Hund mit Schutzvertrag übernommen. Darf der bisherige Besitzer den Hund zurückverlangen?

5 Antworten

Was steht denn in dem Vertrag drin, den Du unterschrieben hast?

Ist der Hund in Dein Eigentum übergegangen?

Falls das nicht der Fall sein sollte: lass ihn erstmal "fordern", mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wird er das nicht gerichtlich durchziehen.

Du könntest den Vertrag von einem Anwalt für Vertragsrecht überprüfen lassen.

MrsDixon777 
Fragesteller
 08.05.2014, 20:48

Erstmal vielen Dank an Alle, die geantwortet haben! Ja, in dem Schutzvertrag steht, dass der Hund in meinem Besitz übergeht. Desweiteren steht da noch, dass ich mich dazu verpflichte, den bisherigen Besitzer Kontrollbesuche zu gestatten. Warscheinlich ein Fehler von mir...

1
October2011  08.05.2014, 20:57
@MrsDixon777

Hi,

Kontrollbesuche musst du nicht zulassen! Schon gar nicht unangemeldet!

Wenn der Hund einen Eigentümer hat, der ihn zurück möchte, könntest du dir die Pflegekosten zurückerstatten lassen.

Also einen Tagessatz verlangen. Da kommt sehrschnell so einiges zusammen - so etwas kann den Eigentümer schnell abschrecken ;-)

So oder so- den Hund NICHT herausgeben. Das solltest du nur tun, wenn die Polizei vor deiner Tür steht.

Sollte das passieren (was ich nicht glaube) solltest du dir einen auf Tierrecht spezialisierten Anwalt suchen!

October

1
Margotier  08.05.2014, 21:06
@MrsDixon777

Steht da wirklich "Besitz"?

Wenn der vorherige Halter einen findigen Anwalt hat und man an einen "passenden" Richter gerät könnte es schlecht für Dich (und den Hund) ausgehen.

Ich würde aber davon ausgehen, dass es sich um leere Drohungen handelt und der alte Halter keine rechtlichen Schritte einleitet. Und wenn doch, wird ein Richter hoffentlich befinden, dass aus dem Gesamtzusammenhang hervorgeht, dass Eigentum anstatt Besitz gemeint ist.

Kontrollbesuche, dazu noch unangemeldet, musst Du nicht zulassen.

0
Seshikas  08.05.2014, 21:07
@October2011

Vor der Polizei brauchste keine Angst haben. Grad bei bekanntenb erlebt: Hund wird unter Gewaltanwendung im Wald gestohlen (räuberischer Überfall) und Polizei kann nicht zum Verbringungsort des Hundes gehen und das Eigentuim zurückholen. Sowas geht nur über Gerivcht

1
MrsDixon777 
Fragesteller
 09.05.2014, 10:17
@Margotier

Danke vielmals an Euch alle! Ich konnte bei Google nichts zu so einen Fall finden und dachte, dass ich dann hier mal mein Glück versuche.

Ich bin jetzt auf jeden Fall etwas beruhigter. Danke!

0

Nein, keine Sorge. Schutzverträge dienen eher der Abschreckung, bringen rechtlich gesehen i.d.R. aber gar nichts. Ein Tier gilt in diesem Fall einfach als Sache, die nun in deinem Besitz ist, da kann der ehemalige Besitzer nichts machen.

Margotier  08.05.2014, 20:45

Der Besitz sagt nichts über die Eigentumsverhältnisse aus. Nicht selten bleiben Hunde aus Tierheimen oder von Tierschutzorgas Eigentum vom Tierheim oder der Orga. Bei Privatleuten würde ich aber davon ausgehen, dass das Eigentum übertragen wurde.

0
Biene862  08.05.2014, 22:19
@Margotier

Mit so etwas kommst du aber bei keinem Gericht durch, egal, wie genau das im Schutzvertrag formuliert ist. Ich habe es schon erlebt, dass Tiere mit Schutzvertrag abgegeben wurden, dieser nicht eingehalten wurde und die Tiere zurück gefordert wurden. Der neue Besitzer hat gar nicht daran gedacht, und der ehemalige Besitzer konnte nichts machen. Er ist auch zum Anwalt, der hat gleich abgewunken und nur gemeint, mit solchen "geringfügigen" Sachen beschäftigt sich hier kein Gericht.

