Darf das Tierheim das fragen?

6 Antworten

Diese Verträge sind nicht gültig, solange nicht ausdrücklich steht, dass der Hund lebenslang Eigentum der Organisation bleibt. (Pflegevertrag)

Bei Blindenhunden ist das zum Beispiel so.

Ansonsten ist ein verkaufter Hund in das Eigentum des Käufers über gegangen. Mit allen Rechten und Pflichten.

Keinerlei Verpflichtung gegenüber dem Verkäufer.

Die Bezeichnung Schutzgebühr ist lächerlich, Tierheime etc. verkaufen Hunde. Die Hunde werden auch nicht adoptiert, das gibt es nur bei Menschen.

Grundsätzlich gilt in Deutschland die Vertragsfreiheit. Bedeutet, zwei Parteien dürfen miteinander alles mögliche vereinbaren - und müssen sich auch daran halten.

Begrenzt wird diese Freiheit nur durch ein paar weitere Vorschriften. Zum Beispiel dürfen solche Vereinbarungen nicht sittenwidrig sein. Ebenfalls schauen Gerichte im Streitfall, ob eine Partei durch die Vereinbarung zu sehr gegenüber der anderen benachteiligt wurde.

Bei Schutzverträgen geistern einige Vorlagen durchs Netz und die Welt, wo genau sowas zutreffen könnte, also eine unfaire Benachteiligung der Tierhalter, eventuell sogar so weit, dass es als sittenwidrig betrachtet werden könnte. Genau so gibt es aber auch Schutzverträge, bei denen man vor Gericht eher schlechte Karten hätte, weil sie sich noch in einem vernünftigen Rahmen bewegen.

So eine Informationspflicht, zu der sehr wahrscheinlich auch der Tod des Tiers inklusive Ursache gehört, dürfte ein Gericht noch lange nicht als unfaire Benachteiligung betrachten. Somit ist es da wirklich sehr empfehlenswert, in den im Vertrag genannten Fällen das Tierheim zeitnah zu informieren. Denn wenn man das nicht tut, ist im Vertrag auch meist eine sogenannte Vertragsstrafe vereinbart, die man dann zahlen muss, wenn man seinen Teil der Abmachung nicht erfüllt!

Da du dich für Tierschutzverträge interessierst- informiere dich darüber, was eine "atypische Verwahrung" ist.

Dabei bleibt der Tierschutzverein der Eigentümer des Tiers auf dessen Lebenszeit. Und geht nur in den Besitz des neuen Halters über.

d.h. der Tierschutzverein könnte jederzeit versuchen, ohne Angabe von Gründe, sein Eigentum zurück zu verlangen.

Ob das sittenwiedrug ist oder nicht, muss ein Gericht entscheiden.

Goodnight  12.04.2024, 14:01

Dass das Tierheim Eigentümer bleibt muss ausdrücklich im Vertrag stehen.

Solche Verträge machen nur Organisationen von Blindenführhunden oder Hunden die für körperlich behinderte Menschen ausbilden. Die sind dann auch in gewisse Kosten eingebunden.

Steht davon nichts, ist der Hundekäufer dem Verkäufer nämlich dem Tierheim nichts, aber auch gar nichts schuldig.

Das sind auch keine Schutzverträge sondern absichtlich falsch formulierte Kaufverträge und sonst gar nichts. Sind also rechtswidrig und somit ungültig.

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October2011  12.04.2024, 16:30
@Goodnight

Das ist im Tierschutz ein sehr, sehr häufig vorkommender Vertragstyp. Und darüber steht als Überschrift "Schutzvertrag".

Die meisten achten nicht auf das Kleingedruckte und wissen auch nicht, dass ein "Schutzvertrag" nichts anderes als ein Kaufvertrag mit einer netten Überschrift ist.

Das ist auch vielen Tierschützern nicht bekannt, sie denken, der Vertrag würde das Tier irgendwie schützen. Oder dass sie es jederzeit zutückholen können.

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Fragen darf man alles. Vielleicht wird ja geantwortet. Eine Antwort ist jedoch keine Pflicht. Ihr hättet den Schutzvertrag nicht unterschreiben müssen. Bleibt das Tierheim halt auf seinen Tieren sitzen. Da ihr mit dem Vertrag einverstanden wart, müßt ihr euch nun auch daran halten. Es sei denn, es gibt sittenwidrige Vereinbarungen oder ihr werdet sehr benachteiligt. Ob das in eurem Vertrag der Fall ist, könnt ihr von einem Rechtsanwalt überprüfen lassen.

Schau doch mal nach ob du den Tod deines Hundes melden mußt. Das würde im Vertrag stehen. Steht es dort nicht drin, dann mußt du auch nichts melden.

Goodnight  11.01.2024, 22:55

Solche Verträge sind schlicht nicht gültig, kann man deshalb unterschreiben und tun und lassen was man will.

Daran kann man sehen wie unseriös Tierheime handeln.

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Du musst über das Ableben informieren, nicht über den Grund. Wenn es für die von Interesse ist, dann sollten sie hinschreiben, dass ihnen der verstorbene Hund ausgehändigt werden muss.