Kleingewerbe Etsy?

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Du musst gem §138 AO sowie §14 GewO deine gewerbliche Tätigkeit mit dem ersten tätig werden bei der zuständigen Gemeinde sowie dem Finanzamt anmelden. Bei letzterem musst du einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (FsE) ausfüllen und diesen elektronisch übermitteln,

Das Finanzamt wird dann deine Eingaben prüfen und dir denn eine Steuernummer zuweisen. Für den "Online-Handel" auf Marketplace wie eBay benötigst du noch eine USt-IdNr. zum Nachweis, dass du steuerlich geführt wirst. Ebay und Co sind zudem seit dem 01.01.2023 verpflichtet, deine Umsätze ans BZSt zu melden.

Solltest du mehr als 22.000 € Umsatz erwarten, kommt die Kleinunternehmerregelung gem §19 UStG nicht in Betracht. Bist du kein Kleinunternehmer, musst du am 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldezeitraums die Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt abgeben.

Egal wie am Ende musst du jährlich deine Einkommensteuererklärung nebst Anlage EÜR abgeben, je nach Herangehensweise des FA ebenfalls die GewSt Erklärung und USt Erklärung.

Meldest du dein Gewerbe nicht an, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar.

Umsatzsteuer: dort spielt die Kleinunternehmerregelung rein, die Grenze beträgt 22.000€ Umsatz im Jahr. Du musst vor Betriebsbeginn realistisch schätzen wie hoch der Umsatz sein wird. Solltest du im 1.(oder welchem Jahr auch immer) über die 22.000€ kommen ist ab dem Folgejahr die KUR nicht mehr anwendbar. Das restliche Jahr darfst du natürlich weiter KU sein, aber es ist durchaus möglich das das FA unangenehme Fragen stellst wenn du weit über der Grenze am Ende des Jahres bist.

Einkommensteuer: Hier werden alle Einkunftsarten zusammengerechnet und bilden nach Abzug von Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen dein zu versteuerndes Einkommen. Hier sind durch den Grundfreibetrag die ersten ca 10.908€ steuerfrei gestellt.

Gewerbesteuer: Das FA setzt ab einem Gewerbeertrag von 24.500€ einen Messbetrag fest, deine Wohnsitzgemeinde (bzw.die wo der Sitz deines Gewerbes ist) wendet darauf ihren Hebesatz an und setzt dann Gewerbesteuer fest.

So wird gerechnet
  • Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit = Bruttoarbeitslohn - Werbungskosten
  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb = Umsatz - Betriebsausgaben
  • Einkünfte aus selbstständiger Arbeit = Umsatz - Betriebsausgaben
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung = Mieteinnahmen - Werbungskosten
  • Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit + Einkünfte aus Gewerbebetrieb = Summe der Einkünfte und vermutlich auch = Gesamtbetrag der Einkünfte
  • Gesamtbetrag der Einkünfte - Sonderausgaben - außergewöhnliche Belastungen = zu versteuerndes Einkommen

Das zu versteuernde Einkommen bildet dir Grundlage der Belastung mit Einkommensteuer.

Die vom Arbeitgeber einbehaltene Lohnsteuer wird natürlich auf die Einkommensteuerschuld angerechnet.