Tierheim Katze wieder zurück geben?

Hallöchen,

Ich habe einen 1,5 Jahre alten Kater und wollte ihm, damit er nicht so alleine ist, da sich meine Arbeitssituation ändert, eine zweite Katze dazu holen.

Gesagt getan, vor drei Monaten kam dann eine Katze aus dem Tierheim dazu.

Nun fällt immer mehr auf, das die Katze aus dem Tierheim meinen Kater unterdrückt, mobbt und auch teilweise agressiv angeht... mein Kater ist unter dauer Stress, frisst nicht mehr etc.

Heute ist es extrem eskaliert und er hat meinen Kater blutig gebissen.

Also muss ich die Konsequenz ziehen und sagen das es so nicht klappt.

In meinem tiervermittlungs Vertrag steht halt ist muss das Tierheim um Erlaubnis fragen ob ich das Tier weitergeben darf und ihnen auch die Kontaktdaten des neuen Besitzer geben.

Ich habe per Mail angefragt und auch gesagt bekommen ich darf ihn weiter vermitteln.

Gesagt getan: ich habe verschieden Inserate aufgegeben... Auf Facebook, instagram, Familie und Freunde angesprochen und auch Auf eBay Kleinanzeigen.

Und genau das würde mir zum Verhängnis 😅

Ich habe überall angegeben das ich ihn nicht verschenken möchte, jedoch auch nicht gewinnbringend verkaufen möchte und deshalb die von mir gezahlten Schutzgebühr verlangeDas Tierheim hat da nur semigut drauf reagiert und mich teilweise extrem beleidigt😪

Sie wolle ihn zurück haben und sagen sie haben schon einen Interessenten...

Ich weiß das hört sich jetzt absolut blöd an aber ich möchte folgendes wissen:

Muss ich Gebühren für die Abgabe zahlen?

Weil für mich fühlt sich das nach einer Abzocke an...

Katze, Tierheim, Abzocker, Schutzgebühr
Schutzgebühr + Erfahrungen bei Tierschutzorganisation "Tierhilfe Saarland"?

Guten Abend! :)

Heute habe ich mich dazu entschieden mich auch auf dieser Plattform anzumelden um euch um "Hilfe" bzw antworten zu bitten.

In der Vergangenheit haben wir einen älteren Hund von einer Tierschutzorganisation adoptiert, die uns sehr seriös vorkam. Die Schutzgebühr wurde uns erst bei der Übergabe genannt. Es waren 320 Euro, welche wir auch bezahlten. Dann jedoch bekamen wir ohne uns bekannten Grund mehrere Rechnungen von dieser Tierschutzorganisation, diese bezahlten wir, da wir keinen Stress anfangen wollten. Irgendwann hörte es zum Glück auf, aber auch nur da es diese Organisation dann nicht mehr gab, zumindest konnte man sie nicht mehr im Internet finden.

Nun zu meinen Fragen:

Wir wollen wieder einen Hund adoptieren da unser Hund verstorben ist, damit uns so etwas nicht noch mal passiert wollte ich fragen, wie viel die Schutzgebühr bei der Tierhilfe Saarland beträgt?

Gibt es nur diese einmalige Zahlung oder muss man dort immer wieder einbezahlen?

Ist diese Orga seriös?

Vermitteln diese auch an Personen, die in miete wohnen und keinen Garten besitzen oder nur bzw hauptsächlich an Leute die ein Haus mit Garten besitzen?

(Unser städtisches Tierheim bevorzugt klar die Leute die ein Haus + Garten haben)

Vielen Dank im vor raus! :)

Tiere, Hund, Haustiere, Recht, Tierheim, Tierschutz, Tierschutzverein, Schutzgebühr, Tierschutzorganisation
Schutzvertrag rückgängig machen?

Hallo zusammen...

