hundesteuerrückerstattung

9 Antworten

Hallo, Du musst nur "den Totenschein" - wird vom Tierarzt ausgestellt - vorlegen oder den natürlichen Tod Deines Hundes (mit "Entsorgungsbescheinigung") bei der Gemeinde melden, dann bekommst Du anteilig die Steuer zurück - aber nicht sofort, kann 1/2 Jahr dauern.Gg

Das kommt auf die Satzung der Gemeinde an. Normalerweise ist Hundesteuer = Jahressteuer. Sprich du zahlst von Januar bis dezember. Wenn du ihn im Mai angemeldet hast, dann halt von Mai - Dezember. Wenn du dann für dieses Jahr noch nichts bezahlt haben solltest gibts auch nichts zurück. Hast du ggf. schon das 1. Quartal bezahlt gibts Geld zurück. Vereinzelt halten Gemeinden aber auch an der Jahresteuer fest. Sprich wenn der Hund im Januar verstorben ist, und du schon für das ganze Jahr bezahlt hast (weil bei denen das dann in einer SUmme fällig ist) gibt es gar kein Geld zurück.

Bei uns ist der Steuersatz auch ein Jahressteuersatz, und trotzdem wurde uns der Betrag anteilig (x mal Steuersatz / 12). Angefangene Monate werden jedoch berechnet.

Ich habe beim ersten Hund gemeldet das er Tot ist und als die im Rathaus gefragt haben ob ich was schriftlich habe sagte ich nur sie können ja mitkommen, der tote Hund liegt noch bei uns zu hause. Beim 2. hatten wir die Bescheinigung der Tierkörperbeseitugunsanlage (dort müssen wir die Tiere abgeben, sofern wir nicht irgendwohin weit weg hinfahren um das Tier einzuäschern). Beide male wurde das ganze direkt akzeptiert.

Der Versicherung hat jedes mal die Bescheinigung der Tierkörperbeseitigungsanlage gereicht.

Vom TA hatten wir nie etwas, da unsere Hunde zu Hause eingeschlafen sind.

Frag daher bei Dir in der Statt / Gemeinde nach.

Es kann nur sein das Du keine Rückerstattung für die Monate Jan. + Feb. bekommst wenn Du das ableben Deines Hundes bis heute nicht gemeldet hast.

Wenn du den Tod des Hundes nachweisen kannst, ja. Normalerweise stellt einem der Tierarzt, der den Hund einschläfert, eine Bescheinigung darüber aus. Einmal für die Gemeinde und dann das duplikat für die Haftpflichtversicherung.

Humpelschtilz  29.02.2012, 21:22

genau so!

Wir haben letzt gesagt wir melden nich extra ab - son leerer Platz freut sich bald irgend nen neuen Notfall un denn wird das mit'e Chippnummer von den Neuen nur umgeschrieben. Liebe Leute - die Versicherungs-Ummeldung nich vergessen - die müssen auch immer ne richtige Chippnummer haben un nich ne alte begrabene. Wenn denn wirklich ma was is kann per Scanner zugeordnet werden zwecks Versicherungszahlung. Die fällt sons nähmlich flach wenns gor nich der Hund is - wie sehr Deine Raten auch richtig bezahlt hast.

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Brigitta270755  29.02.2012, 21:40
@Humpelschtilz

Das ist uns aber auch schon anders gegangen. Als wir unsere alte Leonbergerdame nach einigen Krebs-Ops haben einschläfern lassen, dachten wir das nämlich genau so und drei, vier Wochen später waren wir auch schon mit neuem Hundi auf der Gemeinde. Da haben wir schlaubergerisch eins aufs Dach bekommen, weil der Herr Ordnungsbeamte nämlich meinte, das wäre eben genau NICHT richtig. Es muss ja schließlich alles seine Ordnung haben in diesem unserem Lande, ne ?

Seitdem.... na gut,... ist noch keiner wieder gestorben bei uns. Immer nur regelmäßig ein Neuer dazugekommen. (Vom alten kleinen Ulrik mal abgesehen, der aber als Zwergi sowieso nicht ordnungsamtlich erfasst war) GUT SO! Kann auch noch ne Weile so bleiben.

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Das musst Du dem Amt melden.Wenn Du überzahlt hast bekommst Du Geld zurück .