Ganz schlechte Idee. Abgesehen dass Barthaare ihre Wurzeln in den Knochen des Kinns hineinwachsen lassen und das entsprechend schmerzhaft wäre... hinterher wächst dir dann dein Bart womöglich äußerst ungleich und selbst nach einer Rasur hast du einen lückenhaften Bartschatten etc.

Lass das bleiben.

...zur Antwort
Lassen

Schreib die Schularbeit nach - ist bei den meisten Professoren kein Problem & in deren Freistunde/Sprechstunde eine Woche drauf kannst du ohne gesundheitliche Einwirkungen auch besser denken.

...zur Antwort

Jede Störung einer Ruhephase ist jedes Mal aufs neue eine Belastung für den Körper.. gerade durch solche Weckergeräusche wirst du nervöser..

Nimm beim IPhone am besten den Wecker, wo du die zu-bett gehzeit und die Aufwachzeit auf der Uhr mit den beiden Reglern einstellen kannst (ist in der Uhren App drinnen) - dort gibt es nur Weckgeräusche die dich effizient, aber nicht aufwühlend aufwecken.

...zur Antwort

Knapp eine Woche in der Schulbibliothek. Muss aber dazu sagen, dass ich mich da für alle Themen gleich gut vorbereitet habe.

Ich muss aber auch sagen, dass das für mich kein Lernen mehr war, denn dazu hatte ich ja die vergangenen Jahre Zeit - letztlich war es nur noch ein auffrischen bzw. Wiederholen des Gelernten. Du hast ja wohl gut aufgepasst, wenn du Biologie schon als dein Matura-Fach gewählt hast

...zur Antwort
Unerwünschter dichter Bewuchs vom Nachbarn am Zaun?

Nachbar hat seine überdachte Sichtschutz - Stapelholz- Konstruktion (Rückwand Stahlmatten) in Höhe von 2,50 m, Länge 7 m, ca. 20 cm neben meinem 1,20 m hohen Zaun errichtet. Das war allerdings vor meiner Grundstücksübernahme. Hatte mich auch nicht gestört, weil S-N und kaum Schattenwurf.

Mittlerweile nimmt der wilde Bewuchs (Holunder, Disteln, Brombeeren usw.) durch und über meinen Zaun zu, den ich ständig nur abschneiden kann. Somit wächst alles nur noch besser. Um die Wurzeln zu entfernen komme ich nicht ran.

Mein Vorgänger soll allgemein sehr großzügig mit Unkrautvernichter umgegangen sein. Der eine betreffende Nachbar auch, denn der bückt sich nicht, der spritzt.

Für mich kommt Chemieeinsatz im Garten nicht in Frage!

Mehrmals habe ich diesen Nachbarn um Entfernung der unerwünschten Pflanzen gebeten, doch er außer Schulterzucken passiert nichts. Kommt auch nicht mehr hinter seine Bebauung. Abbau kommt für ihn nicht in Frage, max. wenn Holz alle, Unkrautvernichtereinsatz.

Mein Himbeerspalier steht in der Nähe sowie Heckenneupflanzung mit entsprechendem Grenzabstand. Was wenn die doch Chemiekeulen einsetzen?

Mein Vorgänger soll ein Ekel gewesen sein, der sich mit allen Nachbarn verzofft hatte. Habe bisher keinerlei Stress mit der Nachbarschaft, was so bleiben soll. Bitte, frage, suche Gespräche bei Problemen. Allmählich habe ich jedoch das Gefühl, dass mein Harmoniebedürfnis ausgenutzt wird. Denn wenn ich meinen Zaun nicht von beiden Seiten freihalte, tut es bis auf einen Nachbarn keiner. Habe Hunde, brauche intakten Zaun, der instand gehalten werden muss.

Was bleibt mir, was kann ich tun?

...zur Frage

Rechtlich wäre der Fall klar: Beistzstörungsklage und das Unkraut muss vom Nachbarn entfernt werden, wobei das Mittel der Wahl nur durch das Gesetz beschränkt ist - also du könntest dich nicht dagegen verwehren, wenn er chemische Pflanzenvernichtungsmittel einsetzen wollte.

Alternativvorschlag: den schmalen Streifen hinter seinem Holzzaun großzügig salzen. Streusalz kostet nicht die Welt und das hat noch jedes Unkraut ausgebrannt. Nach dem nächsten Regen ist da kaum mehr was davon übrig & dann könnte man versuchen mit anderen Mitteln das Unkraut dort am Wachstum zu hindern (z.B Schotter oder kleinere Steine hinter dem Zaun aufhäufen, damit Unkraut künftig nur mehr schwer durchkommt.

