Wer bekommt vor Gericht recht?

Das Ergebnis basiert auf 5 Abstimmungen

Person A darf den Kühlschrank behallten! 60%
Person B bekommt den Kühlschrank zurück! 20%
Person A bekommt eine Strafe und muss sich vom Gerät trennen! 20%

7 Antworten

Person B bekommt den Kühlschrank zurück!

Wenn Du mit dem Vermieter bei diesem Gespräch alleine warst und es somit keine Zeugen gibt, kannst Du nicht beweisen, dass Dir der Vermieter die Küche "geschenkt" hat.

Ich würde den Kühlschrank zurückbringen.

Wegen einem alten gebrauchten Kühlschrank würde ich mir diesen Ärger nicht antun.


Peejaaay 
Fragesteller
 24.01.2022, 09:58

Bei dem Sachwert des Geräts lohnt es sich schon, es handelt sich um ein großes Gerät mit einigen Extras. Der Neupreis lag bei fast 2200 Euro und dürfte auch heute noch relativ hoch sein, das Gerät sieht wie neu aus. Außerdem müsste Person A sich einen Ersatzkühlschrank zulegen wenn er den Streitgegenstand abgeben würde.

0
PlayadeMuro  24.01.2022, 10:44
@Peejaaay

Die Angelegenheit wird sicher gerichtlich geklärt und da es offensichtlich nichts Schriftliches und auch keine Zeugen für Deine Behauptung gibt, hast Du da eher schlechte Karten.

Am Ende hast Du Anwalts- und Gerichtskosten und musst trotzdem einen Kühlschrank kaufen.

Mir wäre es das definitiv nicht wert!

Musst Du aber für Dich entscheiden!

0
iqKleinerDrache  25.01.2022, 03:17
@PlayadeMuro

hast du Reperaturrechnungen für bisher angefallene Reparaturen an der Küche. Damit könnte ein Anwalt evtl. "beweisen", dass eben doch abgesprochen war, dass die Küche deine ist -- warum solltest du sonst die Reparatur selbst zahlen.

Dann könnte jedoch der Mieter verlangen, dass du die ganze Küche abtransportierst, nicht nur den Kühlschrank.

0
iqKleinerDrache  25.01.2022, 03:20
@iqKleinerDrache

Dann könnte jedoch der Mieter verlangen, dass du die ganze Küche abtransportierst, nicht nur den Kühlschrank. Und Verwahrentgeld bis jetzt trickreich einfprdern. Also der Vermieter sitzt am längeren Hebel. Der könnte sicher Kosten bis zu 500 Euro dir aufbrummen. Wie das mit den Anwaltskoste ist keine Ahnung -- könnte aber dennoch sein dass dir alles zusammen 1000 Euro kostet. Wenn du aber sagst es ist über 2000 Euro wert lohnt es sich trotzdem noch.

0

...ich würde den Kühlschrank einfach da lassen, bzw. zurückbringen. Egal, was bei einer juristischen Auseinandersetzung dabei herauskommen würde. Denn gewiss werden die Kosten (Anwälte, Gericht) höher sein als der Preis des Gerätes und vom Zeit u. Nervenaufwand brauchen wir gar nicht reden. Klar gilt ein mündlicher Vertrag als Vertrag....nur man muss den Abschluss auch irgendwie glaubhaft nachweisen können. Ich würde nach dem Motto "der klügere gibt nach" verzichten, weil es sich einfach nicht lohnt.

Die dritte Antwort (mit der Strafe) halte ich übrigens für völlig unzutreffend (möge mich ein Kundiger gerne eines besseren belehren!). Da es sich doch wohl um Zivil- und nicht um Strafrecht handelt, wird keine der Parteien eine Strafe erhalten. Es wird geregelt, wer dieses Gerät behalten darf und wer dann eben die Kosten für den ganzen "Spaß" übernehmen darf.

Person A bekommt eine Strafe und muss sich vom Gerät trennen!

es sei denn A kann mit Anwalt beweisen, dass B das Gerät ihm geschenkt hat. Allerdings wird das wohl schwer werden, sonst hätte ja B kaum mit Anzeige gedroht, wenn B wüsste dass es einfach zu widerlegen ist.

