Auto ohne Papiere und Schlüssel?

7 Antworten

Naja.... so einfach ist das nicht! Zuerst mal brauchst du das frühere Kennzeichen oder die Fahrgestellnummer... Der Erbe muss beim Nachlassgericht einen Erbschein beantragen dem steht das er der Erbe des Autos ist. Der kann dann zu Zulassung gehen und da Ersatzpapiere beantragen, nachdem er eine Eidesstattliche Versicherung abgegeben hat. Das ganze wird dann ans KBA nach Flensburg gemeldet. Nach ca 2 Wochen kannst du dann die Ersatzpapiere abholen, wenn die der Erbe eine Vollmacht darüber ausstellt. Erst dann kannst du zum TÜV damit fahren und danach das Auto zulassen.

Wir akzeptieren alternativ auch ein Testament statt dem Erbschein. Würde deswegen aber nochmal in deiner Zulassung nachfragen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Möglich ist es schon. Nur müsste der letzte Besitzer oder seine Erben, die Papiere als verloren melden. Dann dauert es ein paar Wochen bis alles überprüft ist und ggf neue Papiere ausgestellt werden können.

Ich hab schon ein Auto ohne Schein gekauft und eines ohne Brief verkauft. Allein die Geschichte mit dem Brief zog sich über 6 Wochen und zwei Zulassungsstellen in zwei verschiedenen Landkreisen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Hallo

nun ja du bist bei einem "Abschleppdienst" und musst bei einem Ford Fiesta zum abschleppen die Scheibe einschlagen ? Machst du das als Nebenjob oder Aushilfe ?

Welche Vertragsform wurde gemacht auf Verwertungsnachweiss/Schrott oder ein Kundenauftrag zur Durchsicht/Reperatur/Instandsetzung?

Der "Besitzübergang" fand ja schon statt du musst nur noch die Papiere beantragen bzw erst mal Aufbieten lassen danach musst du den Besitzübergang vom Abschlepper zu deinem Privateigentum steuerlich korrekt gestalten. Problem ist ein Auto zur Verwertung muss legal umgebucht werden das ist das Problem vom Abschleppunternehmer also vermutlich deinem Chef. Wenn Kennzeichen oder TÜV Papiere im/am Auto sind geht das schneller

jensschubert 
Fragesteller
 24.11.2019, 13:44

Alles schon im Vorfeld getan mach dir

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IXXIac  24.11.2019, 20:49
@jensschubert

Hallo

wenn du per Kaufvertrag Eigentümer vom Auto bist und es nicht als Schrott zur Verwertung verkauft wurde und "Frei von rechten Dritter" ist,,,, Dann einfach zur lokalen Zulassungsstelle und neue Papiere beantragen. Die Aufbietung dauert normalerweise einige Wochen man kann das gegen Gebühr beschleunigen

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Das ist eigentlich kein Problem.Du hast einen Kaufvertrag vom Erben, das dieser tatsächlich gesetzmäßiger Erbe ist, lässt sich wohl auch nachweisen, ebenso dass der Eigentümer des Fahrzeuges verstoben ist. Also brauchst du eine eidestattliche Erklärung, dass die Anmeldebescheinigung II bei der Haushaltsauflösung des Erblassers abhanden gekommen ist (Verlusterklärung). Mit diesem Dokument und dem Kaufvertrag kannst du dann beim Verkehrsamt eine neue Zulassungsbescheinigung II beantragen. Den Brief, als alleiniges Ausweisdokument des Fahrzeuges, sondern seit Oktober 2005 ist es ja der Datenbankeintrag beim Kraftfahrtbundesamt, und die jeweiligen Verkehrsämter drucken dann ja bei jeder Neuzulassung die Zulassungsbescheinigungen I (der bisherige Schein) und II (der bisherige Brief) neu aus.

Durch die notarielle Verlusterklärung kostet das etwa 60 - 80 Euro.

jensschubert 
Fragesteller
 24.11.2019, 08:32

Wie und wo bekomme ich die eidesstattliche Erklärung her ?

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als mitarbeiter einer kfz-zulassungsbehörde: such beim fahrzeug die fahrzeugident.nr. mit der gehst du zu deiner zulassungsbehörde. die kann dann beim kraftfahrt-bundesamt feststellen, ob es noch ein letztes amtliches kennzeichen gibt. wenn ja, kannst du dich an die zuständige zulassungsbehörde wenden. die wird dir dann sagen, wie es weitergeht. wenn nicht, kann deine zulassungsbehörde übe die fin den kfz-brief beim kraftfahrt-bundesamt aufbieten lassen.

jensschubert 
Fragesteller
 24.11.2019, 08:34

Ich habe eine Fahrzeuggestell Nr, die im Kaufvertrag steht.

der Herr der uns beauftragt hat, hat uns auch ein schreiben der Stadt gegeben, indem das Fahrzeug Stand, wodrin stande, dass er das Fahrzeug geerbt hat und das Fahrzeug da weg muss. Reicht sowas nicht zusammen mit dem Kaufvertrag aus ?

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