Darf mein Vermieter mir die Genehmigung zur Hundehaltung wieder entziehen?

13 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn euch die Genehmigung einmal erteilt wurde, darf sie eigentlich nicht einfach so zurückgezogen werden. Außerdem kann der Vermieter die Hundehaltung nur generell verbieten oder erlauben, er darf sie aber nicht einem Mieter erlauben aber dem nächsten untersagen.

Eine erteilte Genehmigung darf er nur zurückziehen wenn ein triftiger Grund vorliegt. Genauso triftig muss auch ein Grund sein, damit er einem einzelnen Mieter einen Hund verbieten kann obwohl er die Haltung anderen erlaubt. So ein triftiger Grund könnte z.B. sein, wenn der Hund einer gefährlichen Rasse angehört und/oder aggressives Verhalten an den Tag legt. Du sagst aber, dass das bei eurem Hund nicht der Fall ist. Hier hat lediglich die Nachbarin einfach so Angst vor dem Hund. Ich glaube nicht, dass dies ein triftiger Grund ist, jemanden den Hund zu verbieten. Zumal es ja auch sehr komisch ist: Die Frau hat doch selbst einen Hund, wieso hat sie dann vor einem anderen Hund plötzlich unbegründet Angst?

Aber egal ob der Vermieter einen triftigen Grund hat oder nicht, du hast die Genehmigung bekommen, und egal welche Beschwerde da kam, kannst du natürlich dagegen vorgehen. Schließlich ist eine Beschwerde ja nur die eine Seite der Story. Deine Seite muss ja auch zumindest irgendwo berücksichtigt werden, und sei es, dass du anschließend dazu verdonnert wirst, einen Wesenstest mit dem Hund zu machen. Wenn dein Hund so ist, wie du es beschrieben hast, und er ja auch mit eurer behinderten Tochter super umgeht, wird er den Test mit Bravour bestehen. Du kannst dich mal von einem Anwalt beraten lassen, ob das so rechtens ist was da von dir verlangt wird, und ob du Aussicht auf Erfolg hast, wenn du dagegen vorgehst.

Ich an deiner Stelle würde mir die Mühe und die Kosten für einen Anwalt aber lieber sparen und mir eine andere Wohnung suchen. Bei einem solch willkürlichen Vermieter, der sich wahrscheinlich nichtmal eure Seite der Geschichte anhören wollte, sondern eine so merkwürdige Beschwerde sofort als Anlass nimmt, euch die Hundehaltung zu verbieten, würde ich mich nicht mehr wohlfühlen. Und von einem guten Nachbarschaftsverhältnis kann man dort ja auch nicht sprechen, wenn Nachbarn, die selbst einen Hund halten, direkt zum Vermieter rennen. Die müssten doch wissen, wie das sein kann und wie weh das tut, wenn es plötzlich heissen würde "der Hund muss weg". Da leitet man doch nicht sofort solche Schritte in die Wege und wendet sich an den Vermieter. Wenn sie irgendwas gegen euren Hund haben, hätten sie das ja erstmal mit euch besprechen müssen. Sofort "petzen" gehört sich einfach nicht. Zumal ich die Beschwerde für absoluten Unfug halte, denn sie haben ja selbst einen Hund, und du sagts, sie wohnen schon 1 Jahr dort. Wie kann man dann plötzlich eine Angst gegen den Nachbarshund entwickeln, obwohl nichts vorgefallen ist? Ich vermute das ist ein Vorwand, wahrscheinlich haben die irgendein anderes Problem, weswegen sie euch, ja fast schon verscheuchen wollen. Deswegen wollen oder können sie wohl auch nicht mit euch vernünftig darüber reden. Wenn das der Fall ist, und davon gehe ich auch aus, wird, egal wie das mit dem Hund ausgeht, bald schon was anderes kommen worüber die sich beschweren um euch das Leben schwer zu machen. Einfach aus Spaß oder weil irgendwas anderes dahintersteckt. Solche Leute gibts immer irgendwo.

Ich würde da nicht länger wohnen wollen bei solch tollen, verständnissvollen und ehrlichen Nachbarn und Vermietern (Achtung, Ironie!)

fritzhund  28.04.2011, 17:04

Was ne "tolle"  Antwort...

 

Mit zig unrichtigen Behauptungen ohne Quellenangabe, lächerlich !!!

 

Und HA weil es genau die Antwort ist die der Fragesteller gern hören wollte...

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So einfach geht das ja nun auch nicht.

Am besten lasst ihr von den anderen Mietern schriftlich bestätigen, dass euer Hund seit 2 Jahren nicht stört, nicht auffällig geworden ist. Dann legst du schriftlich Widerspruch gegen das entziehen der Genehmigung ein, lässt dir ein Attest vom Arzt geben (Tochter) und nimmst dir ggf. einen Anwalt.

Wenn euch der andere Hund stört, würde ich mit der Frau sprechen und sagen, dass du dich schriftlich beim Vermieter beschweren wirst und auch sie damit rechnen muss, dass ihr die Haltung untersagt wird. Vielleicht hilft das auch.

Sag der Familie, dass du dich vor deren Hund fürchtest und das dem Vermieter mitteilen wirst. Dann werden die Leute schon ihre Beschwerde zurückziehen!

Lasst Euch das vom Arzt schriftlich geben, dass Eurer Kleinen die Hundehaltung gut tut bzw. sie notwendig für ihr Wohlergehen ist. So einfach kann der Vermieter das nicht zurückziehen. Lasst euch vom Mieterverein beraten - die kennen die einschlägigen Gerichtsurteile!

 

Leider habe ich keine guten Nachrichten für Dich! Was ich im Internet gefunden habe, hier gleich im Anschluß. Vielleicht ist es wirklich an der Zeit an einen Umzug zu denken, denn wie schon vorhin geschrieben wurde, ist der Hausfrieden jetzt hinüber. Ich fühle mit Dir und drücke Dir die Daumen, daß die andere Familie und dein Vermieter doch noch ein Einsehen haben. Viel Glück und alles Liebe.

Zoe

Hundehaltung = Erlaubnis kann entzogen werden:

Vermieter dürfen einem Mieter die Erlaubnis zur Hundehaltung entziehen, wenn das Tier andere Mieter immer wieder stört. Darauf weist der Deutsche Mieterbund in Berlin hin.

Er beruft sich dabei unter anderem auf Urteile der Landgerichte Krefeld (Az.: 2 S 89/96) und Nürnberg/Fürth (Az.: 7 S 3264/90). Wenn der Hund zum Beispiel wiederholt das Treppenhaus verunreinigt und in fremde Wohnungen eindringt, könne der Vermieter die Abschaffung des Hundes verlangen. Belästigungen oder regelmäßiges, lang anhaltendes lautes Bellen können darüber hinaus die Nachbarn berechtigen, die Miete zu mindern, wie laut Mieterbund aus einem Urteil des Amtsgerichts Hamburg hervorgeht (Az.: 49 C 165/05).

nimmerlein  11.04.2011, 12:15

Hier liegt aber kein konkreter Minderungsgrund durch den Hund vor wie Lärm, Verschmutzung, Bissigkeit o.ä., sondern nur eine Ablehnung aufgrund subjektiver, nicht begründbarer Angst eines Mieters vor dem Hund.

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Zwuckelle  11.04.2011, 12:27
@nimmerlein

Wenn die Nachbarn einen Grund finden wollen, dann schaffen sie das auch!

 

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