Hundesteuer weiter laufen lassen , wenn ein neuer Hund kommt?

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Da eine Hundesteuermarke quasi der Ausweis für den Hund ist, musst du deinen verstorbenen Hund abmelden und deinen Neuling anmelden.

Damit wird zum Einen geprüft, ob du eine Rasse hältst, die mit Auflagen verbunden ist, zum Anderen wird der neue Hund eine neue Marke mit einer neuen Nummer bekommen.

Zusätzlich gibt es ja auch Geld zurück, darauf würde ich nicht verzichten wollen.

michi57319  25.08.2017, 21:13

Ich danke dir für den Stern :-)

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Wie goodnight schreibt , bitte an und ab melden. In den meisten fällen, bekommst du die Hundesteuer noch für die verbleibenden Monate, zurück erstattet. 

Zumindestens war das hier bei mir in München so. Meine eine Hündin ist verstorben das war so im April und ich habe fast 75 % der Steuern zurück erstattet bekommen. 

Und als ich meinen jetzigen Hund bekommen habe, das war Ende Februar musste ich auch nicht das volle Jahr Hundesteuer zahlen. 

Ruf einmal mal an, so kannst du Schonmal die Abmeldung klar machen. Sollte wieder eine neue Fellnase einziehen in den nächsten Monaten, bitte erneut anmelden. 

Nein du mußt ihn abmelden und dieses auch der Hundehaftpflicht melden, denn es könnte ja sein, dass dein Neuer ganz anders bewertet wird ich sag nur mal als Beispiel Listenhund, auch wenn du das nicht vorhaben solltest.

Verstorbenen Hund  immer abmelden und neuen neuen Hund anmelden.

Die Hundesteuer ist immer für einen bestimmten Hund geschuldet. 

Wenn du deinen verstorbenen Hund nicht abmeldest zahlst du für diesen Hund weiter. Für den neuen Hund schuldest du dann zusätzlich die Hundesteuer.

Sandkorn  16.06.2017, 15:03

Quatsch! Wieso sollte er für den 'neuen' Hund zusätzlich Hundesteuer zahlen müssen wenn er doch schon für das ganze Jahr 2017 bezahlt hat, dieser Hund inzwischen aber verstorben ist?

Er hat für einen Hund ein Jahr bezahlt also darf er auch für den Rest des Jahres einen Hund ohne Mehrkosten halten.

Es wäre aber dennoch klug den verstorbenen Hund abzumelden da die zuviel bezahlte Hundesteuer anteilig für die restlichen Monate bis Jahresende zurück erstattet wird.

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verreisterNutzer  16.06.2017, 16:16
@Sandkorn

leider denkst du in die Falsche Richtung, nur so rein hypothetisch der Fs hätte einen Dackel gehabt, und würde sich nun einen Listenhund der in der Steuer höher liegt anschaffen !! Na klingelts? Wenn du dein Auto verschrottest oder andersweitig weg gibst mußt du es doch auch abmelden und das Neue neu anmelden, und komm mir jetzt nicht mit es handelt sich um einen Hund, ja also faktisch um einen Sachbestand.

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Goodnight  16.06.2017, 16:25
@Sandkorn

@Sandkorn

So ist es nicht, auch wenn du das nicht einsehen magst.

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Einafets2808  16.06.2017, 17:02
@Goodnight

***Er hat für einen Hund ein Jahr bezahlt also darf er auch für den Rest des Jahres einen Hund ohne Mehrkosten halten.***

Erstmal ist ja noch garkeinen zweiter Hund da. Man muss den Hund abmelden. Zudem man auch bei der Anmeldung die Rasse abgeben muss. 

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neununddrei  16.06.2017, 18:44

Also ich meine das Geburtsdatum und die Rasse angegeben zu haben. Unter dem Gesichtspunkt ist es wohl nur richtig den verstorbenen ab in den nächsten Hund anzumelden.
A) gibt es Geld zurück
B) wird der Hund besteuert nicht die Haltung

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