Ist das ungerechte Behandlung - Großeltern verschenken Geld?

Zur Situation:

Ich bin 19 (m) und mein großer Bruder ist 23, wir haben beide einen engen Draht zu unseren Großeltern und besuchen sie jeweils 2-3x wöchentlich.

Ich befinde mich aktuell in der Ausbildung und verdiene dort relativ gut, mein großer Bruder ist fertig mit seiner Ausbildung. In seinem Job verdient er nur geringfügig mehr als ich mit meinem Ausbildungsgehalt (1.400€ Ausbildungsgehalt erhalte ich, er verdient etwa 1.650€ in seinem fertigen Job, Vollzeit. Nach der Ausbildung werde ich mit einem überdurchschnittlichen Einstiegsgehalt anfangen, wovon man als Single recht gut leben kann).

Nun ist vor knapp einem Monat mein großer Bruder in seine erste eigene Wohnung gezogen, dementsprechend hat er da viel Geld aufwenden müssen für die erste Einrichtung, Kaution, Miete etc. (dafür hat er vorher schon zwei Jahre gespart und etwa 20.000 Euro zusammen gehabt). Ich wohne noch bei meinen Eltern.

Meine Großeltern haben meinem Bruder zum Auszug eine Küche geschenkt und zusätzlich weitere Haushaltsgeräte, insgesamt rund 5.000 Euro.

Ich benötige recht dringend ein Auto, um den Arbeitsweg zeitsparender bestreiten zu können. Von meinen Großeltern fiel daraufhin irgendwann mal ein Kommentar in die Richtung "Kauf doch einfach ein neues, du hast eh Kohle wie Sand am Meer. Wir würden dir 500€ dazu geben" Das ist sehr lieb von ihnen.

Es stimmt, dass ich finanziell für mein Alter recht gut aufgestellt bin - das ist mein Bruder durch seine Ersparnisse jedoch auch.

Es ist schwer zu sagen, ob es Neid ist oder das Gefühl von ungerechter Behandlung, es fühlt sich jedoch komisch an dass mein Bruder Dinge für 5.000€ geschenkt bekommt und ich "nur" für 500€ und mir so ein Spruch an den Kopf geworfen wird. Natürlich können sie Geld verschenken an wen sie wollen oder eben auch nicht, ist mir klar.

Bevor ich jetzt wie ein undankbares Stück rüberkomme, ich bin natürlich dankbar für ihren Zuschuss. Finde es jedoch komisch, dass mein Bruder mal eben die Zehnfache Summe erhält. Es ist nicht, als würde ich ihm das nicht gönnen, ich freue mich für ihn. Dennoch schwingt da in mir das Gefühl von ungerechter Behandlung mit.

Wie schätzt ihr das ein?

Das ist alles in Ordnung 57%
Das ist ungerechte Behandlung 24%
Anderes... 19%
Leben, Familie, Freundschaft, Geld, Ausbildung, Beziehung, Karriere, Psychologie, Empathie, Gesellschaft, Großeltern, schenken, Schenkung, Streit
Hund wurde geschenkt, Vorbesitzer wollen ihn wiederholen?

Hallo, die Frage ist echt dringend. Ich stelle die Frage für eine Freundin. Sie hat vor 3 Monaten einen Welpen von ihrer ehemaligen Besten Freundin geschenkt bekommen.

Sie war dort ist extra weiter gefahren und hatte auch ihre Partnerin dabei. Dort wurde ihr der Welpe geschenkt, weil sie ihn unbedingt „weg haben“ wollten. Der Hund ist gechippt, meine Freundin meinte mehrfach das sie die Unterlagen mit den Chipdaten bitte mit einpacken sollen. Dies wurde „ausversehen“ vergessen. Es sollte nachgeschickt werden, wurde es aber nie.

Nun behauptet ihre ehemalige beste das der Hund ja nie ihr gehört habe und das sie diese Woche vorbei kommen werden um ihr den Hund wegzunehmen, gedroht wird auch mit Polizei etc. Begründung dafür ist das der Hund angeblich unter einer „toxischen Beziehung“ leiden würde. Obwohl das absolut nicht zutrifft. Dem Hund geht es super und er hat alles was er braucht. Auch vom Verhalten her, geht es ihm prima.