Wir haben hier ein sehr großes Problem. Vor ca. 1 Woche haben wir einen Hund von einem Tierschutzverein per Schutzvertrag und Schutzgebühr "gekauft". Hierin steht allerdings: Mit der Übernahme übernehmen wir die Tierhalterhaftung sowie die gesetzlichen Verpflichtungen usw.... Unter anderem findet sich dort der Punkt: der Übergeber übernimmt keine Gewährleistung für die weiter Entwicklung bzgl. Wesensart, Gesundheit, Größe und Fell. Falls das Tier sofort zurück gegeben werden muss, sollen uns Kosten in Höhe von 10 Euro auf erliegen, bis das Tier vermittelt wird, höchstens aber 1 Monat.

Nun wurde uns gesagt, dass der Hund eine Fehlstellung des Laufes hat und dieses aber im Alltag nicht beeinträchtigt. Lediglich Rennstrecken sollten vermieden werden. Als der Hund zu uns kam, humpelte der Hund nach dem Spaziergang, leckte sich die Pfote, hob diese dauernd an und hechelt durchgehend. Dies wurde beim ersten Treffen nicht gesehen. Die Besitzerin ist auch der Meinung, dass er dies bei ihr nicht getan hat. Wir waren daraufhin mit ihr beim Tierarzt und dieser meinte, dass dort auf jeden Fall etwas gemacht werden muss und wir uns in einer Klinik melden sollten. Wir können und wollen aber nicht für so eine Op aufkommen, da uns das vor dem Kauf nicht gesagt wurde.

Was passiert nun, wenn wir den Hund, wenn auch schweren Herzens, zurück geben wollen? Die Schutzgebühr ist wahrscheinlich futsch. Aber müssen wir auch die täglichen 10 Euro bezahlen? Ist dies nicht hinfällig, grade wegen "Sachmängel"? So blöd sich das auch anhört. Wir können den Hund leider nicht halten. Nicht NUR wegen der Op. Was kommt nun auf uns zu??

Sind echt überfordert mit ihr. Es fällt uns schwer sie wieder herzugeben. Aber trotz allen Überlegungen ist es nicht anders möglich :(

Hund, Rückgabe, Tierrechte, Schutzgebühr, schutzvertrag
Wie ist die Rechtslage bei einem Tierschutzvertrag, Vorbesitzerin will den Hund einfach zurück?

Hallo zusammen.

Wir haben im Februar ´16 einen rumänischen Straßenhund aufgenommen. Die Vorbesitzerin ist nach eigener Aussage Mitglied in einem Tierschutzverein (den sie namentlich nicht benannt hat). Den Hund hat sie uns jedoch privat überlassen.

Sprich sie hat ihn uns gegen einen "Schutzvertrag für Tiere", eine nach ihrer Aussage ausgedruckte Vorlage aus dem Internet übergeben. Eine Quellenangabe ist auf dem Dokument nicht zu finden.

Sowohl mündlich als auch auf dem Vertrag wurde zugesichert das Tier sei gesund. Am Folgetag stellte sich beim Tierarzt aber anderes heraus. So weit so gut. Wir haben ihn behandeln lassen.

Die Vorbesitzerin hatte mit uns eine Schutzgebühr (mündlich) i.H.v. 250 Euro vereinbart. Fünfzig Euro haben wir direkt bezahlt. Den Rest hat sie handschriftlich am Rand des Vertrages "aufgekritzelt". Da steht nur, Rest zahlbar in 2 Raten. Nicht wann, nicht wie und auch nicht von mir abgezeichnet.

Nun zu den Problemen: Laut ihrer Aussage sei der Hund 2-fach gechipt. Einmal deutsch, einmal rumänisch. Dies ist nicht der Fall. Der Hund hat nur einen rumänischen Chip.

Als unser Versicherungsmakler zwecks Hundehaftpflicht da war, gab es einen Vorfalll, bei dem leider der Anzug unseres Maklers dran glauben musste. Unser Hund hatte uns beschützen wollen. :) Nachdem wir die Besitzerin auf die derzeitige Versicherung ansprachen, bekamen wir als Antwort: der Hund gehört euch das ginge sie nichts mehr an. Beim Vertragsgespräch hieß es allerdings, bis zur völligen Zahlung sei der Hund IHR Eigentum! Sichtlich enttäuscht von der forschen Aussage studierten wir nun den Vertrag. Hierin ist lediglich festgelegt, dass bei schlechter Haltung der Hund wieder zurück geholt werden könne. Ein Eigentumsvorbehalt ist nicht geregelt. Um genau zu sein ist darin überhaupt nichts geregelt. Es ist ein zweiseitiges äußerst schwammiges Dokument. Über Rechte und Pflichten beider seiten steht da nicht viel.

