Kann ich einen großen Hund (kein Kampf- oder Listenhund) in Niedersachsen ohne Absprache mit meinem Mieter halten, wenn nichts dazu im Mietvertrag steht?
Hallo,
Ich lebe in einer Mietswohnung in deren Mietvertrag nichts zur Tierhaltung steht, heißt das ich dürfte mir einen großen Hund (Husky) ohne Absprache mit meinem Vermieter holen und dort halten? Wenn ich Ihn doch fragen sollte könnte er es mir dann verbieten rein rechtlich ?
Danke & mit freundlichen Grüßen
7 Antworten
Ja, Dein Vermieter darf Dir das auch im Nachhinein verbieten. Sowas muss man immer absprechen!
Ich hoffe, Du bist Dir allgemein über die Kosten, den nötigen Zeitaufwand und darüber im Klaren, wie und wo der Hund untergebracht wird, wenn Du arbeitest.
Wenn der Mietvertrag den Mieter nicht verpflichtet zu fragen, dann muss er auch nicht fragen…
Du brauchst immer die Erlaubnis des Vermieters, solange im Vertrag keine eindeutige Erlaubnis gegeben ist.
Und ja er kann dir die Haltung auch verbieten. Allerdings muss er dafür gute Gründe vorlegen.
Tut er das nicht, ist dein einziger Weg rechtlich dagegen vorzugehen. Kostet Zeit Geld und nerven.
Ein Hund darf laut einem Bundesgericht (weiß grad nicht mehr welches es war) nicht generell verboten werden. Klauseln im Mietvertrag sind ungültig. Wenn der Hund jedoch eine Gefahr bedeutet (Liste Hund oder beißvorfsll) oder eine lärmbelästigung darstellt weil er jeden der an der Wohnung vorbei geht anbellt, so kann dies zu einem nachträglichen Verbot im Einzelfall führen. Auch wenn es zuvor eine schriftliche Genehmigung gegeben hat.
ohne Absprache mit meinem Vermieter holen
Was spricht dagegen bei Anschaffung eines Hundes kurz den Vermieter zu fragen ?
Naja es besteht dann die Möglichkeit dass der Vermieter nein sagt… Wenn der FS sich dann trotzdem den Köter holt, dann resultieren daraus rechtliche Diskussionen. Ich finde es grundsätzlich nicht unbedingt die beste Idee nach « Erlaubnissen » zu fragen, die man an sich ersteinmal gar nicht braucht…
Ist der Hund ohne Absprache da kann er den Mieter dazu auffordern den Hund wieder anzuschaffen und ihm sogar kündigen.
Klar aber der Leidtragende ist letztendlich der Hund. Einen Hund kann man nicht verstecken, und wenn sich die Nachbarn beim Vermieter beschweren oder was auch immer, dann gibt es Ärger und der Hund muss unter Umständen wieder weg.
Was ist da die Rechtsgrundlage? Wenn der Mietvertrag es nicht verbietet, dann ist es nicht verboten oder liege ich falsch? Ich lasse mich gerne belehren
Dass der Hund im Streitfall der Leitragende ist das stimmt tatsächlich
Ich finde es grundsätzlich nicht unbedingt die beste Idee nach « Erlaubnissen » zu fragen, die man an sich ersteinmal gar nicht braucht…
.sehe ich anders, selbst Rechtsanwälte raten dazu dies VORHER mit dem Vermieter abzusprechen
https://www.roland-rechtsschutz.de/haustiere-mietwohnung/
Desweiteren sollte man sich um eine artgerechte Haltung eines Hundes Gedanken machen, dies könnte bei einem Husky in einer Wohnungshaltung zu weiteren Schwierigkeiten führen.
Ja dieser Rechtsanwalt rät es abzusprechen, ich halte das aber für falsch aus den oben angegebenen Gründen, die ich gerne wiederhole:
Der Mieter muss sich an folgendes halten:
- Das Gesetz
- Den Inhalt des Mietvertrages (sofern der im Einklang mit dem Gesetz ist)
Alles andere ist egal, rein rechtlich gesehen.
In diesem Fall verpflichtet - soweit ich weiss - das Gesetz den Mieter NICHT dazu eine Erlaubnis zur Hundehaltung zu fragen und der Mietvertrag sieht nix vor in puncto Tierhaltung.
***
Dass eine Wohnung in einem Mehrfamilienhause, idealerweise noch ohne Garten, für einen Husky kein adequates Daheim ist, das ist klar. Ich persönlich würde mir einen solchen Hund auch nicht holen wenn ich nicht zumindest einen grossen bis sehr grossen Garten hätte und mindestens zwei Stunden am Tag Zeit hätte für Spaziergang. Aber gut, darum gehts in der Frage ja nicht.
Magst Du für falsch halten, Deine Sache. Ich nicht und rate dem FS dazu dies vorher mit dem Vermieter abzusprechen 🤷♂️
Wenn der Vermieter im Nachhinein rechtfertigte Gründe bringt gegen die Hundehaltung, hat der FS eine Problem.
Das ist kein Problem, zu der Wohnung gehört ein Garten und tagsüber während Ich bei der Arbeit bin würde er in eine Hundetagesstätte kommen. Morgens und abends jogge ich immer, dann kommt er mit - danke für die Antworten!
Das ist dein gutes Recht. Es ist doch nicht schlimm dass wir zwei Meinungen haben. Schön ist jedoch dass wir drüber diskutieren konnten:)
unter Umständen kann dies schon zu rechtlichen Problemen führen. Ich würde es mit ihm absprechen und eine Hundehaltung schriftlich vereinbaren
Warum kann der Vermieter es denn nachträglich verbieten? Es steht keine Klausel im Mietvertrag…