Also Methoden gäbe es da viele - ganz ohne den Einsatz chemischer Pflanzenvernichter...

...zur Antwort

Der Käufer wird sich darauf berufen, dass die gelieferte Ware "mangelhaft" ist.

Bei dem Begriff "mangelhaft" könnte man schnell darauf schließen, dass ein Mangel besteht, wenn eine Sache nicht so funktioniert wie sie das von der Natur der Sache her eigentlich tun sollte. Das ist aber tatsächlich nicht richtig. Ein Mangel ist jede Abweichung vom vertraglich vereinbarten.

Hat es der Käufer also schon zum Zeitpunkt des Kaufes erkennen können, dass diese Tasten nicht mehr zuverlässig funktionierten, so nahm er dies mit dem Kauf hin. Er kann sich rückwirkend also nicht auf einen Mangel berufen, da so geliefert wurde wie vereinbart.

Er kann grundsätzlich versuchen sein Geld zurückverlangen, aber das wird ihm nicht viel nützen, da du jederzeit den gültigen Kaufvertrag entgegenhalten kannst. Ratsam wäre es, alle notwendigen Informationen zu dokumentieren (also z.B einen Screenshot von deinem Angebot zu machen, mit der Artikelbeschreibung wo du auf die Fehlfunktion der Tasten hinweist etc.).

Zu befürchten hast du also nichts. Weise ihn darauf hin, dass so geliefert wurde wie es beschrieben war und damit ist für dich die Sache erledigt.

...zur Antwort

Dazu gibt es keine genaue Regelung. Gem. §45 Schulunterrichtsgesetz kann ein Schüler nach einem unentschuldigten Fernbleiben von 2 Wochen von der Schule abgemeldet werden. (In meiner HAK geschah das tatsächlich ein mal - dann bist du von heute auf morgen arbeitslos und kein Schüler mehr)

Im Hinblick auf die Benotung selbst gibt das Gesetz nichts her, hier gibt es den Ermessensspielraum der Professoren. Bei uns in der HAK waren es 4/5 die du anwesend sein musstest, also 80% aller Einheiten im Semester. (Das war u.a in der 5. Klasse problematisch, da wir im Sommersemester vor der Matura nur noch 1x Turnen hatten, da musste jeder anwesend sein - sonst hätte keine Benotung erfolgen können)

...zur Antwort

Kommt darauf an was du meinst - wenn du ein noch engeres Zusammenarbeiten unter den EU-Nationen verstehst, dann ist das gut möglich. Egal welche Krisen auf uns zukommen, durch Zusammenarbeit können alle Hürden in Europa viel besser genommen werden und kein Land steht alleine da.

Wenn du von einem "vereinigte Staaten von Europa" wie in den USA sprichst, dann muss ich dich enttäuschen. Da würden die Staaten zu viel von ihrer Souveränität abgeben und es würde zur Genüge Nationen geben die sich quer stellen.

...zur Antwort

Naja... dass Deutschland jedes mal kaum bzw. gar keine Punkte erhält, hängt nicht unbedingt unmittelbar mit den Songs zusammen

Um es möglichst schonend zu sagen... Deutsche sind jetzt in der Welt nicht gerade die größten Sympathieträger - zumindest werdet ihr nicht wirklich als solche wahrgenommen. Schon so oft im Ausland gesehen (bin selbst Österreicher 🇦🇹) - Deutsche sind halt eher die schwierigen Leute und haben ihre Eigenheiten.. das fällt halt auf und macht einen nicht gerade sympathisch. Grade wenn man (bin selbst aus dem Tourismus) sich mit Einheimischen anderer Touismus-Nationen unterhält hört man das.

Nehmt es net zu persönlich, ist ja nur ein Wettbewerb und muss nix aussagen

...zur Antwort

Es ist zu schauen wie die anderen Ausfahrten beschildert sind - wenn die anderen ein Vorrang geben (oder wie ihr in Deutschland sagt "Vorfahrt gewähren") Schild haben, dann bist du auf einer Vorrangstraße - die anderen müssen also warten.

Und bei Bild 1 ist es sowieso eine Bushaltestelle - da greift die Fließverkehrregel:

Fahrzeuge des fließenden Verkehrs haben gegenüber Fahrzeugen aus Nebenfahrbahnen, Fußgängerzonen, Hauseinfahrten, Wohnstraßen, Tankstellen, Parkplätzen und dergleichen Vorrang.

