Nein. Es gab damals keinen VAR also stehen die Entscheidungen wie sie damals getroffen wurden.

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Ja mir droht seit 3 Jahren ein Inkassounternehmen. Die Forderung ist auch berechtigt, ich zahle aber nur zum Spass nicht. Ich hoffe wirklich dass ich endlich beklagt werde, aber die tun das einfach nicht. Es geht nur um ein paar Euro.

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Das ist für mich ein wunderbarer Tag. Ich sitze alleine im Büro, keiner geht mir auf den Sack und ich kriege ordentlich was geschafft. Es ist gerade Mittagspause am zweiten Mai... das was ich heute geschafft bekam bisher schaffe ich an einem Feiertag in ein bis zwei Stunden...

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Ich rette meinen Partner!

Ganz klar und ohne mit der Wimper zu zucken

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Der Richter kann anordnen dass Deutschland die Waffenlieferungen an Israel stoppt. Wenn Deutschland diese Entscheidung ignoriert, dann passiert genau nichts. Ist also kalter Kaffee.

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Das sind ein paar Verrückte, vor denen man keine Angst haben sollte. Wenn es einem Menschen wichtig ist in einem Kalifat zu leben, dann soll der Mensch dahin gehen wo das so ist. Immerhin gibt es ja genug Länder die das als Staatsform anbieten.

Solche Querköpfe wird es immer geben.

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Nicht strafbar

Das ist keine Straftat. Gegebenenfalls hat er einen zivilrechtlichen Anspruch, wegen Gläubigerverzug oder weil du dich nicht an den Vertrag gehalten hast auf vertraglichen Schadensersatz, aber da wird nichts passieren.

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Meinung des Tages: Cannabis im Straßenverkehr - wie bewertet Ihr die vorgeschlagenen Grenzwerte?

Seit nunmehr einem Monat ist Cannabis hierzulande teillegalisiert. Was allerdings noch fehlt, sind klare Regelungen für den Konsum im Straßenverkehr. Ein nun vorhandenes Expertenpapier mit Regeln wird von manchen als zu streng erachtet...

Ein bislang unausgereiftes Gesetz...

Für manche wirkte es vielleicht wie ein schlechter Aprilscherz, für andere hingegen dürfte der 1. April 2024 fast schon zu einer neuen Art Feiertag avanciert sein: Seit dem 1. April des Jahres ist der Anbau und der Besitz von Cannabis - trotz massivem Widerstand seitens der Union - für den Eigenkonsum für Volljährige innerhalb eines bestimmten Rahmens erlaubt. Eine ganz zentrale Frage allerdings blieb lange Zeit offen: Wie verhält es sich mit dem Cannabiskonsum im Straßenverkehr? Auf Grundlage welcher Grenz- und Richtwerte orientiert man sich künftig? Ein jüngst zusammengestelltes Expertenpapier hierzu offenbart jetzt klare Regeln...

Die konkreten Richtlinien

Da der Konsum der Droge die Wahrnehmung sowie das Reaktionsvermögen durchaus negativ beeinflussen kann, hat sich Bundesverkehrsminister Volker Wissing kürzlich an eine Expertenkommission zur Beantwortung der Frage danach, wie viel Cannabis im Straßenverkehr vertretbar sei, gewandt. Die Expertenkommission, welche sich aus Fachleuten aus den Bereichen Medizin, Recht, Verkehr und Polizei zusammensetzt, hat nun einen Grenzwert von 3,5 Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) je Milliliter Blutserum vorgeschlagen. THC ist derjenige Wirkstoff beim Cannabis, der die Rauschwirkung bedingt.

In der an das Verkehrsministerium gerichteten Empfehlung verweist man darauf, dass "bei Erreichen dieses THC-Grenzwertes [ . ] nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung" durchaus möglich sei. Das Bundesverkehrsministerium ergänzt, dass der vorgeschlagene Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC im Blutserum hinsichtlich des Risikos in etwa mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille zu vergleichen wäre.

Die aktuelle Lage

Momentan handelt jeder ordnungswidrig, der "unter Wirkung" bestimmter berauschender Substanzen ein Kraftfahrzeug führt. Zu diesen Mitteln wird u.a. auch Cannabis gezählt. Die genannte Wirkung liegt vor, wenn die Droge im Blut nachgewiesen werden kann. Bislang gibt es für Cannabis am Steuer keinen gesetzlichen Grenzwert wie bei der 0,5-Promille-Marke beim Alkohol. In der Rechtsprechung hat sich jedoch ein Wert von 1,0 Nanogramm THC etabliert.