Jetzt ist meine Frage, können die das einfach so machen? Herfahren und ihr einfach den Hund den sie ihr geschenkt haben wegnehmen? Es gibt keinen schriftlichen Vertrag, allerdings sehr viele Chatverläufe in denen nochmal gesagt wurde, dass ihr der Hund geschenkt wurde + ihrer Partnerin die mit als Zeugin dort war. Es waren quasi 4 Personen anwesend, 2 Leute denen der Hund vorher gehört hat und meine Freundin + Partnerin. Und wenn es soweit kommt, kann man das Amt einschalten? Da die Vorbesitzer bereits jetzt wieder einen erneuten Wurf bekommen haben, sprich sie züchten haben dies aber nicht gemeldet.

Hund, Haustiere, Schenkung, zurückholen
Schenkung zurückfordern?

Hallo ihr Lieben. Ich habe folgendes Familienproblem...
zunächst mal habe ich vor drei Jahren knapp 9*** Euro bekommen und dies auf meinem Konto gelassen. Dann hat mich mein Vater vor zwei Jahren gefragt, ob ich ihm Geld leihen könnte für seine Engergieanlage auf dem Dach. Das habe ich mit einer Kontoüberweisung. Damals dachte ich, dass ich ihm vertrauen könnte. Mittlere hat sich das sehr geändert. Ich habe keinen Vertrag mit ihm abgeschlossen, wann ich dieses Geld wieder sehe. Daher sagte er zu mir: " Zuerst kommt deine Oma dran mit Schulden abbezahlen und danach bist du dran.
Jetzt brauche ich das Geld dringend, da ich mir ein Auto kaufen möchte, weil ich mein letztes Auto abschreiben musste (schrott).
So, meine Mutter sagt zu mir, dass ich ihm per Einschreiben schreiben sollte, dass ich das Geld von ihm in ein paar Monate zurückfordern muss. Ich solle nach zwei-vier Wochen zum Anwalt gehen (zur kostenlosen Erstberatung), sollte er keine Reaktion zeigen.
Ich habe darauf mein Freund gefragt und er meinte zu mir "ohne eine Rechtschutzversicherung brauchst du es nicht versuchen, denn du hast kein Schutz, wenn was passieren sollte". Da hat er nicht unrecht.
So, mit meinem Vater brauch ich nicht zu reden. Er macht was er will, da hab ich keine Chance.
Ich möchte auf jeden Fall mein Geld zurückfordern, immerhin kann man die Schenkung zurückfordern, selbst wenn man kein Vertrag, sondern nur ein Kontoüberweisung als Beweis hat.. diese erfolgte übrigens am 22.04.2020... was darf/muss/kann ich tun? Ich habe dazu keine Versicherung

Familie, Geld, Recht, Schenkung
Nießbrauchsberechtigter verlangt NK & will neuen Mietvertrag aufsetzen?

Die Vermieter sind schriftlich im Mietvertrag fest gehalten. Im Vertrag steht noch jemand anderes mit einem Nießbrauchsrecht drin, da derjenige früher mal Eigentümer war und diese Wohnung dann den aktuellen Vermietern als eine Schenkung übergeben hat.

Die Schenkung ist angeblich noch nicht ganz vollzogen.

Da die Vermieter das Konto der Nießbrauchberechtigten angegeben haben erhält diese die Miete.

Die Vermieter haben also rein gar nichts von der Wohnung außer die Rechten&Pflichten eines Vermieters.

Wie kann es möglich sein das eine Nießbrauchberechtigte Person den Mietern eine Jahres-Nebenkostenabrechnung zu schickt und diese Zahlung verlangt???

Ist das nicht alleinige Aufgabe eines Vermieters?

Selbst wenn der Vermieter die Nießbrauchberechtigte Person als Zahlungsempfängering im Mietvertrag angegeben hat, wie ist das überhaupt möglich das diese Nb.-Person die Jahres-Nebenkostenrechnung der Wohnung erhält und sich direkt an die Mieter damit wendet?

Nur der Vermieter allein darf Zahlungen verlangen oder??

Für mich ergibt hier vieles gar keinen Sinn, denn soweit ich weiß bedeutet Nießbrauchberecht nur das derjenige die Wohnung bei Eigenbedarf wieder beziehen kann. Sonst nichts.

Das der jenige das ganze Geld der Wohnung einnimmt ist doch eine rein persönliche Abmachung zwischen Vermieter und dem Schenkungsgeber. Als Mieter sind wir doch nur dem Vermieter sowie im Vertrag fest gehalten irgendwelche Zahlungen verpflichtet?

Wenn der Schenkungsgeber & Nießbrauchberechtigter etwas möchte müsste er sich da nicht an den Vermieter wenden?

