Zusammenfassende Meldung beim BZSt vergessen?

2 Antworten

Lass Di nicht beirren.

Ja, eine Pflicht zur Abgabe der Zusammenfassenden Meldung ergibt sich für Dich aus UStG § 18a Abs. 2 - https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__18a.html

Mit Google Adsense erbringst Du sonstige Leistungen gem. § 3 Abs. 9 UStG für Google (duldest entgeltliche Werbung auf Deiner Webseite). Wenn dies nicht nur einmalig geschieht, sondern nachhaltig und Du damit Einnahmen erzielst, bist Du im Sinne des UStG Unternehmer - § 2 UStG.

Als Unternehmer erbringst Du die sonstige Leistung gegenüber einem Unternehmer (Google) in einem anderen EU-Land (Irland) - dadurch liegt der Ort der Leistung beim Leistungsempfänger gem. § 3a Abs. 2. verlagert sich die Steuerpflicht auf den Leistungsempfänger (Google) in Irland - § 13b Abs. 5 i.V.m Abs.1.

Du musst also nicht mehr USt zahlen oder USt nachzahlen, aber diese Leistung anmelden. Das Betriebsfinanzamt erhält die USt-Voranmeldung, gleicht diese aber nicht mit dem anderen EU-Staat ab. Dafür ist das BZSt zuständig. Deshalb geht die ZM dorthin und wird mit Irland abgeglichen, damit Irland die USt von Google erhält.

Hole einfach die ZM nach.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

"Google-Adsense-Einnahmen um innergemeinschaftliche, nicht steuerbare Lieferungen im Sinne des USt-Gesetzes handelt."

Wo steht das denn im UStG ?

Ferner was liefert Google dir denn?

Geh zum Steuerberater oder direkt ins Gefängnis ( 3 Runden aussitzen ) außer du hast die "Du kommst aus dem Gefängnis frei Karte"

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Zeberothoth 
Fragesteller
 19.08.2019, 00:28

Mir ist klar, dass immer ein blöder Spruch kommt. Kenne ich seit 9 Jahren hier gar nicht anders.

Ist doch wohl klar, Google sitzt in Irland, ich habe ein Geschäft mit Google Irland und die Endkunden sitzen alle irgendwo im Gemeinschaftsgebiet, zu denen ich keinen Kontakt habe. Welche Art von Leistung sollte es denn sonst sein, wenn nicht eine sonstige, innergemeinschaftliche Leistung?

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wurzlsepp668  19.08.2019, 18:52
@Zeberothoth

ähm:

nicht steuerbare Lieferungen im Sinne des USt-Gesetzes

aus deiner Frage.

nicht steuerbar heißt: es KANN keine sonstige innergemeinschaftliche Leistung sein. und auf genau DAS hat Störtebecker hingewiesen.

soviel zu blöder Spruch .......

aber mutig, Steuerfragen hier in einem Forum zu stellen, wo 98 % der Nutzer falsch antworten ....

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