Wie sicher ist ein Tier Schutzvertrag?
Ihr Lieben,
Person a (Verkäuferin) hat mit Person b (Käufer) einen "Privaten Schutzvertrag zur Tiervermittlung" gerschlossen.
Eine Freundin hatte diesen Vertrag mit jemanden geschlossen, der ihr einen Frenchie abkaufte. Diese Person möchte ihn (aus sonstigen Gründen) nun aber weiterverkaufen, würde er den Hund an sie zukrückgeben, bekommt er auch seine Schutzgebühr wohl nicht wieder. Im Vertrag steht allerdings, dass der Hund nur nach Zustimmung ihrerseits verkauft werden darf, da sonst eine Vertragsbruchstrafe in Höhe von 300€ anfällt.
Was passiert nun, wenn der Käufer den Hund nun ohne ihre Zusage weiterverkauft? Wie sicher sind diese Verträge vor dem Gesetzt/Gericht?
8 Antworten
Die Klauseln der Tierschutz-/Übergabeverträgen sind, soweit sie eine Eigentumsübertragung negieren und umfangreiche Besuchs- und Auskunftsrechte gewähren gem. § 305c BGB unwirksam. Auch eine Vertragsstrafe die den Erwerbspreis überschreitet dürfte in aller Regel unwirksam sein.
Kurz es passiert gar nichts und außer hohe Kosten würde deine Freundin auch vor Gericht nichts erreichen.
Der Hund ist jetzt Eigentum dieser Person
Sie sind das Papier nicht wert, auf dem sie geschrieben stehen.
Das müsstest du mir etwas genauer erklären. Macht der Käufer sich nun steafbar wenn er den Hund ohne Absprache weiterverkauft? Und wenn nein, warum nicht?
Strafbar macht man sich durch Verletzung eines zivilrechtlichen Vertrags sowieso nicht.
Ist dies denn einer? Wir sind uns da absolut unsicher.
Warum benutzt man nicht die vorgefertigte PDF?
https://www.kaninchenschutz.de/docs/info/schutzvertrag-privat.pdf
Zudem frage ich mich, ob dieser Zusatz mit der Vertragsstrafe und deren Einschränkung zur Weitergabe überhaupt erlaubt ist.
PS.: Ich sehe gerade, das die Seite was mit Kaninchen zu tun hat. Aber in der PDF steht das nicht ausdrücklich. Da ist von Tieren die Rede. :)
Hier mal etwas text dazu.
Der vertrag ist rechtlich äusserst strittig. Wie aus dem artikel zu entnehmen gibt es im recht noch nichteinmal einen schutzvertrag.
Aus dem Vertrag wird nicht klar das hier keine eigentumsübergabe vorliegt.
Wenn beim Drumherum noch etwas von Kauf geredet wurde und ggf. zur schutzgebühr noch ein kaufpreis bezahlt wurde ist der vertrag eh hinfällig weil durch den verkauf das eigentum auf den käufer übergegangen ist.
Imgrunde sind solche verträge eine form von täuschung. Weil man eigentlich einen Verwahrvertrag abschließt und keinen Kauf tätigt. Dennoch erweckt das ganze den eindruck eines kaufes. Und das macht das ganze problematisch.
Vor gericht hat der vertrag so gut wie keinen bestand.
Kannst du vergessen
Es existiert ein gültiger Kaufvertrag. Der Käufer hat das Eigentum erworben und kann das Tier auch weiter verkaufen.
Heisst genau?