Wie sieht es bei Schenkung aus... wer ist Eigentümer und wer ist Besitzer?

5 Antworten

Eigentümer ist die Person die das Fahrzeug geschenkt bekommen hat.

Besitzer ist die Person die das Fahrzeug aktuell im Besitz hat (also z.b. damit gerade durch die Gegend fährt).

Halter ist die Person die in den Fahrzeugdokumenten eingetragen ist.

Diese 3 Personen können identisch sein, es können aber auch 3 verschiedene Personen sein.

Um Schenkungen nachzuweisen empfiehlt es sich immer einen Schenkungsvertrag zu machen.

Da sich anscheinend in dem von dir geschilderten Fall ein schmutziger Scheidungskrieg entwickelt wird alles daran hängen inwieweit die Beschenkte die Schenkung glaubhaft machen kann. Im Zweifel wird sowieso ein Richter entscheiden müssen.


klarka89 
Fragesteller
 30.09.2016, 21:09

Mal angenommen sie fährt das. Dann ist sie Eigentümer und Besitzer und somit kann sie entscheiden was mit dem Fahrzeug passiert, oder?

Und was darf der Halter dann entscheiden (in dem Fall der Mann) :-D

Was für ein wirr warr :-))))

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Minni208  30.09.2016, 21:12
@klarka89

coffeeman hat einen Link geschickt, da steht alles drin. Eigentümer ist der Mann !!!

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peterobm  30.09.2016, 21:22
@Minni208



„Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugsausgewiesen“.



steht sogar auf den Papieren drauf; Käufer Halter und Fahrer können durchaus 3 versch. Personen sein.

In diesem Fall ist der Ex Eigentümer und Halter- die Frau nur der Nutzer. 

Aber: hat der Mann ihr das Auto geschenkt und die Papiere mit übergeben zudem ein Schenkungsvertrag; 

Sie kann machen was sie will > auch vor die Wand fahren oder Verkaufen

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lacertidae  30.09.2016, 21:25
@klarka89

Ein Besitzer erwirbt keinerlei Rechte an einer Sache nur weil er sie zur Nutzung überlassen bekommt z.b. wenn du dir eine Sache leihst dann berechtigt dich das nicht diese zu verkaufen.

Bezgl. der der Definition eines Halters finde ich die Ausführungen bei Wikipedia eingentlich ganz gut. Wüsste nicht wie ich sie besser und präziser beschreiben sollte

"....Fahrzeughalter ist in Deutschland derjenige, der als Halter in der Zulassungsbescheinigung Teil I (bis zum 30. September 2005: Fahrzeugschein) und Zulassungsbescheinigung Teil II (bis zum 30. September 2005: Fahrzeugbrief) steht. Der Halter muss jedoch nicht mit dem Eigentümer identisch sein. Dies entspricht der Trennung von Besitzer und Eigentümer im BGB.

Beispiel: Bei Leasingfahrzeugen ist das Leasingunternehmen Eigentümer und der Leasingnehmer Fahrzeughalter.

Allerdings gilt die Eintragung in der Zulassungsbescheinigung als Anscheinsbeweis für die Haltereigenschaft ebenso wie für die Eigentümereigenschaft.
Eine entsprechende Abweichung sollte schriftlich eindeutig bei
Übertragung des Fahrzeugs festgehalten werden. Gibt es keine solche Vereinbarung (z. B. mit der Versicherung oder der Bank), wird der Halter im Rechtsverkehr in der Regel als Eigentümer angesehen und muss sich gegebenenfalls bei allen Rechtsfragen als Eigentümer behandeln lassen.
Als solcher haftet er dann für alle Eigentumsfragen in Zusammenhang mit dem Fahrzeug, er ist für Dritte der alleinige Eigentümer. Ein Hinweis darauf, dass das Fahrzeug nur aus versicherungstechnischen Gründen auf ihn angemeldet
sei, ist für Dritte dann völlig unbedeutend.