Noch dazu möchte diese Person mit uns Mietern einen komplett neuen Mietvertrag aufsetzen indem er die Warmmiete sogar noch erhöht. Das geht doch gar nicht oder??

PS: Übrigens bin ich seit 1 Jahr in der Wohnung, meine Mutter war davor in dieser Wohnung und hatte die letzten Jahre niemals eine Jahresnebenkostenabrechnung erhalten. Ich nun plötzlich schon. Diese ist dann ca 266% höher ausgefallen.

Ich bin total fertig, das ist meine allererste Wohnung überhaupt und ich habe null Erfahrung und Ahnung, deshalb die ganzen Fragen. Ich hoffe jemand kann mir etwas damit helfen. Vielen lieben Dank im Voraus

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Wer bekommt vor Gericht recht?

Person A zieht in eine Mietwohnung ein und bekommt beim Einzug gesagt das die Küche ihm gehört, er damit machen kann was er will und er sie beim Auszug mitnehmen kann. Die Küche wurde mündlich "geschenkt".

Seit dem Person A die Wohnung gekündigt hast ist das Verhältnis zwischen Person A und Person B eher unter Spannung als das man vernünftig mit einander reden könnte?

(Die Küche besteht aus einem Kühlschrank, einem Backofen, 2 Schränken.)

Person A zieht aus der genannten Mietwohnung nach einem Jahr wieder aus und lässt alles bis auf den genannten Kühlschrank in der Mietwohnung zurück.

Person B, der Vermieter fordert nach dem Auszug von Person A jetzt aber den Kühlschrank zurück und sagt das der Kühlschrank ihm gehört.

Person B droht Person A mit Anzeige.

Was wird passieren? Kommt die Polizei und stellt den Kühlschrank sicher?

Kommt Person A damit durch und darf den Kühlschrank behalten?

Oder bekommt Person B recht und Person A muss den Kühlschrank zurück bringen?

Wenn Person B recht bekommt, mit welchen Strafen ist für Person A zu rechnen?

Vielleicht hat ja von euch schon mal jemand etwas ähnliches erlebt, danke für eure Hilfe im vorraus!

Person A darf den Kühlschrank behallten! 60%
Person B bekommt den Kühlschrank zurück! 20%
Person A bekommt eine Strafe und muss sich vom Gerät trennen! 20%
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Super Chat vom YouTube als Schenkung: kann man auf dem Geschäfts-Paypalkonto ohne Abzug der Steuern, ohne Erstellung der Rechnung einfach erhalten?

Hallo, ich bin Youtuber und plötzlich bin ich populär geworden und durch den Live-Stream erhalte ich Geld als Schenkungen (Super Chat) auch reine Schenkung (Geld ) auf dem Geschäfts-Paypalkonto. Das Geld ist nicht nur das Geld, sondern ist das für mich die freundlichen Unterstützungen und die Freundlichkeit der Zuschauern. Diese Schenkungen habe ich mit eigenen Mühen und eigenen Einsätzen erhalten und sie haben mir gezielt geschenkt. Ich möchte daher nicht sie abziehen lassen.

Nun habe ich einige Fragen:

  1. Muss ich trotzdem Gewerbe anmelden? Nach der Anmeldung muss ich zwingend die Steuer bezahlen?
  2. Monatlich erhalte ich diese Geld-Schenkungen unter 450 EUR(fast 450 EUR)
  3. Wie kann man diese Geld-Schenkung ohne Abzug der Steuern zukünftig auch erhalten?
  4. Ich habe kürzlich ein Geschäftskonto des Paypals aufgemacht und darauf bekomme ich auch das Geld als Schenkungen. Nun bin ich vom Paypal gezwungen, den "Kunden" Rechnungen zu schreiben. In kürzer Zeit müssen die Rechnungen gestellt werden. Sonst wird das Konto gesperrt. Wie kann ich als reine Schenkungen auf diesem Konto erhalten? Sollte ich nicht ein Geschäfts-Konto, sondern ein Privatskonto aufmachen?

Zukünftig möchte ich als Youtuber als Einzelunternehmer tätig sein. Zurzeit erhalte ich das ALG 2 (seit ein paar Monate). Ich möchte dem Amt nicht wissen lassen, welchen Kanal ich habe, da das zu privat ist.

Das Jobcenter wurde von mir erklärt, dass ich ein eigenes Geschäft mit der Kombination vom Sozial-Media. Keine Accounts meiner SNS möchte ich dem Amt weitergeben. Ist das machbar?

Vielen Dank!

