Hund geschenkt bekommen und kann die alte Besitzerin?

5 Antworten

Hallo,

grundsätzlich ist auch eine Schenkung die Übertragung des Eigentums. Das ist bei einem Kühlschrank nicht anders als bei einem Hund!

Eine geschenkte Sache - dazu zählt auch ein Hund - kann man also nicht wieder zurückfordern.

Etwas anderes ist es immer, wenn man die Schenkung nicht nachweisen kann und der "Schenker" dann behauptet, er habe den Hund ja nur für eine bestimmte Zeit "in Pflege" gegeben ..... dann sieht es oft übel aus.

Oder wenn der Schenker etwas verschenkt und gar nicht selbst Eigentümer dieser Sache war - also der Hund jemand ganz anderem gehörte. Kann dieser sein Eigentum nachweisen, muss man die Sache natürlich wieder herausgeben.

DESHALB muss auch auch bei einer Schenkung IMMER einen schriftlichen Vertrag machen!

Dann soll die Frau mal ihr Eigentum an dem Hund nachweisen - einfach herauszugeben braucht ihr ihn jedenfalls nicht!

Nairox25 
Fragesteller
 18.08.2019, 21:27

Sie hat in über Facebook verschenkt und wir haben ihn geholt abends und jetzt droht sie uns weg zu nehmen weil die hätte den imfpass noch usw aber den hat man nicht gesehn

Wir haben nur die Beweise wo sie über Facebook privat mit meiner Freundin geschrieben hat

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dsupper  19.08.2019, 11:42
@Nairox25

ja, dann ist es doch schon mal gut. Und wenn darin von "schenken" etc. die Rede ist, dann habt ihr doch schon mal was in der Hand.

Ein Impfausweis begründet KEINEN Eigentumsanspruch, denn kein Tierarzt überprüft, ob der Hund tatsächlich dem Menschen gehört, der mit ihm in der Praxis erscheint und den Hund impfen lässt - das kann grundsätzlich jeder machen ....

Ihr könnt den Hund übrigens dann bei jedem TA impfen lassen, den Chip, wenn er einen trägt, kann der TA auslesen und eintragen.

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Nairox25 
Fragesteller
 19.08.2019, 15:50
@dsupper

Jeder Hund der angemeldet ist hat ja einen Chip er hat keinen also denke ich das der nicht mal gemeldet is

Ok dann wird sie ihn nicht bekommen

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Ich weiß leider nicht wie das Rechtlich ist, da ihr ja keinen Vertrag gemacht habt :/

Woher ich das weiß:Hobby – Bin erfahrener Halter von diversen Tieren
Nairox25 
Fragesteller
 18.08.2019, 21:36
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Sie hat in über Facebook verschenkt und wir haben ihn geholt abends und jetzt droht sie uns weg zu nehmen weil die hätte den imfpass noch usw aber den hat man nicht gesehn

Wir haben nur die Beweise wo sie über Facebook privat mit meiner Freundin geschrieben hat

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Nairox25 
Fragesteller
 18.08.2019, 21:53
@BlueIceDragon

Ok aber so kann sie mir Nix

Und kann ich sie auch dann Anklagen falls sie es mache tut

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Geschenkt ist geschenkt, wiederholen ist nicht.

Du bist in Besitz des Hundes. Nicht du musst nachweisen, dass es dein Hund ist, sie müsste beweisen dass es ihr Hund ist. Auch hier gilt die Eigentumsvermutung des BGB

§ 1006 Eigentumsvermutung für Besitzer

(1) 1Zugunsten des Besitzers einer beweglichen Sache wird vermutet, dass er Eigentümer der Sache sei. 

Btw: Satzzeichen erhöhen die Verständlichkeit von Texten ganz gewaltig.