Darf der Vermieter einen Mini Hund verbieten?
Guten Abend.
Ich habe ein großes Anliegen.
Ich wohne mit meiner Mutter zusammen seid zwei Jahren in einer Mietwohnung.
Beim unterschrieben des MV hatten wir noch keine Tiere, was meine Vermieterin auch für gut empfunden hat. Nun ist es allerdings so, dass wir gerne einen kleinen Hund haben wollen. Im Mietvertrag wird die Haltung des Hundes nicht ausdrücklich verboten. Sondern da steht :
->Jede Tierhaltung, mit Ausnahme von Kleintieren, wie z. B. Zierfische, Ziervögel, Hamster, Schildkröten, bedarf der Zustimmung des Vermieters. Der Vermieter darf die Zustimmung nur verweigern oder widerrufen, wenn sein berechtigtes Interesse als Vermieter das berechtigte Interesse des Mieters an der Tierhaltung unter besonderer Berücksichtigung der Tierart, der Tiergröße, der Tierhaltung und der von dem Tier ausgehenden Gefahren und Belästigungen überwiegt. Der Mieter haftet für alle aufgrund der Tierhaltung entstehenden Schäden.
nun ist es aber so, dass wir keinen großen Kampfhund haben wollen sondern einen kleinen bis zu 25 cm großen Pomchi mix.
Die Vermieterin wurde kontaktiert und das Anliegen wurde geschildert. Sie antwortete und meinte dass sie kein Hund in der Wohnung haben will und wir auch bei Einzug keinen hatten und wir deshalb die Wohnung bekommen haben.
Jetzt zu meiner Frage, ist das ein Grund, ein verbot eines Mini Hundes auszusprechen, nur weil wir bei Einzug keinen hatten?
12 Antworten
Das 2013 erfolgte Urteil des BGH ist bindend und nicht mehr weiter verhandelbar. Es besagt, dass beim Vermieter um die Erlaubnis zur Haltung von Tieren, die keine Kleintiere sind, nachgefragt werden muss.
Grundsätzlich sollte die Haltung solcher Tiere genehmigt werden, ABER mit einem guten Grund kann die Erlaubnis auch versagt werden. Dabei liegt es NICHT im Ermessen des Mieters zu beurteilen, was ein guter Grund ist. Sondern das müsste im Fall der Fälle vor Gericht verhandelt werden. Das kostet ziemlich viel Geld und ziemlich viel Zeit. Und wer sich vorher einfach einen Hund anschafft läuft Gefahr, die Aufforderung zur Abschaffung des Hundes zu bekommen oder ansonsten die fristlose Kündigung.
Kleine Hunde sind übrigens keine Kleintiere. Kleintiere sind per gesetzlicher Definition alle Tiere, die üblicherweise in Käfigen, Terrarien, Aquarien, Volieren etc. gehalten werden. Das ist bei einem kleinen Hund ja nicht gegeben, würde auch dem TierschutzG massiv widersprechen.
Also: Erlaubnis einholen und bekommen oder auf den Hund verzichten. Oft hilft es, wenn man freundlich mit dem Vermieter spricht und ihm darlegt, dass der Hund nicht alleine sein wird, dass man mögliche Bellerei verhindern wird, dass man eine Hundehaftpflichtversicherung abgeschlossen hat, die Schäden am Mietobjekt beinhaltet und so weiter .....
Das habe ich auch nicht geschrieben - es war nur die allgemeine Erläuterung, die immer zu dieser Sachlage gehört. Weil häufig genug diese märchenhafte Vorstellung als Argument angeführt wird, dass Kleinhunde auch Kleintiere wären.
Und auch bei Kleintieren sollte man zuerst in den Mietvertrag schauen. In meinem steht z.B., dass Exoten, wie Schlangen und Spinnen, vorher genehmigt werden müssen. Selbst wenn es rechtlich vielleicht nicht haltbar ist, würde ich mir deshalb das Mietverhältnis nicht versauen wollen. (Außerdem habe ich bereits die mündliche Zusage, falls ich mir wieder ein Terrarium hinstellen möchte.)
Jede Tierhaltung, mit Ausnahme von Kleintieren, wie z. B. Zierfische, Ziervögel, Hamster, Schildkröten, bedarf der Zustimmung des Vermieters.
wenn der VM seine Zustimmung verweigert könnt ihr euch keinen Hund anschaffen.
stimmt nicht: er kann die Zustimmung nur mit einem berechtigten und auf den konkreten Fall bezogenen Grund verweigern, sonst nicht. Das ist ja der Unterschied zu vorher.