Recht, ALG II, PayPal, Schenkung, YouTuber, Wirtschaft und Finanzen
Einmischen oder nicht. Was würdet ihr tun?

Ein guter Bekannter von mir (Landwirt) hat in einem Biergarten dieses Jahr im Sommer (2021) eine Frau kennengelernt.

Am Anfang war alles gut und ich habe mich gefreut, dass er jetzt auch eine Freundin hat.

Aber: Er ist 70 und sie ist 25, kommt aus Osteuropa, hat drei Kinder. Er ist übergewichtig, hat zwischen den Schneidezähnen eine große Zahnlücke und kann kaum noch laufen. Vom Charakter her ist er ein leichtgläubiger und gutmütiger Mensch, dem Alkohol auch in größeren Mengen (Bier) gegenüber nicht abgeneigt.

Die Liaison zwischen beiden wäre für mich überhaupt kein Problem, wenn sich die beiden verstehen und lieben würden...

Die Frau nimmt ihn jedoch aus wie eine Weihnachtsgans. Erst neulich hat er ihr wieder 5000 Euro gegeben für ihre kranke Mutter, weil es in Bulgarien angeblich kein Gesundheitssystem wie bei uns gibt und man Ärzte bar bezahlen müsse. Insgesamt hat er ihr auf diese Weise aus den verschiedensten Gründen schon ca. 20.000 Euro in bar gegeben.

Bisher war er weder bei ihr zuhause noch sie bei ihm. Sie haben sich bislang immer nur auf "neutralem Boden" getroffen. Er "darf" sie nicht anrufen. Nur sie ihn und sie meldet sich alle 3 bis 4 Wochen, dass sie sich dann irgendwo treffen, z.B. im Biergarten, Wirtshaus, Schifffahrt am See etc. Ohne ihre drei Kinder. Die hat er noch nie gesehen.

Sie hat ihm ein "Verbot" auferlegt, dass er seinen Freunden (also z.B. mir) von ihr erzählt. Sonst "würde sie sich nicht mehr mit ihm treffen".

Naja. Soweit, so gut. Jetzt hat sie ihn aber soweit gebracht, dass er sie heiratet und ihr seinen Hof nebst Grundstücken überschreibt / schenkt. Gesamtwert seines Vermögens: ca. 3,5 Millionen Euro. Geplant ist diese Aktion incl. Notar und Standesamt für Anfang kommenden Jahres.

Küssen und Sex ist "noch" nicht. Erst wenn sie im Grundbuch steht. Sagt sie.

Jetzt meine Frage: Würdet ihr Euch da in irgendeiner Form einmischen? Im Grunde geht mich das ja nichts an. Der Landwirt ist ein langjähriger Freund und Bekannter von mir. Er ist ein eher einfach strukturierter Mensch, aber für sein Alter klar bei Verstand.

Er meint halt, die Frau liebt ihn, würde seinen Hof übernehmen und ihm quasi fortan als Bäuerin bei der Erledigung der täglich anfallenden Arbeiten helfen, wenn er ihr alles schenkt. Das klingt naiv und ist es vielleicht auch...

Ich selber habe weder einen Vor- noch Nachteil davon, was er macht. Bisher standen sein Neffe und andere Angehörige im Testament. Aber das will er jetzt ändern und halt alles seiner "Freundin" schenken. Alles.

Ich hätte mit der Situation auch überhaupt kein Problem, wenn es sich um eine nette Beziehung zwischen den beiden handeln würde. Aber das Ganze ist sooo strange, dass ich jetzt doch mal hier im Forum um Eure Meinungen dazu bitte.

Würdet ihr bei sowas einfach daneben stehen und zuschauen, wie die Dinge ihren Lauf nehmen oder würdet ihr irgend etwas unternehmen? Wenn ja, was?

Betrugsverdacht, Liebe und Beziehung, Schenkung, Einmischen, Hilfestellung geben, Rat
Aufgaben eines Ergänzungspflegers bei Schenkung?

