Auto ohne Brief anmelden?
Ich habe vor ca 3 Jahren ein bereits abgemeldetes Auto gekauft mit Papieren. Ich habe es jedoch nie zugelassen, weil ich nicht fertig geworden bin mit den Reparaturen. Jetzt möchte ich es verkaufen als Ersatzteilspender bzw Bastlerauto, jedoch ist die Zulassung Bescheinigung Teil 1 (Brief) nicht mehr auffindbar.
Der potenzielle Käufer möchte sich das Auto selbst anrichten und alsbald wieder zulassen. Er nimmt es aber nicht ohne Brief, was nachvollziehbar ist. Es wäre auch wirklich schade um das Auto, es einfach nur auseinander zu nehmen. Er fragt nun nach Möglichkeiten, wie man an den Brief kommen könnte und jetzt lautet meine Frage dazu: Kann ich als aktueller Eigentümer einen neuen Brief beantragen?
Ich habe die alte Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugschein), auf der der alte Besitzer steht und die Abmeldung. Desweiteren den alten TÜV Bericht (ebenfalls Name des alten Besitzers) und natürlich einen Kaufvertrag. Der Brief (auf welchen mein Name nie stand weil nie zugelassen), ist wie erwähnt verloren.
Welche Möglichkeiten habe ich, damit der potentielle Käufer das Auto auch wieder zulassen kann?
2 Antworten
Mit dem Kaufvertrag und dem Rest der Papiere zur Zulassungsstelle. Mache eine Verlustmeldung und beantrage, was dir fehlt neu.
Sollte einfach sein. Wenn sich due ZuLa nicht anstellt. Du bist ja durch den Kaufvertrag nachweislich der neue Besitzer. Du sagst halt, dass du ihn selbst verloren hast.
Okay, das ist mal ein Wort. Mehr als versuchen kann man es nicht.
Ich habe bei der Stilllegung den Brief nicht gefunden.
Da kann man den Wagen nicht abmelden, Steuer und Versicherung laufen weiter. Ein Ersatzbrief musste beantragt und das Fahrzeug in irgenwelchen öffentlichen Kanälen beschrieben werden.
Nach einigen Wochen (wie viele weiß ich nicht mehr) ohne Widerspruch gibts den Ersatzbrief. Der ist mit der endgültigen Stilllegung gleich wieder ungültig.
Und dann habe ich den Originalbrief wiedergefunden.
Das hilft mir jetzt nicht so richtig weiter. Ich muss wissen, ob ich einen Ersatz Brief beantragen kann, wenn ich nicht mal namentlich im Schein stehe. Nur der Kaufvertrag besagt, dass ich Eigentümer bin.
Geht das so einfach, auch wenn ich nicht namentlich im Fahrzeugschein stehe?