Verbesserungsbeiträge Gemeinde bei Verkauf?

1 Antwort

Was passiert mit der dritten Rate?

Die wird bei dir eingefordert.

Diese ist sicher erst nächstes Jahr fällig, also nach dem Verkauf meiner Wohnung.
Muss ich die dann noch tragen oder der neue Eigentümer?

Die Beitragspflicht ist an denjenigen Eigentümer gebunden, der zum Zeitpunkt des Gebührenbescheids als Eigentümer im Grundbuch stand. Wenn also der entsprechende Bescheid vor 2 Jahren ergangen ist an dich, bist du auch alleine zahlpflichtig; unabhängig dsvon, dass dir die Immobilie zur Fälligkeit der 3. Rate gar nicht mehr gehört.

Sollte irgendetwas diesbezüglich im Kaufvertrag festgehalten werden?

Du solltest dies dringend schriftlich mit dem Erwerber klären. Entweder muss der KP entsprechend erhöht werden, oder der Erwerber verpflichtet sich privatrechtlich bzw. per notariellem KV zur Kostenübernahme. Sonst bleibst du auf den Kosten sitzen.

Siehe dazu u.a.

http://www.erwin-ruff.de/beitragspflicht_eigentumswechsel.html


man2fast 
Fragesteller
 27.01.2020, 11:26

Vielen dank für diese fundierte Antwort!

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