Haus/Wohnungskauf - Straße nicht voll erschlossen - Absicherung gegen spätere Erschließungskosten?

Moin!
Also es sieht so aus: Meine Freundin und ich wollen uns demnächst eine Eigentumswohnung kaufen und haben auch schon ein Objekt in Aussicht. Es ist eine Neubauwohnung und die komplette Erschließung der Wohnung ist bereits im Kaufpreis mit enthalten.

Allerdings hat mein Stiefvater nun von einem Fall erzählt, dass die Eigentümer von Immobilien in einer anderen Straße für die Erschließung der Straße aufkommen mussten, was die Eigentümer teilweise echt in den Ruin getrieben hat.

Ich habe also mit dem Amt für Straße und Verkehr Kontakt aufgenommen und nachgefragt wie es mit der Erschließung der Straße aussieht, in der unser Wunschobjekt liegt, woraufhin ich folgende Antwort bekam:

die Straße An Smidts Park wurde im Jahr 1965 teilweise erschlossen. Eine Abrechnung für den nördlichen Gehweg erfolgte im Jahr 1969. Das heißt, dass hier lediglich eine Teilabrechnung erfolgte. Der geforderte Erschließungsbeitrag wurde durch den damaligen Eigentümer gezahlt. 
Eine erste endgültige Erschließung erfolgte demnach nicht. Eine Aussage ob und wann eine erste endgültige Erschließung erfolgen wird, kann nicht hier getätigt werden. 
Sollten Sie eine Anliegerbescheinigung benötigen, kann Ihnen diese gegen eine Gebühr von 40,00 € ausgestellt werden. Diese Anliegerbescheinigung hat zum Inhalt, dass derzeit keine Beiträge zu zahlen sind.

Das heißt doch, dass wenn die Straße zum Beispiel aber in X Jahren voll erschlossen werden soll, Kosten auf uns zukommen werden, oder? Gibt es eine Möglichkeit sich wirklich gegen die Kosten absichern zu können oder muss man jetzt praktisch mit dem Risiko kaufen, dass sich in X Jahren die Behörden an uns wenden und wir für die Erschließung der Straße aufkommen müssen?

Vielen Dank schonmal für eure Hilfe!

Recht, Eigentum, Eigentumsrecht, Eigentumswohnung, Immobilienkauf, Straße, Erschließung, Erschließungskosten, Wirtschaft und Finanzen
Stadt beansprucht Teile eines Privatgrundstücks, darf sie obendrein entschädigungslos eine hohe Hecke zerstören?

Hallo,

meine Bekannte hat ein Haus und ein Eckgrundstück am Anfang eines asphaltierten Feldweges, einer Sackgasse. Dahinter war bisher nur noch ein zweites Haus und danach folgt beidseitig Ackerland. Vor einem Jahr hat ein Bauer seine Pferdekoppel verkauft. Es wurden in der Sackgasse auf der anderen Seite zwei neue Häuser gebaut. Für diese Häuser wurden entsprechend Anschlüsse verlegt. Das Haus meiner Bekannten war bereits über die Straße angeschlossen. Meine Bekannte braucht die neuen Anschlüsse nicht, da sie sie aber nutzen könnte, muss sie jetzt dafür 10.000 Euro zahlen.

Nun aber möchte die Stadt den Feldweg auch noch verbreitern und der neuen Situation anpassen. Meiner Bekannten wurde mitgeteilt, dass die Stadt dafür einige qm ihres Grundstückes braucht und aufkaufen muss. Die entsprechende Summe beinhaltet jedoch nur die Kosten für den Boden. Auf dem Grundstück meiner Bekannten steht jedoch eine in 15 Jahren gewachsene Hecke, die einen perfekten Sichtschutz gewährt und von den neuen Häusern kann man nur vom Dach aus in den Garten blicken. Diese komplette Hecke will die Stadt nun entfernen, da sie genau auf der dann neuen Grundstücksgrenze verläuft. Hierfür soll aber nichts entschädigt werden.

Wenn diese Hecke zerstört wird, dann liegt der Garten meiner Bekannten komplett offen. Der gesamten Länge nach wäre dann freie Sicht nicht nur in den Garten, sondern auch auf die Terrasse, in den Glaserker mit Esszimmer, in die halbe Küche und in 2/3 des Wohnzimmers. Ein ungestörter Aufenthalt im Garten und auf der Terrasse wäre so nicht mehr möglich und auch im Erker müssten Gardinen als Sichtschutz angebracht werden. Kann die Stadt einen Verkauf von Teilen des Grundstücks überhaupt erzwingen? Meine Bekannte will gar keinen breiteren Weg und auch nicht verkaufen. Die 10.000 Euro Kosten für die Anschlüsse, die meine Bekannte gar nicht braucht, sind schon ärgerlich genug. Wenn sie verkaufen muss, dann müsste die Stadt doch auch den ursprünglichen Zustand am Grundstücksrand wieder herstellen und eine neue, entsprechend hohe Hecke pflanzen oder zumindest eine entsprechende Entschädigung für die Vernichtung der Hecke zahlen.

Weiß jemand, wie in einem ähnlichen Fall entschieden wurde?

Silveri

Recht, Baurecht, Entschädigung, Enteignung, Erschließungskosten
Wir möchten unser Feld/Grundstück nicht verkaufen. Was können wir tun, gegen die Gemeinde?

Die Gemeinde möchte unser Land und es als Bauland umfunktionieren, was können wir dagegen tun?

Wir haben eine Ackerlandfläche (verpachtet seit längerer Zeit an eine Agrargenossenschaft) genau hinter unserem Grundstück auf dem wir in unserem Haus wohnen, angrenzend an die Ortschaft und nahe am Wald gelegen. Eigentlich hatten wir vor ca. 15 Jahren vor, auf dieser Ackerlandfläche unser Haus zu bauen, dies wurde uns jedoch von der Gemeinde nicht genehmigt, Grund: Ortserweiterung und Landschaftsschutzgebiet, unmöglich. Mittlerweile wurde jetzt die Landschaftsschutzgebietsgrenze verschoben, so dass unser Grundstück nicht mehr darunter fällt. Nun kommt die Gemeinde auf uns zu und möchte eine Baulanderschließung vornehmen. Entweder sie kauft es uns ab oder wir müssen zum größten Teil die Erschließungskosten zahlen, die wegen der Grundstücksgröße immens ausfallen. Nun gibt es auch noch andere Grundstücksbesitzer, die auf der zukünftigen Gesamtbaufläche Land besitzen, allerdings wohnen dies nicht angrenzend. Wir sind die Einzigen. Wir möchten unser Land jedoch nicht verkaufen und auch nichts verändern, momentan. Man weiss nicht, wie sich die Zeiten ändern und was unsere Kinder für Pläne haben. Das Land gehört uns seit Generationen und nun sollen wir es einfach hergeben. Es würde außerdem auch unseren Grundstückswert mindern, da wir bis jetzt nur auf Feld und Wald schauen und es doch sehr ruhig haben, aber wenn dann erst eine Wohnsiedlung steht, ist es damit vorbei. Wir wissen wirklich nicht weiter. Vielleicht kann uns ja hier jemand helfen. Vielen Dank im Voraus!!!!

Recht, bauland, Erschließungskosten

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