Tier haben hier nun mal vor dem Gesetz keinen Wert, in diesem Fall gut für den Fragesteller und den Hund, denn sie brauchen sich ganz sicher keine Sorgen zu machen, dass sie den Hund wieder abgeben müssen.

0
Seshikas  09.05.2014, 13:07
@Biene862

Das war aber nen schlechter Anwalt - weil die Aussage ist falsch. Unsere Gerichte müssen sich leider mit jedem Kleinkram beschäftigen.

Tier haben hier nun mal vor dem Gesetz keinen Wert,

Blödsinn. Tiere sind sogar extra geschützt.

0

Hi,

ein "Schutzvertrag" ist lediglich ein netterer Name für einen Kaufvertrag. Du hast diesen Hund gekauft und er gehört nun dir. Da hat der Vorbesitzer nichts zu sagen - sie können dir höchstens anbieten, dir den Hund wieder abzukaufen.

Wobei du vorsichtig sein solltest ist, ob im Vertrag drin steht dass der Hund in deinen Eigentum übergegangen ist oder nicht.

In einigen verträge steht drin, dass der Tierschutzverein Eigentümer des Tieres bleibt und der neue Besitzer lediglich der Besitzer des Hundes wird.

Viel "Schutzverträge" sind abgewandelte "Tierschutzverträge".

In diesem Fall kann der Eigentümer seinen Hund vom Besitzer abholen. Da würde ich aber gegen klagen. Die Klage hat eine gute Erfolgsaussicht, da bei einem solchen Fall der neue Besitzer zu stark einseitig benachteiligt wird.

October

Du hast einen Kaufvertrag geschlossen. Du bekommst Hund und dafür Summe x. Hund wurde übergeben , geld auch. Fertig.

Der Rest sind nur spinnereien von überkandidelten Leuten. Rechtlich sind diese ganzen Klauseln sittenwidrig und damit unwirksam. Du hast alle Rechte fertig

Hey,

Nein kann er nicht.

Der Hund ist doch in dein Eigentum übergegangen. Da ist nichts mit zurückholen.

Margotier  08.05.2014, 20:43

Nicht zwingend. Bei Tierschutzorgas und auch bei etlichen Tierheimen ist es so, dass Orga oder Heim der Eigentümer bleibt.

Bei einem Vertrag unter Privatleuten würde ich aber auch annehmen, dass eine Eigentumsübertragung stattgefunden hat.

0
Seshikas  08.05.2014, 21:04
@Margotier

Wobei aucxh solche Verträge per Gericht gekippt wurden. Weil es ist sittenwidrig wenn ich für den Besitz an der "Sache Hund" bezahle, alle Kosten und Lasten habe, aber keinerlei Rechte.

2
Flupp66  08.05.2014, 21:19
@Margotier

Die sogenannten Schutzverträge sind so wie ich gelesen habe nicht vor Gericht haltbar, leider.

So wie es eben Seshikas sagt.

2
Seshikas  09.05.2014, 13:12
@Flupp66

Naja, man könnte schon Verträge schließen die rechtlich Ok w#ären. Das würde aber bedeuten das beide Seiten gleichberechtigt wären z.B. bei den Kosten. Und das wollen die tollen Tierretter ja auch nicht und können es auch nicht leisten bei den Massen an "geretteten" Tieren. Bevor mich alle in der Luft zerreisssen: Ja es gibt auch Personen die mit Verstand helfen - aber ebvebn auch zuviele die nur die Hundemafia unterstützen indem Sie den Produktionsüberschuss entsorgen und davon gut Leben (im schlimmsten fall). Auswanderung als Mittel zur Regulierung des Bevölkerungsdruckes hat zuletzt in Irland anfang des 20 Jahrhunderts funktioniert!

0