Hund vermittelt neuer Besitzer Allergie will zurückgeben, muss alter Besitzer Schutzgebühr zurück zahlen ?

5 Antworten

Meine Güte - der arme arme Hund!

Da wird er abgegeben, dann soll er auch dort wieder weg, die Freundin will ihn nicht nehmen, "weil sie es nicht übers Herz bringt", dann soll er vorübergehend zu einer Freundin, dann wieder in ein anderes Zuhause ....

Denkt eigentlich niemand an das arme Tiere? Sondern nur an das mistige Geld??

Wie wenig muss man ein Tier lieben, wenn man es abgibt und scheinbar so froh ist, es los zu sein, dass noch nicht einmal die Zeit ist, vernünftige Leute zu suchen? Der Hund kann ja erst wenige Tage bei den neuen Besitzern sein, denn so eine Allergie zeigt sich ja ziemlich direkt (wobei dies meist eine Ausrede ist).

Aber wenn ich einen Hund liebe und schweren Herzens abgebe, dann nehme ich ihn doch zurück, wenn es in der neuen Familie nicht klappt??

Nein, rechtlich gesehen ist sie nicht zur Rückzahlung der "Schutzgebühr" verpflichtet. Aber rein rechtlich ist so ein "Schutzvertrag" (wenn es nicht ein Nur-Pflegevertrag ist) auch nicht haltbar und das Papier, auf dem er geschrieben wurde, nicht wert.

Am besten sollte der Hund in ein Tierheim kommen. Dort kann er erst einmal zur Ruhe kommen und dort wird man mit viel Zeit dir richtigen Menschen für ihn finden.

Aber da die Abgabe ans Tierheim auch Geld kostet, wird dies ja wahrscheinlich eher nicht passieren - und der arme Hund von einer Hand in die nächste wandern - bis er völlig verstört ist ....

Schade, dass es Hundehalter gibt, die ihre Verantwortung so auf die leichte Schulter nehmen und denen es eher um das Geld geht ...

Xyzlaura999 
Fragesteller
 03.04.2017, 07:49

Soo jetzt mal langsam für den hund ist es auch nicht gut das er dann wieder zur alten Besitzerin kommt sie ist schwanger und hat auch eine Allergie nicht sonderlich schlimm aber sie kann sich nicht mehr spritzen lassen. Soll sie die Hündin jetzt immer abschieben weil sie ihr keine liebe mehr zeigen kann?! Die Hündin darf wahrscheinlich bis ans ende bei dieser Freundin bleiben. Sie hat viele Leute kommen lassen war mit vielen und der Hündin spazieren um herauszufinden ob die Chemie stimmt. So einfach etwas zu sagen ist leicht ohne Hintergründe zu kennen....

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dsupper  03.04.2017, 11:42
@Xyzlaura999

SO kann dein Kommentar ja wohl nicht so ganz stimmen!!

Auf einmal kann sie bei der Freundin bleiben - ein Leben lang??

In deiner Frage hört sich das ziemlich anders an, findest du nicht?

Sie würde die Hündin zu einer Freundin geben bis ein neues Zuhause gefunden ist

Und wenn man keine schlimme Allergie hat, braucht man nicht zu spritzen, wobei dies ohnehin ja nicht ständig stattfindet, sondern nur im Rahmen einer Immuntherapie. - Kann so also auch nicht wirklich stimmen.

Auch während einer Schwangerschaft sind Allergien durchaus behandelbar - auch da gibt es Medikamente, die genommen werden dürfen, ohne dass es schadet - in meinen Augen sind besagte "Hundehaarallergien" (wie auch bei dem neuen Käufer) ohnehin fast immer nur eine dumme, aber äußerst beliebte Ausrede. Und selbst dann lassen sich - wenn man es wirklich will - immer Alternativen finden.

Und mit Leuten und Hund nur spazierengehen, um herauszufinden, ob die Chemie stimmt?? Sorry, aber dazu gehört doch wohl ein wenig mehr.

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Im Gegensatz zu meinen Vorgängern, bin ich der Meinung, das die Schutzgebühr mitunter genau dafür gemacht ist. Sonst wäre es ja ein Verkauf!

  1. Damit der "Käufer" eben nicht den Hund mit lapidaren Gründen zurückgibt.
  2. Weil dem Vermittler auch Kosten und Umstände durch Rücknahme und Weitervermittlung entstehen.
  3. Hinzu kommt die besondere Aufmerksamkeit, die dem armen Wesen zu Teil kommen muss. Das erfordert Zeit und neue persönliche Terminierung.

Tierheime, die eine Schutzgebühr verlangen, geben die auch nicht bei Reklamation wieder.
Mit den besten Wünschen für eine optimale und besonders liebevolle Vermittlung . . .

Wenn im Kaufvertrag keine entsprechende Vereinbarung getroffen wurde, ist deine Freundin nicht dazu verpflichtet, das Geld zurück zu zahlen.

Finde das mit der plötzlichen Allergie auch immer ein bisschen fragwürdig, aber naja.

Ich würde das Geld aus Kulanz jedoch trotzdem zurückgeben. Das gehört sich einfach so und erspart beiden Parteien eine Menge Stress.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Selbst Hundebesitzer und ehrenamtlicher Verhaltensberater

Ja ich finde es gehört sich, das Geld zurück zu geben. Natürlich muss sie nicht, aber das fänd ich nicht i.O.

Ich empfinde es als selbstverständlich, dass den Leuten das Geld zurück gegeben wird.

Will deine Freundin zwei Mal an dem Hund verdienen?

Xyzlaura999 
Fragesteller
 02.04.2017, 21:52

Nein sie würde kein Geld mehr verlangen. Aber der Hund wurde ja schließlich ohne "mängel" vermittelt und es ist ja schon super das sie ihn zurück nimmt ist auch nicht selbstverständlich...vorallem das die neue Besitzerin auch sich die Hündin einen Tag vor Abholung angeschaut hat und spazieren war 

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Kandahar  02.04.2017, 22:13
@Xyzlaura999

Sie will also nur Geld machen. Um den Hund geht es ihr nur am Rande!

Ich würde mich schämen!

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Xyzlaura999 
Fragesteller
 02.04.2017, 22:32
@Kandahar

Woher möchtest du das bitte wissen? Wenn sie das Tier nicht verkauft, steht aber auch da;) 

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dsupper  03.04.2017, 05:58
@Xyzlaura999

Für mich ist es mehr als selbstverständlich, dass man einen Hund, den man "vermittelt" hat, zurücknimmt, wenn es nicht klappt!! Hallo, es ist ein Hund - ein Lebewesen - kein Möbelstück!! Da kann es mit der Hundeliebe nicht weit her sein, denn ansonsten würde sich so ein Gedanke gar nicht erst einstellen ....

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spikecoco  03.04.2017, 14:45
@dsupper

ja bei uns verantwortungsbewussten Haltern wäre es so, aber leider gibt es auch die andere Fraktion. Schon alleine diese angeblichen Allergien, die auf einmal entstanden sind , sind meist schon lächerlich als Abgabegrund.

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Schosche  02.04.2017, 21:54

Doch! Das sollte selbstverständlich sein!

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Xyzlaura999 
Fragesteller
 02.04.2017, 21:55
@Schosche

Es geht nicht um selbstverständlich es geht ums rechtliche 

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dsupper  03.04.2017, 11:45
@Xyzlaura999

Der ganze "Schutzvertrag" ist null und nichtig. Mit so etwas kommt man bei Gericht schon lange nicht mehr durch. Einzig ein "Pflegevertrag" ist rechtlich haltbar.

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