Darf Verkäufer eine Hundes jederzeit Besuchsrecht ausüben?


05.03.2022, 21:09

Ich wieder: es kam wie es kommen musste (bite seht ab von Aussagen wie "das hätte man auch vorher wissen können") die Dame die den Hund an mich verkauft hat möchte ihn nun zurückholen. Begründung: ich habe mich in den ersten 2 Tagen nur einmal täglich gemeldet und nur 3 Bilder geschickt. Das ist in ihren Augen zu wenig. Sie nimmt eine Überforderung an weil ich keine Videos vom spazieren gehen schicke.

Das ist doch total absurt?!

Ich sagte ich will die Zeit der ersten Tage genießen und es muss sich erstmal einspielen. Sie meint sie hätte eine falsche Entscheidung mit mir getroffen weil sie als Voraussetzung mehr Kontakt wollte und sie daran fest macht dass ich das nicht hinbekomme.

Wichtig dabei: es geht dem Hund blendend. Null Anzeichen von Trauer o. Ä. Die einzige die die Trennung nicht auf die Reihe bekommt ist die Züchterin. Bzw ist es keine Zucht sondern ein Unfall mit Vermehrung von Tierschutztieren gewesen wie ich im Nachhinein erfahren habe.

Sie droht bei mir vor der Tür zu stehen und ihn zurück zu holen als Tierschützerin.

Hatte jemand schonmal eine ähnliche Situation und hat einen Tipp wie man damit umgeht? Anwalt? Unterlassungsverfügung? Ignorieren?

Wollte ihm eigentlich später Kontakt auch zu Geschwistertieren ermöglichen. Aber so? Das belastet die ganze Freude gerade.

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein, so ein Vertrag ist absolut nicht rechtswirksam.

Ein Verkäufer überträgt gegen die Zahlung einer Summe X das komplette Eigentum einer Ware (hier Hund) an den Käufer. Eine Einschränkung dieses Eigentums - auch, wenn es gut gemeint ist, zum Wohle des Hundes - ist NICHT rechtswirksam.

man kann auch kein Auto verkaufen und bestimmen, dass es nur sonntags gefahren wird oder nur in der Waschstraße XY gewaschen werden darf ....

Alleine ein wirklicher Pflegevertrag, wie ihn manche Tierschutz-Orgas schließen, kann Auflagen beinhalten, weil das Eigentum bei der Orga bleibt und diese sich dafür aber auch an vertraglich festgelegten Kosten beteiligen muss.

Hufflepuffle805 
Fragesteller
 01.03.2022, 18:39

Vielen Dank, so war mein Gedanke. Allerdings bin ich nun etwas verunsichert...

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dsupper  01.03.2022, 18:40
@Hufflepuffle805

Es hat schon ausreichend Prozesse um solche "Schutzverträge" gegeben - die zwar sicher nur den Hund absichern wollen - aber trotzdem gegen jedes Kaufvertragsrecht im BGB verstoßen.

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Solche Verträge sind nicht gültig.

Gültig wäre einzig und allein, wenn ausdrücklich im Vertrag stünde, dass der Hund sein Leben lang Eigentum des Tierheims bleibt. So macht man das zum Beispiel mit Blindenhunden, die nicht zum Führen geeignet sind oder in Rente gehen.

So gesehen hättet ihr einen Pflegehund.

Ein verkaufter Hund hat seinen Eigentümer gewechselt. Er gehört voll und ganz euch, mit allen Rechten und Pflichten.

Der Verkäufer, auch wenn es ein Tierheim ist, hat jedes Recht am Hund abgetreten.

Allein schon solche Verträge zeigen wie gerne in Tierheimen gelogen wird.

Einfach nur unseriös.

Es ist ein Schutzvertrag, du kaufst den Hund nicht du nimmst ihn nur zur Pflege und zahlst dafür einen Schutzbetrag.

Aus diesem Vertrag erwachsen die jede Menge Pflichten jedoch wirst du nicht Eigentümer des Hundes und der Eigentümer darf seinen Hund natürlich besuchen wenn er nach dem rechten sehen will.

Hufflepuffle805 
Fragesteller
 01.03.2022, 18:35

Warum sollte ich einen Betrag zahlen dafür den Hund nur in Pflege zu nehmen? Pflegestellen haben normalerweise doch keine Kosten zu tragen außer den Unterhalt und ggfs Hundesteuer.

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dsupper  01.03.2022, 18:38
@Hufflepuffle805

Ein Schutzvertrag ist nichts anderes als ein Kaufvertrag, da hat es schon genügend Prozesse gegeben.

Alleine ein Pflegevertrag, wo das Eigentum bei der Tierschutz-Orga verbleibt und diese sich dann aber auch an festgelegten Kosten beteiligt, kann solche Regelungen enthalten.

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Fidreliasis  02.03.2022, 06:58
@Hufflepuffle805

Die Schutzgebür ist (auf gut deutsch) dafür das du dir nicht nen Hund gratis Siam heim holst, mit ihm ne Runde spielst und ihn dann an der Raststätte anleinst weil du keine Lust mehr drauf hast, getreu dem Motto : was nichts kostet ist nichts wert.

Tun solltest du das weil du sonst den Hund nicht bekommst, es ist also deine Entscheidung ob du sowas tun solltest oder nicht.

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VirageXO  01.03.2022, 18:45
Es ist ein Schutzvertrag, du kaufst den Hund nicht du nimmst ihn nur zur Pflege und zahlst dafür einen Schutzbetrag.

Ja nee😁

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Ein Verkauf überträgt alle Eigentumsrechte an den Käufer. Das beinhaltet auch einen Weiterverkauf sowie die freie Verfügung über die Kaufsache (tschuldigung, aber ein Hund ist nunmal in diesem Kontext eine "Sache"). Der Text ist kein Kaufvertrag.

Natürlich musst du die Verfügung über die Kaufsache im Rahmen des Gesetzes halten (Tierschutzgesetz). Aber der Zugriff des Verkäufers auf den Hund und auf dich ("Haus und Wohnung betreten") ist rechtswidrig.

Die Regelung ist bei Züchtern & Tierheimen absolut üblich und auch rechtlich "in Ordnung". Dabei geht es nicht darum, dass der Verkäufer in deine Wohnung kann wie er Bock hat - aber er hat das Recht sich in regelmässigen Abständen davon zu überzeugen, dass es dem Tier gut geht.

Wenn du mit so etwas nicht einverstanden bist, kannst du das nicht unterschreiben. Aber es dient dem Wohle des Hundes

Hufflepuffle805 
Fragesteller
 01.03.2022, 18:37

Ich verstehe daran nur nicht: rechtlich betrachtet ist ein Tier wie eine Sache zu behandeln - wenn ich ein Auto kaufe darf der Verkäufer ja auch nicht vorschreiben wie oft ich es waschen oder tanken soll und vorbeikommen um das zu kontrollieren.

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VirageXO  01.03.2022, 18:42

Das ist das Papier nicht wert, auf dem‘s steht. Man kann das guten Gewissens unterschreiben, weil die gesamte Klausel völlig unwirksam ist.

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Goodnight  01.03.2022, 23:07

Tierheime schreiben in ihre Verträge solche Lügen.
Züchter schreiben keine solchen Verträge, üblich sind sie schon gar nicht.

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