Ich nehme eine andere Person für die Zulassung von meinem Auto, gibt es das?

Das Ergebnis basiert auf 6 Abstimmungen

Ja das geht, der Fahrer kann ein Anderer sein 50%
Mir gefällt das Thema nicht ich habe keine Antwort 50%
Nein. Der Fahrzeugschein muss die selbe Person wie der Brief sein 0%
Das Thema ist gut ich weiß es aber nicht 0%

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Ja das geht, der Fahrer kann ein Anderer sein

Ja, das geht. Halter, Eigentümer und Besitzer können unterschiedlich sein. Um das Fahrzeug auf einen anderen Halter zuzulassen brauchst du eine Vollmacht desjenigen und dessen Personalausweis zur Vorlage bei der Zulassungsbehörde.

Moritz Rohwold 
Fragesteller
 17.01.2023, 13:02

Auch schonmal selbst gemacht?

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Ja das geht, der Fahrer kann ein Anderer sein

Du schreibst dummes Zeug. Es ist richtig, der KFZ-Brief heißt jetzt Zulassungsbescheinigung Teil2. Das ist eine EU-weite Vereinheitlichung, damit Fahrzeuge aus und in den EU-Mitgliedsstaaten ohne formalistische Hürden frei gehandelt werden können. Du kannst dien auto in Belgien oder Polen kaufen und es sofort anmelden ohne erst "deutsche Papiere" beantragen zu müssen.

Weiterhin können Eigentümer, Halter und Besitzer (Fahrer) die gleiche Person sein, müssen es aber nicht.

Merke:

  • Der Eigentümer hat das Auto mit (hoffentlich) eigenem Geld bezahlt
  • An den Halter halten sich alle, wenn durch das Auto ein Schaden verursacht wurde
  • der Besitzer hat den Schlüssel in der Hand und sitzt auf den Fahrersitz
Woher ich das weiß:Recherche
Moritz Rohwold 
Fragesteller
 17.01.2023, 13:01

Ja das finde ich sehr hilfreich, bis auf deine Anmerkung dass ich dummes Zeug schreibe. Dankeschön

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Eigentümer ist nicht der mit dem Brief, sondern der dessen Name im Kaufvertrag steht.

Besitzer ist der der gerade mit der Karre fährt und die Verfügungsgewalt über das KFZ hat.

Halter ist der der in den Papieren steht und Steuer und Versicherung bezahlt.

Wobei sogar Halter und Versicherungsnehmer 2 verschiedene Personen sein können.

Um ein KFZ auf jemand anderen anmelden zu können, brauchst du dessen Personalausweis und eine Vollmacht der Person

Du hast die grundsätzlichen Zusammenhänge nicht verstanden. Daher kann ich Dir die Frage nicht direkt beantworten.

  • Das Auto gehört dem, dessen Name im Kaufvertrag/Schenkungsvertrag/Erbschein etc. steht. Dies ist 100%ig unabhängig von ALLEN anderen Dokumenten!
  • Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 weist aus, wer der Halter ist. Diese Person braucht nicht unbedingt Eigentümer, Versicherungsnehmer, Fahrer, etc zu sein! Diese Person ist nur dafür verantwortlich, dass das Auto nur im vorgeschriebenen Zustand auf öffentlichen Strassen fährt, und nur von Personen gefahren wird, die eine gültige Fahrerlaubnis haben.
  • Versicherungsnehmer ist derjenige, der das Auto versichert. Das kann im Prinzip eine schnurzbeliebige Person sein! Je nach Versicherungsvertrag müssen aber ggf. die Personen angegeben werden, die das Auto tatsächlich fahren.
  • Fahren darf jeder, der 1. eine gültige Fahrerlaubnis hat, 2. die Erlaubnis des Eigentümers UND des Halters dazu hat, 3. im fahrtüchtigen Zustand ist (z.B. nicht betrunken). Einschränkungen kann es, wie oben beschrieben, aufgrund des Versicherungsvertrags geben.

Lass' mal das Thema raus, wer gerade an der Regierung ist! Das trägt hier nicht zur Klärung bei!

Moritz Rohwold 
Fragesteller
 17.01.2023, 13:07

:)) Ja, gut. Ich habe so viele Andeutungen auf die Regierung gemacht, weil es so viele neue Gesetze zu PVO gibt und zum Taxischein, den gibt es mittlerweile nur noch aufgrund der Gesundheit und nicht mehr mit Ortskunde oder Fachkundeprüfung, bzw Kenntnisnachweis und das finde ich sehr schade.

Ich habe das Gefühl man hat sich da auf andere Auswahlkriterien verständigt, deswegen. Und im Zuge dessen hat sich viel verändert auch diese Sachen mit dem Fahrzeugbrief von dem Fahrzeugschein.

Aber ich gebe dir Recht im Grunde genommen ist es hier fehl am Platz.

Ich hoffe es stört jetzt nicht den überwiegenden Teil der Leute, die sich hier an der Diskussion erfreuen können.

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Eigentümer, Besitzer, Halter, Versicherungsnehmer, Fahrer können durchaus verschiedene Personen sein. Gar kein Problem.