Was sind die genauen aufgaben eines Ergänzungspflegers bzw. wie enstcheidet dieser über den abschluss eines rechtsgeschäftes bei minderjährigen im fall einer schenkung. Ein ergänzugspfleger wird ja laut §1909 bgb eingesetzt, wenn der vormund nicht entscheiden darf. Im fall einer schnekung bei minderjährigen ist dies der fall wenn das rechtsgeschäft ''nicht lediglich rechtliche vorteile'' hat. Mal angenommen meine eltern schenken mir ein haus als ich 4 war, lassen sich einen lebenslangen nießbrauch auf das ganze haus einräumen (soweit so gut), erklären sich nicht bereit außergewöhnliche kosten zu tragen und verpflincheten mich dazu, dass ich die bude weder verkaufen, noch mein eigentum daran aufgeben darf. (soweit so scheisse) Das ganze hätte ja enorme rechtliche nachteile, ich müsste im endeffekt für sämtliche reperaturen zahlen wenn ich selber geld verdiene und würde ja aus der ganzen sache gar nicht rauskommen, zumindest nicht ohne schadenersatz zu zahlen weil ich ja laut §137 zwar nicht durch rechtsgeschäfte daran gehindert werden kann, meine veräuserten rechte wahrzunehmen, aber hald im falle einer getroffenen vereinbarung, über den verzicht auf solche rechte, schadenersatzpflichtig wäre. Kann und würde ein Ergänzungspfleger bzw. ein gesetzlicher vertreter so einem vertrag zustimmen? Das wäre ja moderne leibeigenschaft, bzw man würde sich ja in allen fällen an seinem mündel bereichern, entweder durch wegfallen sämtlicher reperaturkosten, oder am schadensersatz den man zu begleichen hätte.
Sowas kann doch nicht rechtens sein oder?

Nießbrauch, Recht, Gesetz, Ausbeutung, BGB, minderjährig, Schenkung, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen
Eltern möchten Haus an ein Kind übergeben und dass die übrigen Kinder auf ihren Pflichtteil verzichten?

Hallo Schwarmintelligenz,

ich bräuchte mal euren Rat zu einem Thema, in dem ich mich überhaupt nicht auskenne.

Eine sehr gute Freundin (F) von mir hat mich angerufen, um meine Meinung zu nachfolgendem Problem zu hören, aber leider konnte ich gar nichts Schlaues dazu sagen:

Ihre Eltern möchten ihrer jüngeren Schwester (S) das Haus überschreiben und sie (F) und ihr Bruder (B) sollen auf ihren Pflichtanteil verzichten. Von den Eltern sind sowohl Mama als auch Papa noch am Leben - jeweils 62 Jahre alt.

Das Haus wird beim Notar auf 700.t€ geschätzt, dürfte aber tatsächlich nochmal eine ganze Schippe mehr wert sein. Im Gegenzug täte die Schwester (S) auf ihren Pflichtanteil des restlichen Vermögens verzichten - ca. 200.000€.

Schwester (S) verdient sehr gut, hat aktuell 100t€ auf dem Konto und lebt im ausgebauten Dachboden von Mama und Papa.

Bruder (B) ist leider mit seinem Leben nicht klar gekommen, hat eine echte Assi-Freundin und ist selber seit der Schule Harz-IV Empfänger.

Meine Freundin ist in einer.... nennen wir sie mal "schwierigen" Ehe, die vermutlich nicht ewig halten wird, hat zwei Kinder und keinerlei Rücklagen, da sie ihr komplettes Vermögen in das Haus ihres "Noch"-Ehemanns gesteckt hat, auf das sie keinerlei Anspruch hat (Ehevertrag, nicht zu ihren Gunsten...) Sie ist Beamtin, nicht wirklich auf das Erbe angewiesen, aber wenn ihre Ehe scheitert steht sie erstmal bei Null... außerdem sind die ganze Familie Schwaben, die halten das Geld zusammen :D

Die Beziehung in der Familie sind bestenfalls "zerrüttet"... dennoch wäre ein endgültiger Bruch zwischen meiner Freundin und ihrer Familie nicht ihr bevorzugtes Szenario. Gleichzeitig weiß sie aber, dass es sie so wurmen würde, wenn sie jetzt nichts gegen die (in ihren Augen) Ungerechtigkeit mit dem Erbe unternimmt, dass sie wohl keinen vernünftigen Kontakt mehr mit ihrer Schwester pflegen könnte.

Ich kann ihr absolut keinen Rat geben, bin selber Einzelkind und definitiv nicht in der glücklichen Lage, überhaupt mal was zu erben ;-)

So wie ich das sehe, ist sie aber so oder so auf der Verliererstraße. Wenn sie die Unterschrift verweigert, wird das ganze als Schenkung ausgeführt, wenn die Eltern noch mindestens 10 Jahre leben, wird diese nicht mehr auf die Erbmasse angerechnet und die Schwester hat auch noch einen Erbanspruch auf die übrigen 200.000€, oder? Wenn sie (F) auf ihren Anteil verzichtet, wird sie das mit ihrer Schwester (noch weiter) entzweien..