...zur Antwort

Nein - da ist die Kirche streng:

Taufpaten müssen:

  • katholisch getauft und gefirmt sein und das heilige Sakrament der Eucharistie (Erstkommunion) empfangen haben,
  • katholisch sein (d.h. sie dürfen nicht aus der katholischen Kirche ausgetreten sein),
  • mindestens 16 Jahre alt sein und
  • ein Leben führen, das dem Glauben entspricht, und die christliche Erziehung des Patenkindes unterstützen.

Das sieht auch der Gesetzgeber so, ein Eintritt in die Religionsgemeinschaft durch die Taufe ist nur unter diesen Bedingungen möglich, da hilft auch kein Schmieren des Pfarramtes. (bezieht sich halt auf Österreich 🇦🇹)

...zur Antwort
Stiefvater behandelt meine Schwester schlecht darf sie bei mir wohnen ?

Hallo ihr lieben ,

ich (24) bin schon länger allein am Leben mit meinen Kindern , besuche meine Mutter jedoch ab und zu . Meine kleine Schwester 15 Jahre ist die einzige von meinen Geschwister die noch bei Mama lebt . Mein Bruder ist ausgezogen wegen Ihm (Stiefvater) und meine andere Schwester auch . Die kleine leidet noch dadrunter. Er ist immer am meckern , beschwert sie immer über sie , schreit auf sie so das sie total Angst hat vor ihm . Meine Mutter unternimmt garnichts , sie hält immer zu ihm. Er beschwert sich wenn sie mal sein Käse ist , wenn sie mit meiner Mutter raus gehen möchte , will er das nicht es gibt unzählige Sachen über jede Kleinigkeit beschwert er sich immer ist sie das schwarze Schaf obwohl sie nichts macht . Sie möchte garnicht mehr aus ihrem Zimmer raus gehen nur um zu essen . Sie muss immer warten bis er von der Arbeit kommt damit sie Mittag essen kann , weil er ja als erstes essen muss , und meine Mutter kocht immer nur das was er mag auch wenn meine Schwester sowas nicht isst . Meiner Mutter das zu sagen bringt nichts mehr sie sagt immer die verlässt ihn aber nächsten Tag ist wieder alles gut und das seit Jahren! Bald verliert meine Mutter uns alle wenn sie so weiter macht und mit ihm bleibt . Selbst ich hasse es sie zu besuchen ich komme da an und er meckert was an mir , es geht ihn überhaupt nichts an was ich anziehe oder was ich mache in meinem Leben. Aber sobald ich da ankomme nur Gemecker ob auf meine Mutter oder uns . Der Mann hasst Kinder einfach und das merkt man sehr . Darf meine Schwester zu mir ziehen ?

...zur Frage

Grundsätzlich würde nichts dagegen sprechen - deine Schwester ist bereits 15 und kann in so einem Fall schon selbst erkennen welche Lebenssituation unzumutbar ist und ihr zusetzt. Du bist Volljährig und engste Angehörige, also auch da dürfte es keine Probleme geben. Der einzige Fallstrick wäre eure Mutter - die hat nämlich das Sorgerecht und quasi das letzte Wort wenn es um die Entscheidung geht wo deine Schwester lebt..

Das einzige was ihr in dem Fall machen könntet, wäre mit der Mutter zu verhandeln & zu sagen, dass deine Schwester fürs erste bei dir unterkommt um Abstand zu gewinnen - bis dann mit dem Stiefvater eine tragbare Lösung herbeigeführt wurde. Das stärkste Argument gegen diese Verhandlung seitens eurer Mutter wäre: "Ich bin die Erziehungsberechtigte - ich bestimme" - wo du entgegenhalten könntest "Gut, dann bin ich mit meiner Schwester am nächsten Tag beim Jugendamt und wir klären es ohne dich" ...

Das wären all deine Optionen - versuche erst vernünftig mit eurer Mutter zu reden & biete deiner Schwester einen Schutzraum bei dir daheim (überhaupt sehr edel, dass du ihr beistehen willst) - stellt sich eure Mutter komplett quer, dann könntest du ihr die Rute ins Fenster stellen mit offizielleren Schritten.

...zur Antwort

Mehr Informationen wären nett - was hätte verkauft werden sollen?

Also er hat dich de facto bezahlt und du hast dich geweigert die Sache zu versenden? Was hast du ihm geschrieben, als er dich fragte wo die Sache bleibt?

