Wem gehört der Hund - Ex oder mir?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Hast du dir mal den Schutzvertrag durchgelesen?

Ein Vertrag kommt über mindestens zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustand und regelt die vereinbarten Pflichten. Wer keine Pflichten erfüllen muss, kann aber auch Rechte geltend machen!

Du schreibst:

Da ich damals dabei gewesen bin zu ihm zu ziehen, haben wir sie auf ihn angemeldet, jedoch habe ich die Hundesteuer bezahlt.

Wenn klar war, dass du umziehst, hättest du dich sowieso zeitnah ummelden müssen. Warum man sich allerdings ausgerechnet in der Umzugsphase noch schnell einen Hund anschaffen muss, ist für mich nicht nachvollziehbar.

Du schreibst:

Nun haben wir uns getrennt, ich habe den Hund mitgenommen und er sagt „es wäre nicht rechtens und er könnte mir den Hund wegnehmen“, da es ja kein „Kaufvertrag ist“.

Diese Rechtsauffassung brauchst du natürlich nicht ernst nehmen.

Deine Aussage bestätigt im Übrigen, was so oft der Fall ist. Es geht dem Partner in erster Linie nicht so sehr um Tierliebe, sondern eher um Überlegenheit, Kontrolle, usw.

Ich gehe deshalb auch davon aus, dass nicht ihr, sondern du dich getrennt hast.

In solchen Fällen wird über das Haustier trotz der Trennung eine Verbindung geschaffen.

Ich würde ihm den Hund auch nicht wegnehmen, er könnte sie immer sehen.
Jedoch sagte er auch, dass er sie mir einfach verweigern kann, wenn er das will.

Du bist gut beraten, wenn du dich auf solche Spielchen erst gar nicht einlässt. Auch dann nicht, wenn er dir das Blaue vom Himmel verspricht.

Aus den Drohungen deines Ex-Freundes lässt sich deutlich eine Absicht erkennen.

Nimmt er den Hund einfach mit oder bringt ihn nach einem Spaziergang nicht zurück, müsstest du deine Rechte zivilrechtlich einklagen!

Das kann unter Umständen sehr Zeit- und Kosten aufwendig sein. Vom Stress aufgrund der ungewohnten Prozess-Situation ganz zu schweigen.

Mein Tipp:

Wende dich einfach an den Tierschutz, und erkläre den Sachverhalt. Ich gehe zwar davon aus, dass der Schutzvertrag auch das Eigentum am Tier regelt, doch im Zweifel solltest du dir dies noch einmal bestätigen lassen. Wenn du die Rechtslage kennst, stärkt das auch die Position deinem Ex-Freund gegenüber.

Bitterkraut  29.09.2021, 23:37

Sog. Schutzverträge sind meist das Papier nicht wert, auf dem sie stehen, da die meisten Klauseln rechtlich nicht haltbar sind. Es sind Kaufverträge. Man erwirbt damit Eigentum am Hund.

1

DU hast den Schutzvertrag mit dem Tierschutzverein geschlossen - und völlig egal, ob dieser nun als Kaufvertrag oder als Pflegevertrag gewertet wird und würde, so liegt das Recht, den Hund zu halten und zu pflegen ganz alleine bei dir.

Dein Ex hat überhaupt keinerlei Ansprüche an ein etwaiges Mit-Eigentum. Woraus sollte sich dieser auch begründen.

Und du solltest ihm den Hund auch nicht alleine anvertrauen - denn wenn er den Hund einfach behält, dann ist es ein ziemlich großer Aufwand, ihn wiederzubekommen. Notfalls bräuchtest du dazu eine gerichtliche Entscheidung .... teuer und überaus langwierig.

Das ist ein Kaufvertrag, der Hund gehört dir.

Wirst hoffentlich nicht so dumm sein, einem Typen der dir droht, die Gelegenheit geben seine Drohung wahr zu machen!

Immerhin zeigt sein Verhalten, dass es absolut richtig ist sich von so einem Typen zu trennen.

sogenannten Schutzvertrag habe ich unterschrieben, die Schutzgebühren habe auch ich bezahlt.

auch unter Kaufvertrag bekannt, die Zahlung kann nachgewiesen werden.

jedoch habe ich die Hundesteuer bezahlt

kannst du auch nachweisen

dann solltest schleunigst den Hund ummelden - man schildere die Situation.

es ist dein Hund

Hier gilt: "Eigentümer/Halter" ist die Person, auf die das Tier angemeldet ist.

Bitterkraut  29.09.2021, 22:36

Eigentümer ist der der den Hund gekauft hat. Meist ist das auch gleichzeitig der Halter und Besitzer.

7
sirigel  29.09.2021, 22:38
Den sogenannten Schutzvertrag habe ich unterschrieben, die Schutzgebühren habe auch ich bezahlt.

Hat das nicht Vorrang, sozusagen als "Kaufvertrag"?

4
dsupper  30.09.2021, 08:44

Nein, das ist leider nicht korrekt. Ein Hund ist eine Sache (vom Kaufvertragsrecht her) und derjenige, der ihn gekauft hat (auch ein solcher Schutzvertrag wird als Kaufvertrag gewertet) ist Eigentümer einer Sache - also hier Eigentümer des Hundes.

Die steuerliche Anmeldung begründet kein Eigentum.

1