Kann ich ein Kurzzeitkennzeichen beantragen und ein Auto wieder anmelden wenn ich im Besitz der Papiere bin aber nicht der Eigentümer bin sondern im Auftrag?
Plane zu verkaufen. Auto steht in eigem carport an meinem eigenen Haus.
2 Antworten
Weder für ein Kurzzeitkennzeichen noch für die endgültige Zulassung mußt du der Eigentümer sein! Auch der Fahrzeughalter und der Versich.nehmer können verschieden sein... dies nennt sich dann abweichender Fahrzeughalter.
Deshalb steht auch ausdrücklich in der Zul.bescheinigung Teil 2 (ehem. Fahrzeugbrief) folgendes:
Der Inhaber der Zul.bescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen.
Gruß einer ehem. Versich.maklerin
ok. Noch eine Nebenfrage. Muss ich für die Wiederanmeldung eines Autos der Eigentümer sein?
oder halt ich verstehe du meintest mit endgültiger zulassung die wiederzulassung. sorry
Wenn du eine eVb und das Auto Tüv hat kannst du das machen. Du hast die Papiere das reicht der Zulassungsstelle
Wenn das Auto abgemeldet wurde nicht. Ansonsten muss es erst mal abgemeldet werden.
Muss ich auch die alten schilder mitbringen?