Der Fahrzeughalter ist nach § 31 StVZO verantwortlich für den ordnungsgemäßen Betrieb des Fahrzeuges, gleichgültig, wer damit fährt. Er darf die Inbetriebnahme nicht anordnen oder zulassen wenn ihm bekannt ist oder bekannt sein muss, dass der Fahrer nicht zur selbstständigen Leitung geeignet ist, zum Beispiel weil er keine Fahrerlaubnis besitzt oder betrunken ist wenn das Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig ist, zum Beispiel wenn die Betriebserlaubnis erloschen ist wenn das Fahrzeug nicht verkehrssicher ist, zum Beispiel durch abgefahrene Reifen oder nicht gesicherte Ladung.

Die Verantwortlichkeit des Fahrzeughalters hat zur Folge, dass die Polizei bei technischen Mängeln (Beispiel abgefahrene Reifen) sowohl gegen den Fahrer als auch gegen den Halter ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren einleiten kann. Die Haltereigenschaft ist kein rechtliches als vielmehr ein wirtschaftliches Verhältnis.[2]

Die Definition des Halters richtet sich nach § 7 StVG i.V.m. § 833 BGB. Danach ist Halter, wer das Fahrzeug für eigene Rechnung gebraucht, die Kosten bestreitet und den Nutzen aus seiner Verwendung zieht (st.Rspr., u.a. BGH NJW 83, 1492). Nicht entscheidend ist das Eigentum am Fahrzeug (OLG Karlsruhe DAR 96, 417)...."

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Fahrzeughalter

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Ja kann sie wenn sie die Eigentümerin des Fahrzeuges ist (Sie das Auto gekauft hat) - der Fahrzeugschein gibt keinen Aufschluss über den Eigentümer! - steht darauf auch geschrieben^^


peterobm  30.09.2016, 21:02

ein selbst gekauftes Fahrzeug durch die Ehefrau kann der Ehemann schlecht verschenken

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habe gerade eine Aufgabe vor mir im Buch und weiß nicht ob ich logisch denke.

Wie kann Frau sich ein Auto schenken lassen, ohne daß
ihr die Papiere (Zulassungsbescheinigungen) ausgehändigt werden? Oder hat sie vergessen die Papiere umzuschreiben? Das wäre logisch gedacht.

Also es liegt nicht an deiner Logik, diese rechtlichen Unterschiede versteht kaum ein Mensch. Praktisch gesehen kann die Frau das Fahrzeug nicht verkaufen, weil sie keinen Fahrzeugbrief hat. Rechtlich gesehen schon, denn das Auto wurde ihr geschenkt. Ich setzte mal voraus, daß es darüber einen Schenkungsvertrag gibt. In den wenigsten Fällen wird so ein Vertrag aufgesetzt.

Aber das war sicher nicht die Antwort, welche du theoretisch gebrauchen könntest für deine Aufgabe. :-)

Wenn die Frau diese Schenkung beweisen kann, hat sie sämtliche Vollmachten über das Fahrzeug, unabhängig wer in den Papieren steht, NUR SIE muss zum Verkauf diese Papiere in ihrem Besitz haben

klarka89 
Fragesteller
 30.09.2016, 21:07

Also wenn ihr der Mann die Papiere aushändigt und sie einen schriftlichen Nachweis hat, dass das Auto eine Schenkung ist, kann sie damit machen was sie will, oder?

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klarka89 
Fragesteller
 30.09.2016, 21:09

Hahaha Danke :-)

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Besitzer ist der der eine Sache gerade hat

Eigentümer ist der der die rechtliche Grundlage (in diesem Fall der Fahrzeugbrief) hat

Ohne Brief kein Verkauf. ganz einfache Sache

Und Schenkung ohne Brief gibt es nicht. Dann ist es lediglich eine "Nutzungsüberelassung" und jederzeit revidierbar