erzielst, bist Du im Sinne des UStG Unternehmer - § 2 UStG.
Als Unternehmer erbringst Du die sonstige Leistung gegenüber einem Unternehmer (Google) in einem anderen EU-Land (Irland) - dadurch liegt der Ort der Leistung beim Leistungsempfänger gem. § 3a Abs. 2. verlagert sich die Steuerpflicht auf den Leistungsempfänger (Google) in Irland - § 13b Abs. 5 i.V.m Abs.1.
Du musst also nicht mehr USt zahlen oder USt nachzahlen, aber diese Leistung anmelden. Das Betriebsfinanzamt erhält die USt-Voranmeldung, gleicht diese aber nicht mit dem anderen EU-Staat ab. Dafür ist das BZSt zuständig. Deshalb geht die ZM dorthin und wird mit Irland abgeglichen, damit Irland die USt von Google erhält.
Hole einfach die ZM nach.
"Google-Adsense-Einnahmen um innergemeinschaftliche, nicht steuerbare Lieferungen im Sinne des USt-Gesetzes handelt."
Wo steht das denn im UStG ?
Ferner was liefert Google dir denn?
Geh zum Steuerberater oder direkt ins Gefängnis ( 3 Runden aussitzen ) außer du hast die "Du kommst aus dem Gefängnis frei Karte"
ähm:
nicht steuerbare Lieferungen im Sinne des USt-Gesetzes
aus deiner Frage.
nicht steuerbar heißt: es KANN keine sonstige innergemeinschaftliche Leistung sein. und auf genau DAS hat Störtebecker hingewiesen.
soviel zu blöder Spruch .......
aber mutig, Steuerfragen hier in einem Forum zu stellen, wo 98 % der Nutzer falsch antworten ....
Mir ist klar, dass immer ein blöder Spruch kommt. Kenne ich seit 9 Jahren hier gar nicht anders.
Ist doch wohl klar, Google sitzt in Irland, ich habe ein Geschäft mit Google Irland und die Endkunden sitzen alle irgendwo im Gemeinschaftsgebiet, zu denen ich keinen Kontakt habe. Welche Art von Leistung sollte es denn sonst sein, wenn nicht eine sonstige, innergemeinschaftliche Leistung?