Wenn das tatsächlich den Tatsachen entspricht, dann kann er dich jedenfalls zivilgerichtlich verklagen. Unter Umständen käme auch eine strafrechtliche Anzeige hinzu, denn das ist der Tatbestand des Betruges nach § 146 StGB (ÖSTERREICH)

https://www.jusline.at/gesetz/stgb/paragraf/146

...zur Antwort

Im Zeitpunkt des Todes geht das Gesamtvermögen der Tochter an die juristische Person der "Verlassenschaft" über - das heißt dort bleibt es vermögensrechtlich, bis notariell bestimmt wurde wie das Vermögen aufgeteilt wird.

Wenn es keine Kinder gibt, sind die nächsten Erbberechtigten eine Stufe höher die Eltern, also hier der Vater.

Die Tochter hat im Testament jemanden als Haupterben eingesetzt, nämlich jene Stiftung oder jenen Verein für den guten Zweck. Der Vater hat dennoch einen Pflichtteil auf den er sich berufen kann, das ist die Hälfte des gesetzlichen Teiles - was in diesem Falle 50% des Vermögens der Tochter entspräche. Wenn der Vater also zu Lebzeiten nicht enterbt wurde, so hat er einen Anspruch auf den Pflichtteil.

Ich würde mich da jedenfalls mit dem zuständigen Notar in Verbindung setzen.

...zur Antwort

Dein Problem wird genau hier erklärt (ebenfalls mit Foto von einem Stecker der die gliechen Pins wie deiner hat)

AB ÜBERSCHRIFT: "Den 8-Poligen ATX-Stecker anschließen"

https://pc-selber-bauen24.de/mein-pc/mein-neuer-pc-der-aufbau/

Daraus:

Auf der Skizze erkennt man, das der 8 polige Stecker je 4 viereckige und 4 sechseckige Kontakte besitzt. Die sechseckigen Kontakte passen auch in die viereckigen Buchsen, aber natürlich nicht umgedreht.
Oben ist die Kante für die Verriegelung angedeutet. Die beiden Laschen gehören beim Aufsetzen der Stecker in die Mitte. Eine falsche Montage ist somit nicht möglich.
Es ist aber besonders wichtig, das die Stecker komplett in die Buchse geschoben wird. Sonst fehlen die 12 V Anschlüsse und der Rechner startet nicht.
...zur Antwort

Über 800 Watt reicht locker - wenn du ganz sicher gehen willst, tob dich hier beim Netzteil-Kalkulator aus:

https://www.bequiet.com/de/psucalculator

Einfach deine Bauteile und technischen Daten eingeben und du siehst was du brauchst. Wohlgemerkt wenn alles unter Vollast läuft, was jetzt wohl nicht wirklich der Fall sein dürfte..

...zur Antwort

Kommt ganz auf die Auslegung drauf an... in Deutschland seid ihr durch diese bindende "Ewigkeitsklausel" theoretisch für immer dazu bestimmt gewisse Verfassungsnormen einzuhalten - eine Gruppierung die gegen diese Normen spielt und versucht sie auszuhebeln ist damit Verfassungswidrig.

In Österreich 🇦🇹 schaut die Sache anders aus - rein theoretisch könnte man durch Änderung der Baugesetze (die Grundpfeiler Österreichs) legal zurück zu einer Monarchie, ja sogar zu einer Diktatur... - praktisch unwahrscheinlich weil es dazu große Hürden gibt (z.B eine Volksabstimmung)

In Österreich 🇦🇹 ist der Kommunismus in Form der Kommunistischen Partei Österreichs vor allem in Regionalen Ebenen vertreten. Die neue Bürgermeisterin von Graz (2. Größte Stadt Österreichs) ist von der Kommunistischen Partei.

Deutlich wird das immer wieder am 1. Mai wenn die Kommunisten durch die Straßen ziehen:

Bild zum Beitrag

...zur Antwort

Wenn grundsätzlich keine tatsächliche Gefahr im Raum steht die durch die Polizei abgewendet werden kann (z.B androhung bzw. durchführung von häuslicher Gewalt, Sachbeschädigung & gravierende Nervenzusammenbrüche,...) - dann ist die Polizei grundsätzlich nicht zuständig, da sie bei verbalen Streitigkeiten keine Streitschlichterin ist...

Was ich dir aber raten würde, wäre dich weiter an deinen Volljährigen Bruder zu wenden - dieser soll ein Machtwort sprechen um Ruhe in den Haushalt zu bringen damit Dinge sachlich ausdiskutiert werden können.

Langfristig würde ich mir dann Gedanken machen ob du weiterhin bei deiner Mutter leben kannst oder ob es besser wäre dich nach Alternativen Wohnstätten umzusehen. (Ich selbst kam z.B mit 14 aus einem ähnlichen Grund zu meinen Großeltern)

...zur Antwort