Vermieter verbietet hundehaltung

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Hallo Lightballon,

ein generelles Hundehaltungsverbot durch den Vermieter hat der Bundesgerichtshof als rechtswidrig beurteilt.

Lies Dir mal unter den Artikel unter folgenden Link durch. In dem Artikel des SPIEGEL steht eigentlich die Antwort auf Deine Frage drin.

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/bgh-hunde-duerfen-in-mietwohnungen-nicht-generell-verboten-werden-a-889978.html

Schönen Gruß
TheGrow

KaeteK  18.05.2014, 17:09

Schlussendlich entscheidet doch der Vermieter...

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TheGrow  18.05.2014, 17:18
@KaeteK

Schlussendlich muss der Vermieter bei einem Hundehaltungsverbot da legen, warum die Interessen anderer Mieter höher als die Interessen des (zukünftigen) Hunde / Katzenhalters sind.

Grundsätzlich dürfte den Vermieter dieser Nachweis aber schwer fallen, wobei mir durchaus Konstellationen einfallen, wo das der Fall sein könnte.

Beispielsweise, wenn in der Nachbarwohnung eine Person mit einer Hundehaarallergie wohnt.

Genau anders rum sieht es doch aus, wenn der (zukünftige) Hundehalter sich von den anderen Mietparteien schriftlich bestätigen lässt, dass sie damit einverstanden sind, wenn Jemand aus dem Haus einen Hund halten will.

In dem Fall, könnte der Vermieter wohl kaum noch da legen können, dass hier ein Interessenkonflikt mit den anderen Vermietern vorliegt.

Schönen Gruß
TheGrow

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Letztendlich steht es jedem Vermieter frei, seinen Mietern die Hundehaltung zu erlauben oder zu untersagen.

Nach einem neueren Urteil sind generelle Verbote nicht zulässig, es muss im Einzelfall entschieden werden, dazu sollte der Vermieter seine Gründe für eine Ablehnung aufzeigen.

Nur wenn andere Mieter Hunde haben dürfen, ist das noch nicht automatisch eine Berechtigung für Dich, ebenfalls einen Hund anschaffen zu dürfen.

Frega die Gesellschaft nach den Gründen, weshalb bei Dir eine Hundehaltung abgelehnt wird.

Mehr kannst Du nicht tun.

Ein RECHT auf Hundehaltung gibt es nicht.

Nun ist es so das 50% der Leute in meinem Haus einen Hund haben , einer wohnt sogar in einer 1 räum Wohnung mit 2 Berner sennenhunden .

Nur weil 50 % der Mieter einen Hund haben, bedeutet es nicht, dass Du auch eine haben darfst.

Nun frage ich mich ob ich irgendwie rechtlich mich dagegen wehren kann . Ich habe auch meine Nachbarn gefragt wie sie das geschafft haben , da kam immer das wären nur Gast-Hunde und nicht ihre eigenen .
  • Wenn Hundehaltung nicht gestattet ist, dann sind auch Gasthunde nicht gesttatet; nur wenn man Besuch mit Hund hat, das kann nicht verboten werden.

  • Sie könnten gegen die Entscheidung klagen und entweder verlieren oder gewinnen.

MfG

Johnny

Wenn der Vermieter einen Genehmigungsvorbehalt für Hunde vorsieht, so ist dies laut ständiger Rechtsprechung korrekt.

Beantragst du die Haltung, so muss der Vermieter darüber entscheiden.

Verneint er dies, so kannst du die Genehmigung gerichtlich ersetzen lassen.

Letztendlich entscheiden alle Umstände des Einzelfalles. Wenn bereits mehrere Mieter des selben Gebäudes ebenfalls einen Hund haben, so könnte man unterstellen, dass der Vermieter hier falsch entschieden hat.

Du hast nun vier Möglichkeiten:

1.: Du verzichtest auf den Hund

2.: Du reichst Klage ein.

3.: Du kaufst dir einfach einen Hund und wartest, dass der Vermieter dich ggf. verklagt. (Würde ich dir nicht unbedingt zu raten)

4.: Rede mit deinem Vermieter und zeige ihm auf, dass du mit dieser Entscheidung unzufrieden bist und versuche es gütig zu regeln.

dann habt ihr eben auch einen "gasthund". wenn der vermieter wenig bis gar nie das haus betritt und die nachbarn hundefreundlich sind und dein neuer hund kein kläffer ist, dann würde ich es riskieren den einfach einziehen zu lassen. allerdings musst du es auch hinnehmen, wenn dir der vermieter kündigt, falls er es doch rauskriegt. dazu rate ich dir aber nur, weil offenbar andere mieter auch schon einen hund haben und sich niemand daran stört.