Mein absoluter Laienrat war, dass notariell vereinbart werden soll, dass die (S) den beiden Kindern meiner Freundin (und im übrigen auch die Patenkinder der (S)) eine Festgeldanlage einrichten soll, bis zu deren 21. Geburtstag mit monatlich 125€. Das wäre dann - wenn ich mich nicht komplett verrechnet habe - etwas unter dem Pflichterbanteil, welchen meine Freundin ausschlagen würde, halt auf die nächsten 18 Jahre in Raten abbezahlt.

Vielleicht habt ihr noch kluge Ideen? Oder einfach ein paar Gedanken zu dem Thema?

Vielen Dank!

Bleibt gesund!

Familie, Erbrecht, Erbe, Schenkung, Pflichtanteil
Hund gutwillig verschenkt von jemand anderen, was passiert?

Hallo,

Ich (m/26) habe im Februar Jemanden (w/22) in meine kleine Wohnung aufgenommen die zuvor von Zuhause rausgeflogen ist.

Angekommen bei mir hatte Sie einen Hund dabei, geplant war das Sie eine Woche bleiben kann, wohl gemerkt eine 40m² Wohnung.

Ich wusste zu diesem Zeitpunkt bereits, dass das schwierig werden könnte, denn schließlich fliegt man nicht ohne Grund von daheim raus.

Die Chance das man sich auf den Keks war also groß, aus der einen Woche wurden schließlich insgesamt sechs, durchzogen von Diskussionen.

Ich musste natürlich nachwievor Arbeiten gehen, die Person war aber auch nach mehrfachen nachhaken nicht bereit sich etwas neues zu suchen oder gar die bestehenden Probleme anzugehen, sogar dann nicht als ich meine Unterstützung anbot.

Es endete damit, das Sie tatsächlich gedroht hat während meiner Abwesenheit meine Einrichtung zu verwüsten und mir mit dem Tode gedroht hat.

Nicht das mich das sonderlich interessiert hat, ich habe viel mit Menschen zu tun die an psychischen Krankheiten leiden, doch ich lasse mich nicht von meinem Gast in meiner Wohnung anschreien und schon gleich dreimal nicht bedrohen.

Solch ein undankbares Verhalten troz der Tatsache das ich keinen Cent verlangt habe was Essen&Trinken und natürlich die Unterkunft betrifft, lasse ich nicht auf mir sitzen, ich habe das getan weil ich mal in einer ähnlichen Situation war und leider niemanden hatte der mir unter die Arme greifen wollte.

Am besagten Abend an dem Sätze gefallen sind die mich dazu mehr oder weniger gezwungen haben Sie rauswerfen zu lassen von den Herrn in blau,

(schließlich werde ich niemanden mit Gewalt aus meiner Wonung zerren, das kann ärger geben wenn dann die Fakten verdreht werden, besonders wenn es sich um eine Frau handelt)

habe ich selbstverständlich mich um den Hund gekümmert, der konnte nichts dafür, aber ich muss viel arbeiten und es nicht gesund für einen Welpen knapp 15 Stunden am Tag alleine Zuhause zu sein, von der StubenUNreinheit mal abgesehen.

Die besagte person hat mir dann natürlich sämtliche Sachen an den Kopf geworfen, Sie behauptete den Hund aus Tscheching geschenkt bekommen zu haben und an die Papiere momentan nicht ran zu kommen.

Ich habe den Zwergspitz einer netten Familie geschenkt die sich jetzt rührend um das kleine Flauschwesen kümmert, heute bekam ich einen Anruf von dem angeblichen Besitzer, dieser sagte mir das die, die ich meiner Wohnung geworfen habe jetzt natürlich nicht mehr dafür zahlen will und jetzt mir die "Rechnung" aufhalzen will.

Ich frage mich natürlich warum Sie gelogen hat, wo ist der Sinn? aber muss ich denn tatsächlich jetzt dafür aufkommen? zum Zeitpunkt der Hundübergabe an die Familie besaß ich den Hund, der Eigentümer war zu diesem Zeitpunkt aber Niemand, das habe ich überprüfen lassen, er war gechipt aber ohne Eintrag und die Familie hat ihn natürlich jetzt angemeldet, geimpft etc.

Ich möchte auf garkeinen fall für den Hund blechen, der Hund hat es jetzt besser und nur darum ging es mir.

Hund, Haustiere, Recht, Vertrag, Haftung, Schenkung

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