Dürfen Erschließungsgebühren für ein Grundstück (bebaut mit einem Carport), welches als Gartenland bzw. landw. Nutzfläche ausgewiesen ist, erhoben werden?

4 Antworten

Erschließungskosten werden auf alle Anlieger umgelegt. Deine beiden Grundstücke liegen offenbar nebeneinander und sind Dir eindeutig zugeordnet. Da ist es egal, ob eines bebaut ist und das andere als Garten oder sonst wie genutzt oder gar unbewirtschaftet ist, die Erschließungsbeiträge sind vom Grundstückseigentümer zu zahlen. Das würde sogar zutreffen, wenn beide Grundstücke räumlich getrennt sind.

Bei der Erschließung geht es nicht um die aktuelle sondern um die höchstmögliche Bebauung.

Hallo,

hier hilft nur ein Blick in die kommunale Satzung.

In der Regel wird die theoretisch maximal mögliche Bebauung zu Grunde gelegt.

Wie es aussieht wird dann das Grundstück in den Bebauungsplan aufgenommen. Dann kannst ja auch noch ein Haus als Hundehütte drauf bauen.  :-) Also eine Wertsteigerung. Die Kosten musst du dann zahlen. Sind eh sehr moderat.