Diese Klausel müsse Rechts Widrige sein den Katzen und Hunde können Vermieter nicht mehr verbieten das wurde durch ein Gericht so entschieden das kann man auch bei einem Anwalt Nachfragen!
Was Anderes wäre es wen der Vermieter da Wohnt und Extreme Angst vor Hunde hat!
Vermieter können beides verbieten. Nur brauchen sie einen guten hrund
Das Wurde ja geöndert und das grundsätzlich und selbnst als Hunde noch verboten werden konnet waren die klsinst hunde eine Ausnahme!
Es ist nun wirklich kein Problem ein Verbot der Hundehaltung zu begründen. Und dann ist es rechtens. Man sollte vielleicht nicht nach der Überschrift aufhören wenn man Beiträge über entsprechende Gesetze liest...
Wann und wo waren Kleinsthunde denn angeblich eine Ausnahme?
Komisch, jetzt meinst du auf einmal doch, dass Kleinhunde eine Ausnahme sind? Oben hast du das noch bestritten.
Vielleicht solltest du das entsprechende BGH-Urteil mal korrekt lesen? Mit gutem Grund kann ein Vermieter die Haltung von Hunden und Katzen durchaus verbieten. Und Kleinsthunde zählen niemals zu den "Kleintieren", die immer erlaubt sind. Kleintiere sind per gerichtlicher Definition solche Tiere, die regelmäßig in Käfigen, Aquarien, Volieren und Terrarien gehalten werden. Dort aber gehören auch Kleinhunde NIEMALS rein. Daher sind es auch keine Kleintiere.
Genau und dass ist es, meine VM war die letzten zwei Jahre nicht wieder mal hier. Also kann es kein persönliches Problem sein. Zudem hat niemand meiner Nachbarn Probleme mit einem kleinen Hund. Hier wohnen keine Kinder in der Nähe und auch ist die Wohnung nicht hellhörig.
Und wenn nächste Woche ne Familie mit kleinen Kindern mitbrinzieht?? Warum könnt ihr nichtbeibfach akzeptieren das es ist wie es ist?
wenn euch ein Hund sooooo wichtig ist, sucht euch ne butze wo die Tierhaltung erlaubt ist
Bei kleinen Tieren soweit ich weiß nicht.Er darf mit seinem Bellenaber nicht belästigen sonst kann er es verbieten. Wenn das falsch ist nimm mir das bitte nicht übel ich lebe in einem Haus
LG
Frage den Vermieter, er darf ja die Zustimmung nicht verweigern! Hast ja selbst in der Frage geschrieben!
Doch , natürlich darf ein Vermieter die Hundehaltung versagen. Er muss dazu nur einen guten Grund nennen. Was allerdings ein guter Grund ist, liegt nicht in der Entscheidung des Mieters - sondern das muss im Fall der Fälle dann ein Gericht klären.
Einen guten Grund zu finden ist extrem schwierig! Und deshalb würde ich mal vermuten, das die Chancen für einen Hund sehr hoch sind :)
Nein, so schwierig ist das gar nicht. Es gibt genügend Gründe, die ein Vermieter anführen kann und die durchaus auch gerichtlich anerkannt werden.
Hast Du gerade welche parat? Außer einer Hundephobie fällt mir jetzt keiner ein :)
Wenn es z.B. bereits (prozentual) viele Hunde in einem Haus gibt. Wenn klar ist, dass die Hundehalter berufstätig sind und der Hund somit viele Stunden alleine wäre und die Gefahr besteht, dass die anderen Mieter belästigt werden. Wenn die Mieter bereits negativ aufgefallen sind, weil sie ihre Gemeinschaftsaufgaben wenig verantwortungsvoll bis gar nicht erledigen. Wenn in einem Zweifamilienhaus der Vermieter mit dort wohnt und keine Hunde mag.
Es gibt eine Reihe von Gründen und wer mag sich darüber schon monatelang (oder noch länger) vor Gericht streiten. Teuer ist das auch noch und ob man tatsächlich gewinnt, ist nicht sicher.
Hinzu kommt noch, dass eine Erlaubnis ja nicht "für immer und ewig" ist. Dem Vermieter werden dann ausreichend Gründe einfallen, dem Mieter das Leben sauer zu machen. Dann bellt der Hund unerträglich, macht furchtbar viel Dreck, den die Halter nicht wegmachen, macht überall seine Hinterlassenschaften, die die Halter auch nicht wegmachen und und und .....
Letzten Endes sitzt der Vermieter immer am längeren Hebel ....
Genau das, habe ich auch noch einmal argumentiert und geschildert:) zudem habe ich auch nicht behauptet, dass ein kleiner Hund zum Kleintier gehört :)