Hund wurde geschenkt, Vorbesitzer wollen ihn wiederholen?

3 Antworten

Niemand kann einfach so den Hund wegnehmen. Macht einfach die Tür nicht auf wenn die klingeln. Deine Freundin muss diese Leute ja nicht ins Haus lassen. Und wenn die Randale machen dann soll sie die Polizei holen.

wenn es Zeugen dafür gibt dass der Hund geschenkt wurde haben die Leute keinen Anspruch darauf, den Hund einfach so zurück zu fordern. Es wird immer schnell mit der Polizei gedroht, aber die Polizei wird da erst mal gar nichts tun. Ihr müsst eine Anzeige kommen wegen Diebstahls, und das war ja kein Diebstahl dafür gibt es Zeugen. So einfach lässt sich die Polizei auch nicht vor den Karren spannen.

Wenn die Leute eine Schenkung zurückfordern wollen müssen sie den Anwalt einschalten, und der kostet Geld. Und zwar viel Geld. Das wollen solche Leute dann normalerweise auch nicht ausgeben. Und dann zieht sich das über Monate und Jahre hin.

deine Freundin soll jetzt mal mit dem Welpen zum Tierarzt gehen, den Chip auslesen lassen und den Hund auf ihren Namen registrieren lassen. Normalerweise bekommt man ja den Impfpass des Welpen und da steht die Chip Nummer drin. Wenn der Impfpass nicht ausgehändigt wurde, dann lasst euch vom Tierarzt einen neuen ausschreiben.

Ist der Hund bereits bei der Gemeinde angemeldet wegen der Steuer? Wurde eine Haftpflicht Versicherung abgeschlossen? Macht das jetzt mal eben alles schnellstmöglich.

Und dann würde ich mich mal zurücklehnen und abwarten was passiert. Auf irgendwelche Nachrichten würde ich nicht reagieren. Und zwar gar nicht. Jeglichen Kontakt abbrechen.

  1. Die Polizei wird sich bei einer Schenkung nicht einschalten lassen, es sei denn, die "Freundin" behauptet, de Hund sei ihr z.B. gestohlen oder unterschlagen worden.
  2. Wenn die Schenkung ohne (notariellen) Vertrag erfolgt ist, hat es sich um eine sogen. Handschenkung gehandelt, die schlicht dadurch wirksam wird, dass der Gegenstand der Schenkung, also hier der Hund, an die Beschenkte übergeben wird. Kann diese schenkweise Übergabe von einem dabei Anwesenden als zeuge bestätigt werden, gibt es keiknen Grund, dem Rückgabeverlangen zu entsprechen. Es wäre z.B. bei einer Geldschenkung dann anders, wenn der Schenker eine Rückforderung mit eigener Verarmung begründen könnte. Das trifft bei einer Hunde-Schenkung natürlich nicht zu.
  3. Im Ergebnis: Wenn die Schenkung des Hundes durch dessen Übbergabe an die Beschenkte, beweisbar ist, braucht die Beschenkte dem Rückgabeverlangen nicht zu entsprechen. Gegen eine "gewaltsame" Wegnahme könnte sie sogar ihrerseits Polizeihilfe in Anspruch nehmen.

Geschenkt ist geschenkt. Wenn die der Freundin mit Polizei drohen, kann deine Freundin der Vermehrerin mit dem Veterinär- und Finanzamt drohen, wenn es keine eingetragene Zucht ist und die Dame mit den Welpen Geld macht.