Folgendes. Ich habe vor 2 Jahren einen PKW für meinen Bruder gekauft, stehe also im Kaufvertrag.
Mein Bruder wurde dann als Halter des PKW auf Schein und Brief eingetragen.
Laut meiner Recherche, bin ich, trotz dass ich nicht Halter des Fahrzeuges bin, der Besitzer, da ich das Auto gekauft habe und den Vertrag habe.
Nun: das Auto soll verkauft werden.
Wer muss nun den Kaufvertrag unterschreiben und vor Ort sein?
Darf ich ohne dass ich Halter bin, aber Eigentümer bin, den Kaufvertrag ausfüllen und verkaufen? Oder bedarf es der Vollmacht durch meinen Bruder der im Fahrzeugbrief und Schein steht?
Gilt ehemaliger Kaufvertrag oder Halter auf den es zugelassen ist?
Ich lese immer wieder, NUR der Eigentümer im ehemaligen Kaufvertrag darf verkaufen. Mein Bruder (Halter) dürfte ohne meine Zustimmung nicht verkaufen.
Aber.... dann nehme ich den Fahrzeugbrief in dem ich nicht stehe und darf verkaufen, wenn ich bezeuge dass ich der Eigentümer bin mit Nachweis des ehemaligen Kaufvertrag?
Sprich: Käufer fragt mich "Sie stehen ja gar nixht im Fahrzeugbrief+Schein? Also gehört Ihnen der PKW nixht und sie dürfen nixht ohne Zustimmung des Halters verkaufen"... dann kann ich sagen "hier als Nachweis gebe ich Ihnen den ehemaligen Kaufvertrag, welches bezeugt dass ich das Fahrzeug gekauft hatte und Eigentümer bin"?
(Sonst könnten Händler ja auch nie verkaufen!?)
Könnte ich dann nixht theoretisch auch gegen den Willen meines Bruder den PKW verkaufen - da ich ja der Eigentümer bin und er nur der Halter?
Versteh ich das richtig?