Ordnungsamt Hund was angeben?

3 Antworten

Nein, das wird nicht der Fall sein. Das lag ja nicht an Dir und rückwirkend wird Dir das auch nicht aufgedrückt.

Gib an, was Du angeben kannst, ggf füge eine Erklärung bei (oder ruf mal beim OA an).

Der Hund war bisher illegal und unregistriert. Dafür kannst du nichts, und du musst auch nicht nachzahlen. Wenn du ihn jetzt allerdings registrierst, zahlst du auch die Hundesteuer.

Gehe mal getrost davon aus, dass das Ordnungsamt seine Pappenheimer - hier: ortsansässige Obachlose - ohnehin kennt. Von daher gib an, dass der Vorbesitzer der Obachlose X ist, da passiert gar nichts weiter, die wissen, dass bei dem nichts zu holen ist und vermutlich ist sogar schon bekannt, dass der seinen Hund nicht mehr hat.