übernommen Gegenstände aus Mietwohnung entfernen?

5 Antworten

Das kommt auf vielerlei Dinge an.

Wenn die Sachen vom Vormieter an dich übergeben wurden, dürftest du Eigentümerin sein und dann musst du die Einbauten entfernen, falls der Vermieter oder dein Nachfolger das wünschen. Wobei bei fest eingebauten Sachen (z.B. einer Küche) ein Vorkaufsrecht des Vermieters besteht.

Hat der Vermieter die Sachen vom Vormieter übernommen und ist dieser Eigentümer geworden, gehören die Sachen wohl zur Mietwohnung und du musst sie nicht entfernen und darfst das ohne die Erlaubnis des Vermieters nicht so einfach.

Es kommt hier also auf die Eigentümerposition an und damit ist es eine Einzelfallfrage, die man von Außen nicht wirklich beantworten kann.

Das hängt davon ab, ob - wie bei Dir - der Nachmieter die Dinge übernehmen möchte. Je nach Aussehen/Zustand ist der froh, das ein oder andere übernehmen zu können. Wenn nichts, ja, dann musst Du die entfernen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Vielleicht übernimmt dein Nachmieter die Sachen, wenn nicht musst die halt ausbauen und mitnehmen / entsorgen.

Was Du vom Vormieter übernommen hast ist dein Eigentum und das mußt Du bei Auszug entfernen. Außer der Vermieter sagt was anderes.

Ja, musst du, da nicht dir mitvermietet. Die Sachen sind dein Eigentum. Wenn der Vermieter kein Interesse hat, sie zu übernehmen, musst du sie entfernen, das auf deine Kosten