Hund geschenkt bekommen Hilfe?

10 Antworten

Hallo, die Situation ist etwas verzwickt. Rein rechtlich gesehen gehört der Hund dir da es ein sogenannter Schenkungsvertrag mit zwei übereinstimmenden Willenserklärungen war und dieser ist Formfrei. Das heißt er muss nicht schriftlich erfolgen! Sollte die alte Besitzerin es sich nun anders überlegt haben, kann sie es nur so versuchen, das sie dir den Hund gar nicht geschenkt hat. Und es ein Missverständnis war. Aber wenn du Zeugen hast oder einfach nur Leute  die es dir "bezeugen" sollte es keine Probleme geben. Dann ist es Aussage gegen Aussage.

beautifulexile 
Fragesteller
 07.01.2016, 11:16

Habe es auch schriftlich über whats app das sie ihn mir gegeben hat 

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Segnbora  07.01.2016, 13:36
@beautifulexile

Nur zur Ergänzung: eine Nachricht per Email, SMS oder WhatsApp ist nicht schriftlich. Es ist eine Nachricht in Textform.

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wenn sie beweise hat das es ihrer ist und du nichts von ihr bekommen hast denke ich schon... wenn du zeugen hast das sie dir den geschenkt hat dann könntest du glück haben... oder du chipst ihn einfach und meldest ihn an denn in augenblick ist es ja deiner da sie ihn die ja geschenkt hat also wenn sie keine beweise hat das es ihrer ist, lass ihn chippen und melde ihn an...


Hallo,

natürlich sind auch mündlich geschlossene Verträge rechtswirksam. Sie haben nur den einen, großen Nachteil. Sie sind nicht beweisbar, wenn nur zwei Menschen ihn geschlossen haben.

Wie willst du beweisen, dass der Hund dir nicht nur für 2 Wochen zur Pflege überlassen wurde? Wie willst du beweisen - sorry, nicht persönlich nehmen - dass du den Hund nicht einfach "geklaut" hast? Andersherum: Wie will die vorherige Besitzerin ihren Eigentumsanspruch beweisen?

Mir ist immer wieder unverständlich, warum man sich die "Mühe" eines schriftlichen Kauf- oder Schenkungsvertrages nicht macht - das spart hinterher viele Nerven - aber das nur am Rande.

Wenn du den Hund tatsächlich behalten willst und ihm all das bieten kannst, was ein Hund über die nächsten 10 - 15 Jahre so braucht, vor allem Liebe und Zeit, dann solltest du auf "stur" schalten - denn "geschenkt ist geschenkt".

Was will sie machen? Sie könnte zur Polizei gehen. Sie könnte einen Anwalt beauftragen. Alles mit Aufwand, Zeit und Kosten verbunden - und ohne wirkliche Beweise der Eigentumsverhältnisse sehr schwierig zu klären.

Alles Gute für den Hund

Daniela

beautifulexile 
Fragesteller
 07.01.2016, 11:20

Ich habe zb whats app Nachrichten ,das sie mir das Tier überlässt 

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dsupper  07.01.2016, 11:21
@beautifulexile

na prima, das ist doch schon was - pass gut auf die Nachricht auf, sie könnte sehr wichtig werden.

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Wenn es nichts schriftliches gibt, wirst du den Hund wieder heraus geben müssen. Die Besitzerin kann ja wohl über die Hundesteuer beweisen, dass es ihr Hund ist. Du kannst nichts vorweisen.

Du könntest den Hund ja genau so gut einfach irgendwo mit genommen haben.

Bitterkraut  07.01.2016, 11:40

Die Hundesteuer beweist nur, daß der Hund zum Zeitpunkt, als sie bezahlt wurde, einer Person gehört hat. sonst nix.

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DerHans  07.01.2016, 12:05
@beautifulexile

Wenn keiner etwas beweisen kann, bleibt der Hund erst mal, wo er ist. Das man einen Hund geschenkt bekommt, klingt erst einmal sehr unglaubwürdig.

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was heissst "geholt wohl eher wurde er ohne vertrag sonstwas an mich verschenkt?"

wenn du das eigentum an dem tier nicht belegen kannst, die besitzerin aber schon, dann geht das natürlich.

Berni74  07.01.2016, 11:06

Sehe ich auch so.

... der arme Hund :-(

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