Wem gehört das Auto bezüglich des Bafög Antrages?
Hallo,
ich habe vor etwa 3 Jahren ein neues Auto bestellt.
Ich stehe im Kaufvertrag und im Fahrzeugbrief. Mein Vater hat allerdings das Auto von seinem Konto gezahlt.
Da ich jetzt Bafög beantragen möchte und ich knapp über die Vermögensgrenze von 15000 Euro komme (inkl. Autowert ca. 9000eur) stellt sich mir die Frage ob mir das Auto denn überhaupt gehört, da mein Vater es ja gezahlt hat, und ob ich es überhaupt beim Bafögantrag überhauhpt angeben muss.
Ich bin in dieser hinsicht ein bisschen verwirrt bezüglich der Thematik: Halter Eigentümer Besitzer etc.
4 Antworten
Der der im Kaufvertrag steht ist der Eigentümer
Ich stehe im Kaufvertrag und im Fahrzeugbrief.
damit bist DU Eigentümer, wer bezahlt hat spielt nur eine untergeordnete Rolle.
Halter ist derjenige, der in der Zulassungsbescheinigung steht, Besitzer der, der die tatsächliche Gewalt über das Fahrzeug ausübt, und Eigentümer der, der im Kaufvertrag steht.
Ich stehe im Kaufvertrag und im Fahrzeugbrief.
Du bist der Eigentümer. Da ist es Schnuppe wer es gezahlt hat.