Kann ich meinen Hund wieder zurück holen?

7 Antworten

Hallo,

leider kannst du da gar nichts machen, außer, dem neuen Besitzer anzubieten, ihm den Hund abzukaufen.

So ein "Schutzvertrag" ist meist das Papier nicht wert, auf dem es geschrieben ist. Denn in einem Kaufvertrag - und nichts anderes ist dieser Vertrag - kannst du das Eigentumsrecht des Käufers nicht einschränken.

Du hättest dir für einen solchen Fall ein Vorkaufsrecht - mit festgelegter Summe - einräumen lassen können, aber nur der Passus, dass der Hund an dich zurückgehen muss, ist rechtlich nicht haltbar.

Vertrag ist Vertrag... Ein Zeuge wäre hier aber hilfreich.

Verträge kommen durch Willenserklärungen zustande. Das kann schriftlich, mündlich oder durch eine Handlung (z.B. Ware nehmen) sein.

GammaFoto  05.01.2018, 03:04

Verträge unterliegen aber bestimmten Regeln und manche Klauseln dürfen schlichtweg nicht in Verträgen stehen. Die "üblichen" Klauseln in Schutzverträgen sind meist rechtlich eben nichtig, weil sie so nie in einen Vertrag geschrieben hätten werden dürfen!

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du hättest dir bei Verkauf ein Vorkaufsrecht eiräumen lassen sollen.Du hast die Sache veräussert und damit alle Rechte.Rede mit den neuen Eigentümern ob sie ihn dir zurück verkaufen. Wenn diese nein sagen dann ist nein

Es tut mir leid das sagen zu müssen aber das Recht den Hund zurück zu nehmen und ihn nicht ohne deine Erlaubnis weiter vermitteln zu dürfen ist nicht gültig und rechtens. 

Es ist mit dem Kauf ihr Eigentum geworden und da kannst du nicht mehr drüber bestimmen was sie da mit tun.

Solche Klauseln haben also keinen Bestand in einem Vertrag.

Du wirst nur die Chance haben mit Ihnen zu reden. 

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich besitze selber 7 Hunde.
dandy100  09.01.2017, 18:00

Wieso soll denn das nicht gültig sein, selbstverständlich ist das gültig und auch üblich.

Vorkaufsrechte sind absolut üblich und rechtsverbindlich, wenn sie vertraglich festgelegt wurden - das gilt auch bei einem Hund.

Zum Beispiel behält sich fast jeder Hundezüchter das Vorkaufsrecht für einen Hund aus seiner Zucht vor, wenn der Käufer den Hund nicht mehr will - das gilt ganz genauso bei Privatgeschäften.

Nur weil man etwas gekauft hat, kann man noch lange nicht machen, was man will, vor allem dann nicht, wenn es sich um Lebewesen handelt.

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BojanglesJack  09.01.2017, 18:15
@dandy100

Sehe ich auch auch so. Die Züchterin meines Hundes hat sich auch ein Vorkaufsrecht im Vertrag sichern lassen. Finde ich absolut gut!

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GammaFoto  05.01.2018, 03:02
@dandy100

dass es oft so gemacht wird und damit "üblich" ist bedeutet nicht dass es auch gültig ist. Solche Klauseln sind tatsächlich ungültig, da sittenwidrig.

"Nur weil man etwas gekauft hat, kann man noch lange nicht machen, was man will,"

DOCH! genau das besagt das recht des Eigentümers!

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