Hinweise, dass die Küche dem Mieter gehört könnte man evtl. anführen, wenn irgendwelche Reparaturen angefallen sind und diese der Mieter mit Rechnung selbst gezahlt hat. Das wird aber dann der Anwalt klären.

Wenn allerdings nur um nen Kühlschrank geht und der nicht gerade 1500 Euro oder meh kostet, wird sich doch das ganze Anwaltgetue nicht lohnen, oder ?

Verträge sind auch mündlich rechtlich wirksam, zumindestens in den meisten Fällen:

https://anwaltauskunft.de/magazin/leben/freizeit-alltag/wann-ist-ein-muendlicher-vertrag-gueltig?full=1

Person B kann rechtlich tätig werden. Es kann also zu einer juristischen Auseinandersetzung kommen.

Aber Person B müsste beweisen, dass deine geschilderte Situation so nicht zutraf.

Person A darf den Kühlschrank behalten, da ein mündlicher Vertrag geschlossen wurde.

Ich empfehle dennoch eine rechtsanwaltliche Beratung einzuholen.

Was steht denn im Mietvertrag? Prinzipiell kann er natürlich dich des Diebstahls bezichtigen. Das Problem ist, dass Aussage gegen Aussage stehen würde.

Und im Rechtswesen wird dann nicht "automatisch eingestellt", sondern geschaut, welche Aussagen glaubwürdiger sind.

Ich würde daher - ihm den Kühlschrank geben - nicht weil er Recht hat, sondern weil, das Stress und ein langer Rechtsstreit werden würde. Der Kühlschrank steht dir aber zu.


iqKleinerDrache  24.01.2022, 06:25

da A keine Rechnung für die Küche hat, wird erstmal angenommen, dass sie von B als Vermieter beim Einzug zum Mietobjekt dazugehört und nicht mitgenommen werden darf. Beweisen dass es anders ist muss also A.

2
iqKleinerDrache  24.01.2022, 06:29
@iqKleinerDrache

Anmerkung. bei mir wars umgekehrt. Beim Einzug fragte man mich ob eine kleine Komode des Vormieters drin bleibn darf, war zu schwer zum Abtransport. ich bejahte. Und beim Auszug hat man dann aber von mir verlangt die Komode abzutransportieren. Auch nicht die feine englische Art ;-) ich musste das Teil äußerst aufwändig rausbringen beim Auszug.

Ich hab das natürlich auch nicht schriftlich festgehalten. Wer denkt schon daran sowas festzumachen, wenn man jung ist und froh ne Wohnung zu haben.

0
Peejaaay 
Fragesteller
 24.01.2022, 09:56

Im Mietvertrag ist nichts geregelt was die Küche angeht. Der einzige Anhaltspunkt ist schlichtweg die Schenkung die mündlich stattgefunden hat und die Tatsache das die Mutter von Person A mit anwesend war als der Kühlschrank mündlich den Besitz gewechselt hat.

0
Unwissender2022  24.01.2022, 10:05
@Peejaaay

Das hast Du nicht erwähnt, dass die Mutter anwesend war. In dieser Konstellation hast Du einen Zeugen und kannst es somit beweisen.

0

Kann man so nicht sagen. Theoretisch gilt natürlich der Vertrag "Du kannst damit machen, was Du willst." Aber da der mündlich ist, müsste der bewiesen werden. Wenn A keine Zeugen hat, sieht das eher schlecht aus.

Da würde ich mich nicht darauf einlassen, evtl. eine Klage zu verlieren.


Peejaaay 
Fragesteller
 24.01.2022, 09:54

Die Mutter von Person A war dabei, aber vor Gericht wird die wohl als "befangen" gelten oder? Person B hat keinerlei Zeugen

0
tinalisatina  24.01.2022, 14:25
@Peejaaay

Wem er glaubt, das entscheidet im Fall der Fälle immer der Richter. Und ein Zeuge ist immer besser als kein Zeuge.

Die Frage ist, ob der Vermieter das Risiko eingeht, wenn man ihm sachlich mitteilt, dass er diese Aussagen getroffen hat und wie er doch weiß, war Frau yx dabei und kann das bezeugen.

0