Verbesserungsbeiträge Gemeinde bei Verkauf?
Hallo,
ich bin dabei meine Eigentumswohnung zu verkaufen.
Nun ist es so, dass die Gemeinde hier vor 2 Jahren Verbesserungsbeiträge für die Eigentümer von Immobilien beschlossen hat. (Bau eines Wasserturms)
Die erste Rate habe ich letztes Jahr bezahlt, die zweite ist nächsten Monat fällig.
Was passiert mit der dritten Rate?
Diese ist sicher erst nächstes Jahr fällig, also nach dem Verkauf meiner Wohnung.
Muss ich die dann noch tragen oder der neue Eigentümer?
Sollte irgendetwas diesbezüglich im Kaufvertrag festgehalten werden?
Vielen Dank im voraus für eure Antworten!
1 Antwort
Was passiert mit der dritten Rate?
Die wird bei dir eingefordert.
Diese ist sicher erst nächstes Jahr fällig, also nach dem Verkauf meiner Wohnung.
Muss ich die dann noch tragen oder der neue Eigentümer?
Die Beitragspflicht ist an denjenigen Eigentümer gebunden, der zum Zeitpunkt des Gebührenbescheids als Eigentümer im Grundbuch stand. Wenn also der entsprechende Bescheid vor 2 Jahren ergangen ist an dich, bist du auch alleine zahlpflichtig; unabhängig dsvon, dass dir die Immobilie zur Fälligkeit der 3. Rate gar nicht mehr gehört.
Sollte irgendetwas diesbezüglich im Kaufvertrag festgehalten werden?
Du solltest dies dringend schriftlich mit dem Erwerber klären. Entweder muss der KP entsprechend erhöht werden, oder der Erwerber verpflichtet sich privatrechtlich bzw. per notariellem KV zur Kostenübernahme. Sonst bleibst du auf den Kosten sitzen.
Siehe dazu u.a.
http://www.erwin-ruff.de/beitragspflicht_eigentumswechsel.html