Schutzvertrag mit falschen Angaben gültig?

4 Antworten

Schutzvertrag gibt es nicht wirklich. Es ist ein Kaufvertrag sobald Geld geflossen ist. Mit Vertragsabschluss geht der Hund in anderes Eigentum über. Was der neue Eigentümer mit dem Tier macht, ist ab da nicht mehr Sache des Verkäufers.

Bei festgestellten Mangel nach Kauf (hier falsche Angabe der "Ware"), kann der neue Eigentümer vom Rückgaberecht Gebrauch machen. Macht er es nicht, bleibt der Vertrag gültig.

Es ist nun ein Fall für den Tierschutz. Erstattet Anzeige beim Veterinäramt. Daraufhin ist das Amt zur Kontrolle verpflichtet und erlegt ggf. Auflagen. Erst wenn diese wiederholt nicht befolgt werden, wird das Tier eingezogen und dem Tierschutz zugeführt. Das wäre eure Chance. Sagt, dass der Hund von euch ist und ihr ihn wieder aufnehmen würdet.

Müsste ich ein Tier aus bestimmten Gründen abgeben und sähe, dass ich mich in der Vermittlung getäuscht habe, würde ich alles dran setzen, dass es in fähigere Hände gelangt.

Eure Lage hat sich verbessert, ihr könnt dem Hund nun umfänglich gerecht werden (wozu auch genügend Geld gehört), dann macht den Leuten ein entsprechendes Angebot. Diplomatie!

Hallo

Ihr habt Ihn abgegeben. Zwar steht Reinrassig, dennoch aber wusstet ihr vor Abgabe nicht dass es ein Mix ist. 

Es wird jedoch schwer werden, Ihn zurückzubekommen aber was habt ihr denn genau in den Vertrag geschrieben bezüglich weitergabe/verkauf etc? Also ich kann dazu aber nur sagen, wir haben ein Hund als Welpe gekauft, wurde dann mit 8 Monaten aufeinmal dünn, egal wie viel Essen sie bekam, sie nahm nicht zu. Jetzt bekommt unsere Hündin seit 3 Monaten Spezialfutter und sie sieht gut aus, die Rippen sind nicht mehr zu sehen! Ob die wo euren Hund jetzt haben, dem nix zu essen geben oder ob es auch Sowas wie bei uns ist, wissen wir leider nicht aber ihr könnt dazu sicher was sagen? Wenn ihr beweise habt, dass es extra gemacht wird müsst ihr zum Tierschutz. Ihr könnt auf keinen fall bei denen vor der Tür stehen und den Hund zurück verlangen, ich denke die rücken den nicht raus.. Wie bereits oben gesagt, wird es aber auch wahrscheinlich so schwer werden den Hund zurückzubekommen, denn eure Stände können sich zu jeder zeit wieder ändern und es bringt nichts, den Hund wieder zu holen und irgendwann wieder abgeben zu müssen, da sich die Stände eventuell doch auch wieder verschlechtern haben.. Das ist nicht Böse gemeint, ich meins nur gut. Für den Hund auch blöd, immer das Zuhause wechseln zu müssen :/ Alles gute für euch und den Hund und viel Glück, dass ihr den Schatz zurück bekommt und er bis an sein Lebensende bleiben darf :)

Schutzverträge stellen Tierheime aus, also denke ich mal ihr habt einen Kaufvertrag mit den anderen abgeschlossen. Ich gehe davon weiterhin aus, dass Geld an euch gezahlt wurde, also sind alle Rechte an den Käufer übergegangen und ihr habt keinerlei Ansprüche mehr.

Wenn es den Käufer nicht interessiert ob es ein Mix ist, und er keinen Regress oder Rücktritt vom Kaufvertrag in Anspruch nimmt, dann habt ihr schlechte Karten den Hund zurück zu bekommen.


Janinemen 
Fragesteller
 11.03.2017, 19:10

Nein wir haben kein Geld bei Übergabe genommen, ist auch so im Vertrag festgehalten das die Gebühr 0€ beträgt

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verreisterNutzer  12.03.2017, 00:36
@Janinemen

habt ihr denn eine Vereinbarung getroffen, dass ihr den Hund zurück bekommt, wenn ihr darauf besteht, so dass ihr noch die Eigentümer seid oder habt ihr euer Eigentum abgetreten 

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Nein wir haben kein Geld bei Übergabe genommen