Also wurde der Hund von uns bei der Stadt angemeldet, versichert, ein neuer Heimtierausweis ausgestellt und er bei Tasso registriert. Rein rechtlich müsste der Hund also uns gehören oder sehe ich das falsch? Wir haben keinesfalls vor uns herum zu streiten, aber die Dame macht es uns nicht leicht.

Nachdem sie sich Wochenlang nicht gerührt hat, als wir wie gewünscht Fotos und Infos zum Zustand des Hundes geschickt haben, kam jetzt nur: wenn sie das Geld nicht bekommt holt sie den Hund wieder ab!

Ähm Hallo?`Es wird weder gefragt wie es dem Tier geht, noch wie und wohin überhaupt gezahlt werden soll. Die Dame machte beim Treffen schon einen eher geldorientierten und ungepflegten Eindruck. Der Hund ist mittlerweile Gesund und ein Teil der Familie. Wie sollen wir uns verhalten? Mittlerweile denken wir das die Dame auch nichts mit Tierschutz am Hut hat, sondern eher Geld machen will.

Kann sie den Hund zurück fordern? Ist ein handgeschriebener Randvermerk über zu zahlendes Geld von ihr überhaupt rechtswirksam?

Hund, Recht, Tierschutz, Eigentum, Vertragsrecht, Anzahlung, Schutzgebühr
Hund aus Tierschutz übernommen - schwere HD - Kosten erstattung?

Hallo, wir haben ende Januar eine 8 Monate alte Hündin vom Tierschutz übernommen. Haben sie dann nach 2 Wochen komplett untersuchen lassen, weil uns auffiel dass sie hinten etwas komisch läuft und beim anfassen der Hüften jault. Die Diagnose war "schwere HD".

Habe danach den Tierschutzverein kontaktiert und um Unterstützung der anfallenden Kosten gebeten. Am Telefon war man überrascht und hat mir gesagt dass wir bestimmt eine gute Lösung finden und ich mit einer Unterstützung rechnen kann. Am selben Tag bekam ich von einer anderen Dame des Tierschutzvereines einen eher unangenehmen Anruf. Ich wurde auf den von mir unterschrieben Schutzvertrag hingewiesen. Dort steht:

§5 - Der Übernehmer erkennt an, dass vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, die entstehenden Unterhalts- sowie Tierarztkosten selbst zu tragen sind und dass nach der Übergabe des Tieres jede Haftung für den Tierschutzverein entfällt

§6 - der TSV übernimmt keine Haftung für Mängel charakterlicher oder gesundheitlicher Art. Die Übereignung erfolgt wie besehen.............

§7 - Ein Hund aus dem TS kann evtl. unbekannte gesundheitliche Probleme haben, die sich erst nach der Vermittlung herausstellen. z.Bsp. alte Frakturen, Arthose o.ä. Der TSV übernimmt keine Haftung für sich später herausstellende Erkrankungen.

Danach wurde ich noch gefragt wieso ich mir überhaupt einen Hund aus dem Tierschutz geholt hab. Diese Frage fand ich ziemlich frech und unpassend.

Die Frau vom Tierschutz (Tierarzthelferin) hat gebeten ihr die Röntgenbilder zuzuschicken damit sie sich selbst ein Bild machen kann. Nachdem ich das klare Röntgenbild hingeschickt habe, kan einen Tag später die Antwort mit dem Verweis auf den unterschriebenen Vertrag und dass mir als neuer Halter die ersten Tage nichts auffiel.. Mhh...

Wir werden die kleine natürlich behalten. Meine Frage aber: Habe ich irgendeine Chance auf irgeneine Unterstützung durch den TSV oder zumindest eine Chance auf Rückerstattung der Schutzgebühr?

Hund, Krankheit, Tierheim, Tierschutz, HD, Hüftdysplasie, Schutzgebühr

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