Der Bundestag muss den von der Kommission vorgeschlagenen THC-Grenzwert noch umsetzen. Bis dahin gilt der o.g. genannte Grenzwert von 1,0 Nanogramm. Der Wirkstoff allerdings ist noch viele Tage nach dem Konsum im Körper nachweisbar. Und dieser Umstand ruft kritische Reaktionen hervor.

Reaktionen

Kritik an der 3,5ng-Regel kam u.a. von den Grünen: Für Fahranfänger z.B. sind noch strengere Regeln vorgesehen. Hier heißt es konkret:

"Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig in der Probezeit nach §2a oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr (…) die Substanz Tetrahydrocannabinol zu sich nimmt oder (…) die Fahrt antritt, obwohl er unter der Wirkung (…) der Substanz Tetrahydrocannabinol steht."

Da Cannabis im Blut deutlich länger nachgewiesen werden kann, ohne, dass noch eine berauschende Wirkung vorhanden ist, kommt die Empfehlung einem Quasi-Verbot oder Verbot durch die Hintertür für alle Fahranfänger und Gelegenheitsfahrer unter 21 gleich.

Der Wert von 3,5ng ist laut der Grünen-Abgeordneten Swantje Michaelsen ein sehr strenger Wert. Da dieser ohnehin in etwa dem Wert von 0,2 Promille beim Alkohol entspricht, seien ihr zufolge ferner keine Sonderregelungen für Fahranfänger nötig. Zudem sei weiterhin unklar, welche Abstände Fahranfänger zwischen Konsum und Fahren einzuhalten hätten, sofern das Gesetz in Kraft trete.

Kritiker der Teillegalisierung zumindest rechnen künftig mit mehr Verkehrsunfällen, vor allem, wenn Konsumenten sowohl zum Joint als auch zum Alkohol greifen.

Unsere Fragen an Euch:

  • Erachtet Ihr den aktuellen Grenzwert für angemessen / realistisch?
  • Seht Ihr in der Teillegalisierung eine ernstzunehmende Gefahr für und im Straßenverkehr?
  • Denkt Ihr, dass die Unfallzahlen tendenziell ansteigen werden?
  • Sollten für Fahranfänger strengere Regeln bei Alkohol und Canabis gelten?
  • Würdet Ihr ein komplettes Verbot von berauschenden Substanzen im Straßenverkehr befürworten?

Wir freuen uns auf Eure Antworten.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/cannabis-strassenverkehr-102.html

https://www.tagesschau.de/inland/cannabis-verkehr-100.html

https://www.adac.de/news/cannabis-am-steuer/

https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/cannabis-auto-fahren-was-ist-kuenftig-erlaubt/100032591.html

...zur Frage
  • Erachtet Ihr den aktuellen Grenzwert für angemessen / realistisch?

Nein. Es sollt ein Vergleichswert zu 0.5 Promille gezogen werden, da die Fahrtüchtigkeit hiermit nicht wesentlich eingeschränkt ist.

  • Seht Ihr in der Teillegalisierung eine ernstzunehmende Gefahr für und im Straßenverkehr?

Nein. Es gibt für mich keinen Grund davon auszugehen.

  • Denkt Ihr, dass die Unfallzahlen tendenziell ansteigen werden?

Nein.

  • Sollten für Fahranfänger strengere Regeln bei Alkohol und Canabis gelten?

Ich finde die strengeren Regeln für Fahranfänger grundsätzlich unnötig. Alkohol reduziert die Reaktionszeit, egal ob man seit 6 Wochen oder seit 6 Jahren den Führerschein hat.

  • Würdet Ihr ein komplettes Verbot von berauschenden Substanzen im Straßenverkehr befürworten?

Nein. Auch hier gibt es keinen Grund dafür. Es sollte weiterhin erlaubt sein zwei Gläser zu trinken und dann zu fahren, da die negative Auswirkung auf die Fahrkünste gering ist.

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Nationalstolz ist in meinen Augen Unfug. Nahezu jedes Land ist schön und überall findet man nette Menschen. Das ist also kein Grund für irgendwas. Ansonsten, warum sollte ich mich selber brüsten mit irgendwelchen Errungenschaften von anderen Menschen, nur weil sie rein zufällig im gleichen Land geboren wurden, als ich? Super, Deutschland hat Einstein, Beethoven, Schiller und Nietzsche. Welchen Anteil habe ich jetzt daran?

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Dann packt man es auf das Sparbuch und nutzt es später als Anzahlung für das Eigenheim.

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