Was genau hat es mit einem Schutzvertrag für Hunde auf sich?

6 Antworten

Es ist richtig, - dass sie lt. Schutzvertrag den Hund nur an die Vorbesitzerin zurueckgeben kann. - Aber wo ist das Problem - sie gibt den Hund halt pro forma (also nicht physisch!) an die Vorbesitzerin zurueck, mit der Du dann einen neuen Vertrag abschliesst.

Woher ich das weiß:Recherche

Es kommt darauf an. Eine Klausel, die nur besagt, dass der Hund nicht weitergegeben werden darf, ist nicht gültig. Bei einem Vorkaufsrecht kommt es, meines Wissens nach, auf die Formulierung an.

Hallo,

solche "Schutzverträge" sind das Papier nicht wert, auf dem sie verfasst wurden.

Wer etwas verkauft und dafür Geld bekommt - der überträgt damit auch alle Eigentumsrechte an den Käufer. Einschränkungen gibt es nicht.

Stell dir mal vor, wenn jemand ein gebrauchtes Auto verkaufen würde, aber in den Kaufvertrag reinschreiben würde, der Käufer dürfte dieses nicht wieder verkaufen!!

Selbst ganz viele Schutzverträge von Tierschutz-Orgas sind rechtlich nicht haltbar.

Anders sieht es aber aus, wenn es sich um einen Vertrag handelt, bei dem kein Eigentum übertragen wird - manche Tierschutz-Orgas machen Pflegeverträge. ABER dann ist z.B. wichtig, dass diese Orga auch weiterhin Pflichten übernimmt - z.B. dass der Hund in einer Haftpflichtversicherung der Orga eingebunden ist, dass sie sich bei teuren Operationen beteiligen, dass man günstiges Futter über sie beziehen kann etc.

Aber das ist bei dem "Schutzvertrag" deiner Bekannten ja nicht der Fall. Da wurde die Sache (als solche gilt der Hund leider im Kaufvertragsrecht) übergeben und im Gegenzug das Geld angenommen - Eigentumsübertragung perfekt.

Fazit: Natürlich kann deine Bekannte dir den Hund verkaufen - aber immer bitte an einen schriftlichen Vertrag denken - das erspart späteren Ärger.

achja...der schutzvertrag! ;-) ein beliebtes und probates mittel, um schindluder zu treiben! ;-) der käufer zahlt xxx€ und wenn dem vorbesitzer das umfeld nicht passt, dann holt er das tier wieder ab (ohne rückerstattung) und verkauft ihn erneut! ;-) ist in etlichen tierheimen....auffangstationen...privatleuten schon so passiert! ;-) fakt ist...ein tier ist eine "sache", genauso wie ein auto...möbelstück o.ä.! man kann, schutzvertrag hin oder her, dieses tier weitergeben, was in deinem fall auch sinn macht! ansonsten könnte auch jeder autoverkäufer so einen "schutzvertrag" aufsetzen und wenn anschließend das auto nicht regelmäßig poliert wird, das auto wieder abholen! ;-)

Diese Schutzverträge haben keine rechtliche Grundlage.
Deine Bekannte hat den Hund gekauft und bezahlt. Er gehört ihr. Sie kann damit machen was sie möchte.
Die Klausel mit der Rückgabe ist hinfällig, eben weil solche Verträge rechtlich nicht haltbar sind.
Das mussten auch schon einige Tierheime feststellen.

Also kauf ihr den Hund ab und gut ist.